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INNOVATIVER BLUTZUCKERSENSOR: SCHWEISS STATT FINGERSTECHEN
Ein innovativer Durchbruch in der Glukosemessung könnte das Leben von Diabetikern revolutionieren: Forscher der Binghamton University haben ein papierbasiertes Blutzuckermessgerät entwickelt, das ohne Blutentnahme auskommt und stattdessen Schweißabsonderungen analysiert. Das Besondere daran ist der Einsatz von Sporen des Bacillus subtilis, die auf Glukose in kaliumreichen Körperflüssigkeiten reagieren.
Vorteile gegenüber herkömmlichen Methoden
Im Gegensatz zu enzymbasierten Systemen, die empfindlich auf Lagerbedingungen reagieren und mit der Zeit an Wirksamkeit verlieren, zeigt das sporenbasierte System eine beeindruckende Stabilität. Die Sporen keimen nur unter spezifischen Bedingungen, was die Lagerung und den Transport erheblich vereinfacht. Zudem bietet der Sensor eine hohe Selektivität und Präzision, selbst in Gegenwart störender Substanzen.
Funktionsweise des Sensors
Der Sensor besteht aus drei Hauptkomponenten:
- Anode mit sporenbildenden Bakterien
- Ionenaustauschmembran
- Kathode mit Katalysatorbeschichtung
Trifft Glukose auf die Sporen, setzt eine Redoxreaktion ein, die Elektronen und Protonen freisetzt. Elektronen fließen durch einen externen Stromkreis, während Protonen durch die Membran geleitet werden. Diese elektrische Aktivität korreliert direkt mit dem Blutzuckerspiegel und kann über ein Lesegerät ausgelesen werden.
Potenziale und Herausforderungen
Das Gerät ist als tragbarer Sensor konzipiert, der kontinuierlich Daten sammelt und an ein Lesegerät überträgt. Dennoch gibt es Herausforderungen: Die Ansprechzeit des Sensors liegt derzeit bei bis zu einer Stunde, was Verbesserungen erfordert. Auch die Lebensdauer des Sensors ist noch Gegenstand der Forschung.
Fazit
Dieses System stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung nicht-invasiver Blutzuckermessmethoden dar. Mit weiteren Optimierungen könnte es für Diabetiker eine schmerzfreie, zuverlässige und praktische Alternative zu bisherigen Verfahren bieten.
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FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
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Neun Prozent müssen an Heiligabend arbeiten
Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung müssen in diesem Jahr rund neun Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland an Heiligabend nach 14 Uhr arbeiten. Besonders hoch sind die Anteile der Arbeitnehmer in den Bereichen Gastgewerbe, Verkehr und Logistik, Handel sowie Gesundheits- und Sozialwesen.
HÄLFTE MIT LOHNZUSCHLAG
Laut der Erhebung erhalten rund 50 Prozent derjenigen, die am Nachmittag des Heiligen Abends arbeiten, einen Lohnzuschlag. Dieser Anteil steigt an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf etwa 70 Prozent. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin der Hans-Böckler-Stiftung, betont, dass Tarifverträge während der Festtage eine wichtige Rolle spielen, sowohl bei bezahlten Freistellungen als auch bei Lohnzuschlägen.
Über 7.100 Erwerbstätige nahmen an einer Umfrage teil, die Ende November/Anfang Dezember durchgeführt wurde. Während am Vormittag des 24. Dezember noch 22 Prozent der Befragten arbeiten müssen, ist dieser Anteil im Handel (44 Prozent), Verkehr und Logistik (40 Prozent) sowie im Gastgewerbe (36 Prozent) deutlich höher. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil zwar, aber immer noch müssen neun Prozent arbeiten.
JEDER FÜNFTE ZU SILVESTER
Am Silvestermorgen müssen 22 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als der Anteil bei nur neun Prozent lag. Der Grund für diesen Anstieg liegt darin, dass Silvester 2023 auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil auf elf Prozent. Besonders hoch ist die Quote erneut in den Bereichen Gastgewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Logistik. Auch an Neujahr müssen neun Prozent der Erwerbstätigen arbeiten.
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ZEITUMSTELLUNG MINDERT ARBEITSPRODUKTIVITÄT
Forscher der University of Oregon: Zeitumstellung beeinflusst Arbeitsproduktivität stärker als erwartet
Eine neue Studie der University of Oregon zeigt, dass die Umstellung auf die Sommer- und Winterzeit größere negative Auswirkungen auf die Arbeitsproduktivität hat als bisher angenommen. Der Wechsel von Sommer- auf Winterzeit beeinträchtigt die Produktivität nicht nur für ein oder zwei Tage, sondern kann sich bis zu zwei Wochen lang auswirken. Arbeitsökonom Glen Waddell weist darauf hin, dass diese Veränderung am Arbeitsplatz zu Ablenkungen führt und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erheblich verringert.
175.000 Beschäftigte untersucht
Diese Ergebnisse basieren auf der Analyse der täglichen Arbeitsaktivitäten von 174.505 Personen, die in den Jahren 2013 bis 2019 während der Zeitumstellung die Plattform GitHub nutzten. GitHub ist eine cloudbasierte Versionskontrollplattform mit weltweit 83 Millionen Nutzern. Waddell und sein Doktorand Andrew Dickinson konnten die Aktivitäten der Nutzer sekundengenau analysieren und so die Auswirkungen der Zeitumstellung auf ihre Arbeitsweise beobachten.
Waddell erklärt, dass die Umstellung auf Sommerzeit dazu führt, dass Arbeitnehmer morgens schwer in den Tag finden und versuchen, die verlorene Produktivität im Laufe des Nachmittags aufzuholen. Auch wenn GitHub-Nutzer nicht alle Berufstätigen repräsentieren, bieten die gewonnenen Erkenntnisse wichtige Hinweise darauf, wie die Zeitumstellung die Produktivität beeinflusst.
Rückkehr zur Standardzeit hat positive Auswirkungen
Die Studie zeigt auch, dass die Rückkehr zur Standardzeit im Herbst morgens zu einer gesteigerten Produktivität führt, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass die Arbeitnehmer eine Stunde länger schlafen können.
Diese Forschungsergebnisse sind für die 1,6 Milliarden Menschen relevant, die jährlich im Frühjahr auf Sommerzeit und im Herbst auf Winterzeit umstellen. Waddell unterstreicht, dass diese Ergebnisse die Argumente gegen die Zeitumstellung weiter untermauern. In den USA und der Europäischen Union gibt es bereits Bestrebungen, die Zeitumstellung abzuschaffen.
#Zeitumstellung #Arbeitsproduktivität #Sommerzeit #Winterzeit #Lebensqualität
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