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Schweiz

Erstmals mehr Nicht-Gläubige ( Religionslose) als Katholiken in der Schweiz

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Cemil Baysal – Laut einer Studie des Bundesamts für Statistik gibt es in der Schweiz erstmals mehr Menschen ohne religiöse Zugehörigkeit als Katholiken. Die Zahl der Menschen ohne religiöse Bindung hat die Katholiken in der Schweiz übertroffen.

Gemäß einer Erklärung des Bundesamts für Statistik am Freitag gibt es in der Schweiz erstmals mehr Menschen ohne Religionszugehörigkeit als Katholiken. Die Gruppe der Religionslosen hat mit einem Anteil von 34 Prozent die Katholiken (32 Prozent) überholt. An dritter Stelle stehen laut den am Freitag vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichten Daten die Evangelisch-Reformierten. Diese Daten beziehen sich auf das Jahr 2022.

Gemäß dem Bundesamt für Statistik hat der Anteil der Bevölkerung ohne Religionszugehörigkeit in den letzten 50 Jahren in der Schweiz kontinuierlich zugenommen. Während im Jahr 1970 nur 1 Prozent der Bevölkerung keiner Religionszugehörigkeit angehörte, stieg dieser Anteil bis zur Jahrtausendwende auf 11 Prozent.

Bis zum Jahr 2010 verdoppelte sich dieser Anteil knapp auf 20 Prozent. Im Jahr 2022 gehörte bereits mehr als ein Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren keiner Religionsgemeinschaft mehr an.

Analyse des Berichterstatters:

Mehrheit der Konfessionslosen: Es ist bemerkenswert, dass konfessionslose Personen in der Schweiz die Katholiken übertreffen und somit die Mehrheit bilden. Dies könnte auf eine Veränderung des Verhältnisses der Gesellschaft zur Religion und die Akzeptanz der Konfessionslosigkeit hinweisen.

Hoher Anteil unter der jungen Bevölkerung: Wie im Bericht angegeben, repräsentiert der Anteil der Konfessionslosen von 34 Prozent im Jahr 2022 mehr als ein Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren. Dies deutet darauf hin, dass Konfessionslosigkeit besonders unter der jungen Bevölkerung verbreiteter ist. Es könnte darauf hindeuten, dass die Verbindung zur Religion unter jungen Menschen schwächer ist oder die Akzeptanz der Konfessionslosigkeit zugenommen hat.

Religiöse Veränderung und Geschichte: Die Daten, die einen Zeitraum von 50 Jahren abdecken, zeigen, dass der Anteil der konfessionslosen Bevölkerung kontinuierlich zugenommen hat. Dies zeigt, wie sich die Beziehung der Gesellschaft zur Religion im Laufe der Zeit entwickelt und verändert hat.

Rangfolge der religiösen Gruppen: Im Bericht wird erwähnt, dass nach den Konfessionslosen und Katholiken die Evangelisch-Reformierten an dritter Stelle stehen. Dies könnte ein Spiegelbild der dynamischen religiösen Landschaft in der Schweiz sein.

Diese Analyse enthält Elemente wie die Mehrheit der Konfessionslosen, den hohen Anteil unter der jungen Bevölkerung, die Veränderung der Religion im Laufe der Zeit und die Rangfolge der religiösen Gruppen. Diese Elemente können wichtige Hinweise darauf geben, wie sich die Beziehung der Schweizer Gesellschaft zur Religion verändert.


Französisch:

– En Suisse, pour la première fois, les non-croyants dépassent les catholiques selon une enquête de l’Office fédéral de la statistique. En Suisse, il y a désormais plus de personnes sans affiliation religieuse que de catholiques.

Selon une déclaration de l’Office fédéral de la statistique vendredi, il y a désormais plus de personnes sans affiliation religieuse que de catholiques en Suisse. Le groupe des non-croyants a dépassé les catholiques avec une part de 34 % contre 32 %. En troisième position, selon les données publiées vendredi par l’Office fédéral de la statistique (OFS), se trouvent les réformés évangéliques. Ces données se réfèrent à l’année 2022.

Selon l’Office fédéral de la statistique, la proportion de la population sans affiliation religieuse a constamment augmenté en Suisse au cours des 50 dernières années. Alors qu’en 1970, seulement 1 % de la population n’avait aucune affiliation religieuse, cette proportion a augmenté pour atteindre 11 % d’ici l’an 2000.

Jusqu’en 2010, cette proportion a presque doublé pour atteindre 20 %. En 2022, plus d’un tiers de la population de 15 ans et plus n’appartient à aucune communauté religieuse.

Analyse du journaliste :

Majorité des non-croyants : Il est remarquable que les personnes sans affiliation religieuse en Suisse dépassent les catholiques, constituant ainsi la majorité. Cela pourrait indiquer un changement de la relation de la société à la religion et une acceptation croissante de l’absence d’affiliation religieuse.

Fort pourcentage parmi les jeunes : Comme indiqué dans l’article, la part de 34 % de non-croyants en 2022 représente plus d’un tiers de la population de 15 ans et plus. Cela suggère que l’absence d’affiliation religieuse est plus répandue parmi les jeunes. Il pourrait indiquer une diminution du lien avec la religion parmi les jeunes ou une acceptation croissante de l’absence d’affiliation religieuse.

Changement religieux et histoire : Les données couvrant une période de 50 ans indiquent que la proportion de la population sans affiliation religieuse a constamment augmenté. Cela montre comment la relation de la société à la religion a évolué et changé au fil du temps.

Classement des groupes religieux : L’article mentionne que les réformés évangéliques sont en troisième position après les non-croyants et les catholiques. Cela pourrait être le reflet du paysage religieux dynamique en Suisse.

Cette analyse comprend des éléments tels que la majorité des non-croyants, le fort pourcentage parmi les jeunes, le changement religieux au fil du temps et le classement des groupes religieux. Ces éléments peuvent fournir d’importants indices sur les changements dans la relation de la société suisse à la religion.


Italienisch:

– In Svizzera, per la prima volta, gli indifferenti superano i cattolici secondo un’indagine dell’Ufficio federale di statistica. In Svizzera, ora ci sono più persone senza affiliazione religiosa che cattolici.

Secondo una dichiarazione dell’Ufficio federale di statistica venerdì, ci sono ora più persone senza affiliazione religiosa che cattolici in Svizzera. Il gruppo degli indifferenti ha superato i cattolici con una quota del 34% contro il 32%. Al terzo posto, secondo i dati pubblicati venerdì dall’Ufficio federale di statistica (UFS), ci sono i riformati evangelici. Questi dati si riferiscono all’anno 2022.

Secondo l’Ufficio federale di statistica, la percentuale di popolazione senza affiliazione religiosa è aumentata costantemente in Svizzera negli ultimi 50 anni. Mentre nel 1970 solo l’1% della popolazione non aveva alcuna affiliazione religiosa, questa percentuale è salita all’11% entro l’anno 2000.

Fino al 2010, questa percentuale è quasi raddoppiata al 20%. Nel 2022, oltre un terzo della popolazione di 15 anni e più non appartiene a nessuna comunità religiosa.

Analisi del giornalista:

Maggioranza degli indifferenti: È notevole che le persone senza affiliazione religiosa in Svizzera superino i cattolici, costituendo così la maggioranza. Ciò potrebbe indicare un cambiamento del rapporto della società con la religione e una crescente accettazione dell’assenza di affiliazione religiosa.

Alta percentuale tra i giovani: Come indicato nell’articolo, la quota del 34% di indifferenti nel 2022 rappresenta più di un terzo della popolazione di 15 anni e più. Ciò suggerisce che l’assenza di affiliazione religiosa è più diffusa tra i giovani. Potrebbe indicare un indebolimento del legame con la religione tra i giovani o un’accettazione crescente dell’assenza di affiliazione religiosa.

Cambiamento religioso e storia: I dati che coprono un periodo di 50 anni indicano che la percentuale di popolazione senza affiliazione religiosa è aumentata costantemente. Ciò mostra come il rapporto della società con la religione si sia evoluto e cambiato nel tempo.

Classifica dei gruppi religiosi: L’articolo menziona che i riformati evangelici sono al terzo posto dopo gli indifferenti e i cattolici. Questo potrebbe riflettere il paesaggio religioso dinamico in Svizzera.

Questa analisi comprende elementi come la maggioranza degli indifferenti, l’alta percentuale tra i giovani, il cambiamento religioso nel tempo e la classifica dei gruppi religiosi. Questi elementi possono fornire importanti indicazioni sui cambiamenti nel rapporto della società svizzera con la religione.

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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