Connect with us

Schweiz

Gerichtsentscheid in Zürich: Airbnb-Mieter fristlos gekündigt

yazar

Published

on

Gerichtsentscheidung in Zürich: Airbnb-Mieter vermietet Wohnung, Vermieter kündigt fristlos

Cemil Baysal.- Ein Gerichtsurteil in Zürich besagt, dass die fristlose Kündigung des Vermieters gegenüber einem Mieter, der seine Wohnung über Airbnb und Booking.com vermietet hatte, rechtens war. Der Mieter hatte ohne Zustimmung des Vermieters Untermieter auf den Plattformen angeboten.

Der Mann hatte im März 2023 eine Studio-Wohnung für 1585 Schweizer Franken und kurz darauf eine Wohnung für 1635 Schweizer Franken gemietet. Obwohl der Mietvertrag nur einem Bewohner erlaubte, bot der Mann beide Wohnungen auf den Plattformen für bis zu vier Personen an. Er verlangte etwa 215 Schweizer Franken pro Nacht.

Die ständig wechselnden und störenden Geräusche von Untermietern führten zu wiederholten Warnungen des Vermieters. Trotzdem setzte der Mann seine Aktivitäten fort und wurde schließlich bis zum 31. August 2023 fristlos gekündigt.

Der Mieter fand die Kündigung ungerechtfertigt und legte Widerspruch ein. Das Gericht wies die Einwände des Mannes zurück, erklärte, dass seine Behauptungen «vollständig unglaubwürdig» seien, und entschied zugunsten der Hausverwaltung, die die Kündigung für rechtens hielt.

Darüber hinaus wurde entschieden, dass der Mann der Hausverwaltung eine «angemessene Entschädigung» von 9350 Schweizer Franken zahlen und die Gerichtskosten von 6780 Schweizer Franken tragen muss. Dieses Urteil betont die Bedeutung der Einhaltung der Mietvertragsbedingungen und ermöglicht es den Eigentümern, ihre Eigentumsrechte zu wahren.

Französisch: Décision de justice à Zurich : Locataire Airbnb expulsé

Décision de justice à Zurich : Locataire Airbnb Expulse son Appartement par le Propriétaire

Une décision de justice à Zurich a statué que la résiliation urgente du bail par le propriétaire envers un locataire qui louait son appartement sur Airbnb et Booking.com était conforme à la loi. Le locataire avait proposé des sous-locataires sur les plateformes sans l’autorisation du propriétaire.

En mars 2023, l’homme avait loué un studio pour 1585 francs suisses, puis peu de temps après un appartement pour 1635 francs suisses. Bien que le contrat de location autorise seulement une personne à vivre dans l’appartement, l’homme proposait les deux appartements sur les plateformes pour jusqu’à quatre personnes. Il demandait environ 215 francs suisses par nuit.

Les plaintes des autres locataires concernant les sous-locataires bruyants et changeants ont conduit à plusieurs avertissements du propriétaire. Cependant, l’homme a continué son activité et a finalement été expulsé le 31 août 2023.

Le locataire a considéré l’expulsion comme injuste et a fait appel. Le tribunal a rejeté l’appel de l’homme, affirmant que ses allégations étaient «totalement peu convaincantes», et a statué en faveur de la gestion immobilière, considérant l’expulsion comme légitime.

De plus, il a été décidé que l’homme devrait verser une «compensation appropriée» de 9350 francs suisses à la gestion immobilière et prendre en charge les frais de justice de 6780 francs suisses. Cette décision souligne l’importance du respect des conditions du contrat de location tout en permettant aux propriétaires de préserver leurs droits de propriété.

Italienisch: Decisione del Tribunale a Zurigo: Affittuario Airbnb espulso

Decisione del Tribunale a Zurigo: Affittuario Airbnb Espelle dall’Appartamento il Proprietario

Una decisione del tribunale a Zurigo ha stabilito che lo sfratto urgente del proprietario nei confronti di un affittuario che affittava la sua casa su Airbnb e Booking.com era legittimo. L’affittuario aveva offerto subaffittuari sulle piattaforme senza il consenso del proprietario.

L’uomo aveva affittato uno studio a marzo 2023 per 1585 franchi svizzeri e poco dopo un appartamento per 1635 franchi svizzeri. Nonostante il contratto di locazione consentisse solo a una persona di vivere nell’appartamento, l’uomo offriva entrambi gli appartamenti sulle piattaforme per un massimo di quattro persone. Chiedeva circa 215 franchi svizzeri a notte.

Le lamentele degli altri affittuari riguardo agli inquilini rumorosi e mutevoli hanno portato a ripetuti avvertimenti da parte del proprietario. Tuttavia, l’uomo ha continuato la sua attività ed è stato infine sfrattato entro il 31 agosto 2023.

L’affittuario ha ritenuto lo sfratto ingiusto e ha presentato ricorso. Il tribunale ha respinto le obiezioni dell’uomo, dichiarando che le sue affermazioni erano «completamente incredibili» e ha emesso una sentenza a favore della gestione immobiliare, ritenendo lo sfratto legittimo.

Inoltre, è stato deciso che l’uomo dovrà versare una «compensazione adeguata» di 9350 franchi svizzeri alla gestione immobiliare e coprire le spese legali di 6780 franchi svizzeri. Questa decisione sottolinea l’importanza del rispetto delle condizioni del contratto di locazione consentendo ai proprietari di preservare i loro diritti di proprietà.

Continue Reading
Click to comment

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Allgemein

LAURA BIRCHER VERTRITT DIE SCHWEIZ BEI DER MISS UNIVERSE WAHL!

yazar

Published

on

By

Von Cemil Baysal

Lesezeit: 1 Minute

Die 23-jährige Laura Bircher aus Nidwalden wird die Schweiz am 19. November beim Miss Universe Finale in Mexiko vertreten.

Am Samstagabend setzte sich die Stanserin gegen 18 weitere Finalistinnen aus verschiedenen Kantonen durch. Bei der Veranstaltung in Bern präsentierten sich die Teilnehmerinnen in unterschiedlichen Mode-Outfits, und ihre Kommunikationsfähigkeiten wurden ebenfalls bewertet.

Bircher, die auch als Model arbeitet und eine Ausbildung zur tiermedizinischen Praxisassistentin absolviert hat, äußerte sich nach ihrem Sieg überglücklich: „Ich möchte allen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben, von Herzen danken.“

Engagement für psychische Gesundheit

Laura Bircher erklärte, dass sie ihr Bestes geben werde, um die Schweiz sowohl national als auch international würdig zu vertreten. Besonders am Herzen liegt ihr das Thema psychische Gesundheit. Nach einem Aufenthalt auf Hawaii litt sie in der Schweiz an Depressionen und Panikattacken, was sie in einem Interview mit der «Nidwaldner Zeitung» teilte.

Auf zur Finalrunde nach Mexiko

Das Miss Universe Finale findet am 16. November in Mexiko statt. Dieser Schönheitswettbewerb wird seit 1952 ausgetragen und erstmals im vergangenen Jahr durften auch verheiratete Frauen und Mütter teilnehmen. Den Titel gewann die Nicaraguanerin Sheynnis Palacios, die sich in El Salvador gegen 84 Mitbewerberinnen durchsetzte.

MissUniverse #LauraBircher #Nidwalden #PsychischeGesundheit #Schweiz #Schönheitswettbewerb #Mexiko #MissSchweiz #SchweizerSchönheit #GutenSchönheitskönigin #Schweiz #Suisse #Svizzera #Switzerland #Stans #Nidwalden

Continue Reading

Schweiz

EPFL stellt „MiBMI“ vor: Miniatur-Chips zur Erkennung von Buchstaben im Gehirn

yazar

Published

on

By

Forscher der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) haben mit „MiBMI“ eine bahnbrechende Gehirn-Maschine-Schnittstelle entwickelt, die speziell für Patienten mit motorischen Beeinträchtigungen konzipiert wurde. Dieses innovative System, das aus zwei winzigen Chips besteht und insgesamt nur acht Quadratmillimeter groß ist, verarbeitet die elektrischen Signale des Gehirns direkt, im Gegensatz zu Elon Musks NeuraLink, das die Daten an externe Computer sendet. Laut EPFL verbraucht MiBMI deutlich weniger Strom und ist damit effizienter.

Überragende Trefferquote bei Simulationen

MiBMI ist in der Lage, die Gehirnaktivität zu lesen und diese in Echtzeit in Text auf einem Bildschirm zu übersetzen. Sobald der Nutzer an einen Buchstaben denkt, erkennt das System die entsprechenden neuronalen Signale und stellt diese als Text dar. Die bisherige Trefferquote des Systems liegt bei beeindruckenden 91 Prozent. Es kann derzeit 31 verschiedene Zeichen entschlüsseln – eine Leistung, die bisher von keinem anderen integrierten System erreicht wurde. Forscher planen, diese Zahl auf 100 Zeichen zu erweitern, auch wenn das System bisher noch nicht an Menschen getestet wurde.

Effizient, präzise und energiesparend

„MiBMI ermöglicht es uns, komplexe neuronale Aktivitäten mit hoher Präzision und geringem Energieverbrauch in lesbare Texte umzuwandeln“, erklärt Mahsa Shoaran, Leiterin des Neurotechnologie-Labors der EPFL. Dies könnte Menschen mit schweren motorischen Beeinträchtigungen erhebliche Vorteile bieten und deren Kommunikationsfähigkeiten verbessern.

Innovative Datenverarbeitung für weniger Energieverbrauch

Ein Durchbruch der MiBMI-Technologie liegt in der Art und Weise, wie sie Daten verarbeitet. Statt Tausende von Bytes an Informationen für jeden Buchstaben zu analysieren, konzentriert sich das System nur auf distinktive neuronale Codes (DNCs), die spezifisch für jeden Buchstaben sind. Diese Codes sind etwa 100 Bytes groß, wodurch der Chip schneller und energiesparender arbeitet. Diese Effizienz ermöglicht eine kürzere Einarbeitungszeit und macht das System für Patienten leichter zugänglich.

MiBMI könnte somit ein entscheidender Schritt in Richtung implantierbarer Lösungen sein, die die Lebensqualität von Menschen mit motorischen Einschränkungen nachhaltig verbessern.

EPFL #MiBMI #GehirnMaschineSchnittstelle #Neurotechnologie #Implantat #MotorischeBeeinträchtigung #GehirnChip #TechnologischeInnovation #Gesundheitstechnologie #Neurologie #ElonMusk #Neuralink #ZukunftDerMedizin #ImplantierbareTechnologie #KünstlicheIntelligenz

Continue Reading

Schweiz

Krankenkasse: Ein Drittel der Schweizer Bevölkerung plant Wechsel bis 2025

yazar

Published

on

By

Die Schweizer Gesundheitsversorgung steht vor großen Veränderungen. Laut einer aktuellen Umfrage plant ein Drittel der Schweizer Bevölkerung, bis 2025 die Krankenkasse zu wechseln. Gleichzeitig gewinnt die Idee einer Einheitskasse zunehmend an Unterstützung.

Wechselbereitschaft aufgrund hoher Prämien

Im Jahr 2024 haben bereits 17 % der Versicherten in der Schweiz ihre Krankenkasse gewechselt. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr, als 19 % der Bevölkerung den Anbieter wechselte, gesenkt. Der Hauptgrund für den Wechsel ist die signifikante Prämienerhöhung, die 2024 im Durchschnitt um 8,7 % gestiegen ist. Der höchste Wechselanteil wurde in der Westschweiz verzeichnet, wo 20 % der Versicherten die Krankenkasse gewechselt haben. In der Deutschschweiz lag der Anteil bei 16 %, und im Tessin, das besonders stark von der Prämienerhöhung betroffen war, wechselten nur 12 % der Versicherten.

Die meisten Menschen, die ihre Krankenkasse gewechselt haben, taten dies vor allem, um Kosten zu sparen. Etwa 83 % der Anfragen für neue Angebote basieren auf dem Wunsch, bei den Prämien zu sparen. Nur 5 % der Wechselmotivationen beruhen auf Unzufriedenheit mit dem aktuellen Anbieter.

Zukunftsausblick: Wechsel bis 2025

Eine Umfrage von bonus.ch, die im Mai 2024 durchgeführt wurde, zeigt, dass 32 % der Befragten planen, ihre Krankenkasse bis 2025 zu wechseln. Dies steht im Zusammenhang mit den erwarteten weiteren Prämienerhöhungen, die zwischen 5 % und 7 % liegen könnten. Die Bereitschaft zum Wechsel variiert jedoch stark je nach Region. In der Westschweiz planen 40 % und in der italienischen Schweiz 39 % einen Wechsel. In der Deutschschweiz sind es nur 23 %.

Altersabhängige Wechselabsichten

Die Absicht, die Krankenkasse zu wechseln, variiert auch nach Altersgruppen. Während 72 % der über 60-Jährigen planen, bei ihrer aktuellen Krankenkasse zu bleiben, sinkt dieser Anteil bei den unter 31-Jährigen auf 53 %. Dies deutet darauf hin, dass ältere Versicherte tendenziell weniger geneigt sind, ihre Versicherung bei steigenden Prämien zu wechseln.

Einheitskasse gewinnt an Unterstützung

Das Konzept einer Einheitskasse, das in der Vergangenheit abgelehnt wurde, gewinnt zunehmend an Zuspruch. Eine Umfrage von bonus.ch zeigt, dass 76 % der Schweizer Bevölkerung eine Einheitskasse unterstützen, besonders im Kontext stark steigender Prämien. Dies ist ein Anstieg von 64 % im Jahr 2017 auf 76 % im Jahr 2024. Während 16 % der Befragten eine Einheitskasse befürworten, auch wenn diese nicht zu einer Senkung der Prämien führt, befürworten 38 % die Einführung einer Einheitskasse, wenn sie eine Reduzierung der Prämien um mindestens 20 % erwarten können.

Regionale Unterschiede zeigen sich auch bei der Unterstützung für eine Einheitskasse. In der italienischsprachigen Schweiz befürworten 52 % eine Einheitskasse unter der Bedingung einer 20 %-igen Prämienreduktion, während in der Deutsch- und Westschweiz nur 35 % dies unterstützen.

Zufriedenheit mit Krankenkassen

Die allgemeine Zufriedenheit mit den Krankenkassen in der Schweiz hat sich 2024 leicht verbessert. Der Gesamtnotendurchschnitt beträgt 5,08 von 6 Punkten. Die höchste Zufriedenheit wird in der Deutschschweiz gemessen, wo 81 % der Versicherten ihre Krankenkasse mit «gut» oder «sehr gut» bewerten. Die Westschweiz folgt mit 72 % und die italienische Schweiz mit 50 %.

Bestbewertete Krankenkassen 2024

Laut der Umfrage stehen SWICA und Sympany an der Spitze des Rankings mit einer Bewertung von 5,3 von 6 Punkten. Sie werden dicht gefolgt von Atupri, Concordia, Helsana, OEKK, Sanitas und Visana, die eine Bewertung von 5,2 erhalten haben. Aquilana, CSS, Groupe Mutuel und KPT runden das Podium mit einer Bewertung von 5,1 ab.

Für detaillierte Informationen zur Zufriedenheitsumfrage, den Noten der Krankenkassen und einem Prämienvergleich besuchen Sie die folgenden Links:

#Krankenversicherung – #Schweiz – #Versicherungswechsel – #Einheitskasse – #Prämiensteigerung – #Versicherungszufriedenheit – #Krankenversicherungsumfrage – #Versicherungsmarktveränderung – #SchweizerVersicherung – #Versicherungstrends – #Finanzplanung – #Gesundheitspolitik – #Versicherungsvergleich – #Prämien

Continue Reading

Trending