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Gerichtsentscheid in Zürich: Airbnb-Mieter fristlos gekündigt

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Gerichtsentscheidung in Zürich: Airbnb-Mieter vermietet Wohnung, Vermieter kündigt fristlos

Cemil Baysal.- Ein Gerichtsurteil in Zürich besagt, dass die fristlose Kündigung des Vermieters gegenüber einem Mieter, der seine Wohnung über Airbnb und Booking.com vermietet hatte, rechtens war. Der Mieter hatte ohne Zustimmung des Vermieters Untermieter auf den Plattformen angeboten.

Der Mann hatte im März 2023 eine Studio-Wohnung für 1585 Schweizer Franken und kurz darauf eine Wohnung für 1635 Schweizer Franken gemietet. Obwohl der Mietvertrag nur einem Bewohner erlaubte, bot der Mann beide Wohnungen auf den Plattformen für bis zu vier Personen an. Er verlangte etwa 215 Schweizer Franken pro Nacht.

Die ständig wechselnden und störenden Geräusche von Untermietern führten zu wiederholten Warnungen des Vermieters. Trotzdem setzte der Mann seine Aktivitäten fort und wurde schließlich bis zum 31. August 2023 fristlos gekündigt.

Der Mieter fand die Kündigung ungerechtfertigt und legte Widerspruch ein. Das Gericht wies die Einwände des Mannes zurück, erklärte, dass seine Behauptungen «vollständig unglaubwürdig» seien, und entschied zugunsten der Hausverwaltung, die die Kündigung für rechtens hielt.

Darüber hinaus wurde entschieden, dass der Mann der Hausverwaltung eine «angemessene Entschädigung» von 9350 Schweizer Franken zahlen und die Gerichtskosten von 6780 Schweizer Franken tragen muss. Dieses Urteil betont die Bedeutung der Einhaltung der Mietvertragsbedingungen und ermöglicht es den Eigentümern, ihre Eigentumsrechte zu wahren.

Französisch: Décision de justice à Zurich : Locataire Airbnb expulsé

Décision de justice à Zurich : Locataire Airbnb Expulse son Appartement par le Propriétaire

Une décision de justice à Zurich a statué que la résiliation urgente du bail par le propriétaire envers un locataire qui louait son appartement sur Airbnb et Booking.com était conforme à la loi. Le locataire avait proposé des sous-locataires sur les plateformes sans l’autorisation du propriétaire.

En mars 2023, l’homme avait loué un studio pour 1585 francs suisses, puis peu de temps après un appartement pour 1635 francs suisses. Bien que le contrat de location autorise seulement une personne à vivre dans l’appartement, l’homme proposait les deux appartements sur les plateformes pour jusqu’à quatre personnes. Il demandait environ 215 francs suisses par nuit.

Les plaintes des autres locataires concernant les sous-locataires bruyants et changeants ont conduit à plusieurs avertissements du propriétaire. Cependant, l’homme a continué son activité et a finalement été expulsé le 31 août 2023.

Le locataire a considéré l’expulsion comme injuste et a fait appel. Le tribunal a rejeté l’appel de l’homme, affirmant que ses allégations étaient «totalement peu convaincantes», et a statué en faveur de la gestion immobilière, considérant l’expulsion comme légitime.

De plus, il a été décidé que l’homme devrait verser une «compensation appropriée» de 9350 francs suisses à la gestion immobilière et prendre en charge les frais de justice de 6780 francs suisses. Cette décision souligne l’importance du respect des conditions du contrat de location tout en permettant aux propriétaires de préserver leurs droits de propriété.

Italienisch: Decisione del Tribunale a Zurigo: Affittuario Airbnb espulso

Decisione del Tribunale a Zurigo: Affittuario Airbnb Espelle dall’Appartamento il Proprietario

Una decisione del tribunale a Zurigo ha stabilito che lo sfratto urgente del proprietario nei confronti di un affittuario che affittava la sua casa su Airbnb e Booking.com era legittimo. L’affittuario aveva offerto subaffittuari sulle piattaforme senza il consenso del proprietario.

L’uomo aveva affittato uno studio a marzo 2023 per 1585 franchi svizzeri e poco dopo un appartamento per 1635 franchi svizzeri. Nonostante il contratto di locazione consentisse solo a una persona di vivere nell’appartamento, l’uomo offriva entrambi gli appartamenti sulle piattaforme per un massimo di quattro persone. Chiedeva circa 215 franchi svizzeri a notte.

Le lamentele degli altri affittuari riguardo agli inquilini rumorosi e mutevoli hanno portato a ripetuti avvertimenti da parte del proprietario. Tuttavia, l’uomo ha continuato la sua attività ed è stato infine sfrattato entro il 31 agosto 2023.

L’affittuario ha ritenuto lo sfratto ingiusto e ha presentato ricorso. Il tribunale ha respinto le obiezioni dell’uomo, dichiarando che le sue affermazioni erano «completamente incredibili» e ha emesso una sentenza a favore della gestione immobiliare, ritenendo lo sfratto legittimo.

Inoltre, è stato deciso che l’uomo dovrà versare una «compensazione adeguata» di 9350 franchi svizzeri alla gestione immobiliare e coprire le spese legali di 6780 franchi svizzeri. Questa decisione sottolinea l’importanza del rispetto delle condizioni del contratto di locazione consentendo ai proprietari di preservare i loro diritti di proprietà.

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WOHNEIGENTUM IN DER SCHWEIZ WIRD IMMER TEURER: IMMOBILIENPREISE STEIGEN UM 4,4 PROZENT

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Der Traum vom Eigenheim wird in der Schweiz zunehmend kostspieliger. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 4,4 Prozent gestiegen. Auch im dritten Quartal 2026 setzte sich der Preisanstieg fort. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die am 27. Oktober veröffentlicht wurden.

Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss weiterhin mit steigenden Preisen rechnen.

Gemäss dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) verteuerte sich Wohneigentum zwischen Juli und September 2026 gegenüber dem Vorquartal um 1,7 Prozent.

Der Index erreichte damit 129,8 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres stiegen die Preise um insgesamt 4,4 Prozent.

EINFAMILIENHÄUSER UND EIGENTUMSWOHNUNGEN TEURER

Die Preisentwicklung betrifft beide wichtigen Kategorien des Wohneigentums.

Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 2,1 Prozent.

Bei Eigentumswohnungen betrug der Anstieg 1,3 Prozent.

Im Jahresvergleich zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Die Preise für Einfamilienhäuser lagen 3,3 Prozent höher, während Eigentumswohnungen sogar um 5,4 Prozent teurer wurden.

Damit stiegen die Preise für Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres besonders stark.

WO SIND DIE PREISE AM STÄRKSTEN GESTIEGEN?

Die Entwicklung fällt regional unterschiedlich aus.

Den stärksten Preisanstieg verzeichneten städtische Gemeinden kleiner Agglomerationen sowie städtische Gemeinden ausserhalb von Agglomerationen.

Dort verteuerte sich Wohneigentum gegenüber dem Vorquartal um 3,4 Prozent.

In sogenannten intermediären Gemeinden, die sowohl städtische als auch ländliche Merkmale aufweisen, fiel der Anstieg mit 0,6 Prozent deutlich geringer aus.

Die Zahlen zeigen, dass steigende Immobilienpreise längst nicht nur die grossen Schweizer Städte betreffen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR KAUFINTERESSIERTE?

Für Haushalte, die den Kauf einer Immobilie planen, können die höheren Preise eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Steigt der Kaufpreis einer Immobilie, erhöht sich in der Regel auch der Betrag, den Käuferinnen und Käufer durch Eigenkapital oder eine Hypothek finanzieren müssen.

Neben dem Kaufpreis spielen dabei die Hypothekarzinsen, die Tragbarkeit und die laufenden Unterhaltskosten eine wichtige Rolle.

Die jüngsten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf selbst genutztes und anderes Wohneigentum. Sie dürfen nicht mit der Entwicklung der Wohnungsmieten gleichgesetzt werden.

BUNDESAMT WERTET TAUSENDE IMMOBILIENKÄUFE AUS

Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex wird seit dem dritten Quartal 2020 regelmässig veröffentlicht.

Für die Berechnung wertet das Bundesamt für Statistik durchschnittlich rund 7’000 Immobilientransaktionen aus verschiedenen Regionen der Schweiz aus.

Die Daten stammen von 28 grossen Hypothekarinstituten und ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

EIGENHEIM BLEIBT EINE GROSSE FINANZIELLE HERAUSFORDERUNG

Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass sich der Anstieg der Wohneigentumspreise auch im Sommer 2026 fortgesetzt hat.

Besonders stark fällt die Entwicklung bei Eigentumswohnungen aus, deren Preise innerhalb eines Jahres um 5,4 Prozent gestiegen sind.

Fazit: Trotz des bereits hohen Preisniveaus verteuern sich Häuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz weiter. Für Kaufinteressierte wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Wunsch nach einem Eigenheim zu finanzieren.

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STROMRECHNUNGEN SINKEN 2027: SCHWEIZER HAUSHALTE SPAREN IM MITTEL RUND 53 FRANKEN

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Gute Nachrichten für viele Stromkundinnen und Stromkunden in der Schweiz: Die Stromtarife in der Grundversorgung werden 2027 im landesweiten Mittel um rund vier Prozent sinken. Ein typischer Haushalt kann dadurch jährlich etwa 53 Franken sparen. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleich stark von den tieferen Preisen.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Stromtarife für das Jahr 2027 ausgewertet. Demnach sinkt der mittlere Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung auf rund 26,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Rückgang um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde.

Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Stromrechnung von ungefähr 1’194 Franken pro Jahr. Das sind rund 53 Franken weniger als bisher.

WARUM WIRD STROM GÜNSTIGER?

Hauptgrund für die sinkenden Tarife sind die tieferen Kosten für die Energiebeschaffung.

Die Energieversorgungsunternehmen können Strom teilweise günstiger einkaufen als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Tarife für Haushalte aus.

Allerdings sinken nicht alle Bestandteile der Stromrechnung. Während die Kosten für die Energie tendenziell zurückgehen, steigen einzelne Netzkosten und Messtarife.

Die gesamte Stromrechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der eigentliche Energiepreis, die Netznutzung, Messkosten sowie gesetzliche Abgaben.

GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GEMEINDEN

Die angekündigte Senkung von vier Prozent ist ein landesweiter Medianwert. Sie bedeutet nicht, dass jeder Haushalt automatisch vier Prozent weniger bezahlt.

In der Schweiz legen die jeweiligen Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife fest. Deshalb können sich die Preise von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden.

Entscheidend ist unter anderem, ob ein Versorger eigenen Strom produziert, wie er Energie einkauft und welche Kosten für den Betrieb des Stromnetzes anfallen.

Während einige Haushalte von deutlichen Preissenkungen profitieren, können die Tarife andernorts stabil bleiben oder sogar steigen.

STROMPREISE BLEIBEN EIN WICHTIGER KOSTENFAKTOR

Nach den starken Preisanstiegen in den Jahren 2023 und 2024 hat sich die Lage auf dem Schweizer Strommarkt etwas entspannt.

Dennoch bewegen sich die Tarife weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Für viele Familien bleibt die Stromrechnung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsbudgets.

WO KÖNNEN KUNDEN IHREN TARIF PRÜFEN?

Die Stromtarife für 2027 können auf der offiziellen Strompreisplattform der ElCom nach Gemeinde und Versorgungsunternehmen eingesehen werden.

Damit lässt sich feststellen, ob die Stromrechnung am eigenen Wohnort im kommenden Jahr sinkt oder steigt.

Fazit: Die Strompreise in der Schweiz gehen 2027 im Mittel leicht zurück. Die tatsächliche Entlastung hängt jedoch vom Wohnort, dem Stromversorger und dem individuellen Verbrauch ab.

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13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG

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Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.

WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?

Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.

Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.

Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

WER HAT ANSPRUCH?

Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.

Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?

Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.

ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN

Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.

Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.

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