Schweiz
Ueli Maurer kritisiert Covid-Impfstoffe: Mehr Versprechen als Substanz?
SCHWEIZ: Der ehemalige Bundesrat Ueli Maurer hat die Covid-Impfstoffe als «heisse Luft» bezeichnet, indem er behauptet, sie würden mehr «Versprechen als Substanz» halten. Diese kontroverse Äußerung hat eine lebhafte Debatte ausgelöst und wurde in einem Interview mit Sonntagsblick zitiert, welches in einem Artikel von Jonas Bucher in der 20min erschien.
Ueli Maurer und die Impfstoffe: Kritik an Versprechen und Substanz
SCHWEIZ: Der ehemalige Bundesrat Ueli Maurer hat die Covid-Impfstoffe als «heisse Luft» bezeichnet, indem er behauptet, sie würden mehr «Versprechen als Substanz» halten. Diese kontroverse Äußerung hat eine lebhafte Debatte ausgelöst und wurde in einem Interview mit Sonntagsblick zitiert, welches in einem Artikel von Jonas Bucher in der 20min erschien.
Maurer hat in der Vergangenheit bereits seine Skepsis gegenüber Impfkampagnen geäußert, aber nun richtet er seine Kritik scharf auf die Pharmabranche. Pascal Couchepin, sein früherer Regierungskollege, gibt zu verstehen, dass Maurers Äußerungen seinem guten Ruf schaden.
Seit einem Jahr ist Ueli Maurer nicht mehr Mitglied der Landesregierung und bricht nun mit der gewohnten Zurückhaltung, indem er schwere Vorwürfe erhebt. Er behauptet, dass die Hochwirksamkeit der Impfstoffe nur vorgetäuscht wurde und sie letztlich «mehr Versprechen als Substanz» seien.
Die «NZZ am Sonntag» berichtet, dass Maurer sich mittlerweile als Skeptiker der Impfstrategien geoutet hat und während der Pandemie eine «Massenhypnose» stattfand. Die Zeitung findet es «besonders irritierend», dass der Alt-Bundesrat der Pharmabranche vorwirft, Ängste geschürt zu haben, um höhere Gewinne zu erzielen.
Maurers Aussagen irritieren auch seine Parteikollegen. In einem Interview mit dem Internetfernsehsender Hoch2.tv, der sich an ein kritisches Publikum richtet, vertritt er diese Thesen. Selbst Parteikollegen weisen seine Aussagen entschieden zurück. Jean-Pierre Gallati, SVP-Gesundheitsdirektor, nennt Maurers Vorwürfe eine «unbewiesene Unterstellung» und einen «heftigen Angriff» auf die Pharmaindustrie.
Lukas Engelberger, oberster Gesundheitsdirektor des Landes, betont hingegen, dass die Impfung weltweit Millionen von Menschenleben gerettet hat. Pascal Couchepin erklärt gegenüber der «NZZ am Sonntag», dass solche direkten Angriffe nicht der Usanz für ehemalige Bundesräte entsprechen und Maurer damit seinen guten Ruf gefährdet.
Maurer hatte bereits während der Corona-Pandemie im Podcast «Wortwächsel» erklärt: «Ich bin ein Impfskeptiker, grundsätzlich.» Aufgrund dieser Einstellung war er oft anderer Meinung als seine Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat.
France: «Ueli Maurer et les vaccins anti-COVID : Entre promesses et réalité ?»
SUISSE : L’ancien conseiller fédéral Ueli Maurer qualifie les vaccins anti-COVID de «paroles en l’air», prétendant qu’ils offrent davantage «de promesses que de substance». Cette déclaration controversée a suscité de vives discussions et a été citée dans une interview avec Sonntagsblick, reprise dans un article de Jonas Bucher dans le 20min.
Maurer avait déjà exprimé sa méfiance à l’égard des campagnes de vaccination par le passé, mais il dirige désormais sa critique envers l’industrie pharmaceutique. Pascal Couchepin, son ancien collègue au gouvernement, affirme que les déclarations de Maurer nuisent à sa bonne réputation.
Depuis un an, Ueli Maurer n’est plus membre du gouvernement et rompt maintenant avec la réserve habituelle en portant des accusations graves. Il prétend que l’efficacité élevée des vaccins était simulée et qu’en réalité, ils sont «plus de promesses que de substance», selon le septuagénaire.
La «NZZ am Sonntag» rapporte que Maurer s’est désormais dévoilé en tant que sceptique des stratégies de vaccination et affirme qu’une «hypnose de masse» a eu lieu pendant la pandémie. Le journal trouve «particulièrement irritant» que l’ancien conseiller fédéral accuse l’industrie pharmaceutique d’avoir suscité des peurs pour réaliser des profits plus importants.
Les déclarations de Maurer irritent également ses collègues de parti. Dans une interview avec la chaîne de télévision sur Internet Hoch2.tv, qui s’adresse à un public critique à l’égard des mesures pandémiques, il défend ces thèses. Même ses collègues de parti rejettent fermement ses déclarations. Jean-Pierre Gallati, directeur de la santé de l’UDC, qualifie les accusations de Maurer de «suppositions non prouvées» et d'»attaque violente» contre l’une des industries les plus importantes et les plus prospères du pays.
Lukas Engelberger, directeur de la santé du pays, souligne au contraire que la vaccination a sauvé des millions de vies dans le monde. Pascal Couchepin explique à la «NZZ am Sonntag» que de telles attaques directes ne correspondent pas à l’usage des anciens conseillers fédéraux et que Maurer compromet sa bonne réputation avec de telles déclarations.
Maurer avait déjà déclaré dans le podcast «Wortwächsel» en octobre dernier : «Je suis un sceptique en matière de vaccination, fondamentalement». En raison de cette position, il était souvent en désaccord avec ses collègues du Conseil fédéral.
Italian : Ueli Maurer e i vaccini anti-COVID: Tra promesse e realtà?
SVIZZERA: L’ex consigliere federale Ueli Maurer definisce i vaccini anti-COVID come «aria fritta», sostenendo che offrano più «promesse che sostanza». Questa dichiarazione controversa ha scatenato vivaci discussioni ed è stata citata in un’intervista con Sonntagsblick, ripresa in un articolo di Jonas Bucher su 20min.
Maurer aveva già manifestato in passato la sua diffidenza nei confronti delle campagne di vaccinazione, ma ora dirige le sue critiche verso l’industria farmaceutica. Pascal Couchepin, suo ex collega di governo, afferma che le dichiarazioni di Maurer danneggiano la sua buona reputazione.
Da un anno Ueli Maurer non fa più parte del governo e ora rompe con la consueta riservatezza avanzando pesanti accuse: «Abbiamo fatto finta di avere vaccini altamente efficaci», sostiene Maurer. In realtà, afferma il settantatreenne, i vaccini sono «più promesse che sostanza».
La «NZZ am Sonntag» riporta che Maurer si è ormai dichiarato uno scettico delle strategie di vaccinazione e sostiene che durante la pandemia si sia verificata un'»ipnosi di massa». Il giornale trova «particolarmente irritante» che l’ex consigliere federale accusi l’industria farmaceutica di aver seminato paura per ottenere profitti più elevati.
Le dichiarazioni di Maurer irritano anche i suoi colleghi di partito. In un’intervista con il canale televisivo su Internet Hoch2.tv, rivolto a un pubblico critico sulle misure pandemiche, difende queste tesi. Anche i colleghi di partito respingono fermamente le sue dichiarazioni. Jean-Pierre Gallati, direttore della sanità dell’UDC, definisce le accuse di Maurer «supposizioni non provate» e un «attacco violento» contro una delle industrie più importanti e prosperose del paese.
Lukas Engelberger, direttore della sanità supremo del paese, sottolinea invece che il vaccino ha salvato milioni di vite in tutto il mondo. Pascal Couchepin, del partito liberale, che ha politicamente collaborato con Maurer per un breve periodo, dichiara alla «NZZ am Sonntag»: «Gli attacchi diretti con questa fermezza non sono consuetudine per gli ex consiglieri federali». Maurer compromette la sua buona reputazione con dichiarazioni del genere.
Maurer aveva già dichiarato nel podcast «Wortwächsel» lo scorso ottobre: «Sono uno scettico nei confronti della vaccinazione, in linea di principio». A causa di questa posizione, spesso era in disaccordo con le colleghe e i colleghi del Consiglio federale.
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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