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Stadt Freiburg führt Menstruationsurlaub ein

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Unter Ausschluss der Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: Stadt Freiburg führt Menstruationsurlaub ein

Frauen, die in Freiburg arbeiten, dürfen nun während ihrer Menstruation bis zu drei Tage freinehmen, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Der Stadtrat von Freiburg hat dies am Montagabend genehmigt: Frauen haben zukünftig Anspruch auf einen Urlaub von bis zu drei Tagen pro Menstruation. Ein ärztliches Attest ist dabei nicht erforderlich, berichtet «20 Minutes». Wie «La Liberté» berichtet, wurde die Maßnahme mit 49 zu 13 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen.

«Die Schwierigkeiten dieser Situation werden immer noch unterschätzt» Der Vorschlag wurde von Politikerinnen und Politikern der SP, Grünen und Grünliberalen eingebracht. Der Stadtpräsident Thierry Steiert (SP) sagte, die Exekutive erkenne «die Tatsache an, dass Menstruationsschmerzen in unserer Gesellschaft wahrscheinlich immer noch unterschätzt werden, wie einige kürzlich veröffentlichte Studien belegen».

Die Personalordnung von Freiburg erlaubt bereits eine Abwesenheit von drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne ärztliches Attest. Laura Zahnd, eine der Abgeordneten, sagt jedoch: «Es ist wichtig, dass ich sagen kann, dass ich wegen meiner Periode fehle, und dass dies als legitimer Grund für eine Abwesenheit gilt. Derzeit wird von Menstruierenden erwartet, dass sie auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie sich nicht wohl fühlen, und sie werden bisweilen mit unpassenden Kommentaren bedacht.»

Die Stadtverwaltung von Zürich hat im letzten Jahr ebenfalls ein Pilotprojekt in diese Richtung gestartet. Ziel ist es, dass Frauen bei «starken» und «regelmäßigen» Regelschmerzen zwischen einem und fünf Tagen pro Monat unter Fortzahlung des Gehalts abwesend sein können.


Französisch: Sous réserve de la nécessité d’un certificat médical : La ville de Fribourg instaure un congé menstruel

Les femmes travaillant à Fribourg peuvent désormais prendre jusqu’à trois jours de congé pendant leurs règles sans avoir besoin de fournir un certificat médical. Le conseil municipal de Fribourg a approuvé cela lundi soir : les femmes auront dorénavant le droit à un congé de jusqu’à trois jours par menstruation. Un certificat médical n’est pas nécessaire à cet effet, rapporte «20 Minutes». Selon «La Liberté», cette mesure a été adoptée par 49 voix pour, 13 voix contre et 13 abstentions.

«La difficulté de cette situation est encore sous-estimée» La proposition a été présentée par des politiciens et politiciennes du SP, des Verts et des Vert’libéraux. Le maire de la ville, Thierry Steiert (SP), a déclaré que l’exécutif reconnaissait «le fait que les douleurs menstruelles sont probablement encore sous-estimées dans notre société, comme le montrent certaines études récemment publiées».

Le règlement du personnel de Fribourg permet déjà une absence de trois jours consécutifs sans certificat médical. Laura Zahnd, l’une des députées, déclare cependant : «Il est important que je puisse dire que je m’absente à cause de mes règles et que cela soit considéré comme une raison légitime d’absence. Actuellement, on attend des personnes menstruées qu’elles viennent travailler même si elles ne se sentent pas bien, et elles sont parfois confrontées à des commentaires inappropriés.»

La ville de Zurich a également lancé un projet pilote en ce sens l’année dernière. L’objectif est que les femmes puissent prendre un congé payé entre un et cinq jours par mois en cas de «douleurs menstruelles fortes» et «régulières».


Italienisch: Esclusa la necessità di un certificato medico: La città di Friburgo introduce il congedo mestruale

Le donne che lavorano a Friburgo possono ora assentarsi fino a tre giorni durante il loro ciclo mestruale senza la necessità di presentare un certificato medico. Il consiglio comunale di Friburgo ha approvato questa misura lunedì sera: le donne avranno in futuro diritto a un congedo di fino a tre giorni per ogni ciclo mestruale. Non è richiesto un certificato medico per ottenere questo congedo, riferisce «20 Minutes». Come riporta «La Liberté», questa misura è stata adottata con 49 voti a favore, 13 contrari e 13 astenuti.

«La difficoltà di questa situazione è ancora sottovalutata» La proposta è stata presentata da politici e politiche del SP, dei Verdi e dei Liberali Verdi. Il sindaco della città, Thierry Steiert (SP), ha dichiarato che l’esecutivo riconosce «il fatto che i dolori mestruali sono probabilmente ancora sottovalutati nella nostra società, come dimostrano alcuni studi recentemente pubblicati».

Il regolamento del personale di Friburgo già consente un’assenza di tre giorni consecutivi senza un certificato medico. Laura Zahnd, una delle deputate, afferma tuttavia: «È importante che io possa dire che mi assento a causa del mio ciclo e che ciò venga considerato come una ragione legittima di assenza. Attualmente si attende dalle persone mestruate che vadano a lavorare anche se non si sentono bene, e talvolta si trovano di fronte a commenti inappropriati».

Anche il Comune di Zurigo ha avviato lo scorso anno un progetto pilota in questa direzione. L’obiettivo è che le donne possano prendersi un congedo retribuito tra uno e cinque giorni al mese in caso di «forti» e «regolari» dolori mestruali.

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WOHNEIGENTUM IN DER SCHWEIZ WIRD IMMER TEURER: IMMOBILIENPREISE STEIGEN UM 4,4 PROZENT

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Der Traum vom Eigenheim wird in der Schweiz zunehmend kostspieliger. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 4,4 Prozent gestiegen. Auch im dritten Quartal 2026 setzte sich der Preisanstieg fort. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die am 27. Oktober veröffentlicht wurden.

Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss weiterhin mit steigenden Preisen rechnen.

Gemäss dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) verteuerte sich Wohneigentum zwischen Juli und September 2026 gegenüber dem Vorquartal um 1,7 Prozent.

Der Index erreichte damit 129,8 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres stiegen die Preise um insgesamt 4,4 Prozent.

EINFAMILIENHÄUSER UND EIGENTUMSWOHNUNGEN TEURER

Die Preisentwicklung betrifft beide wichtigen Kategorien des Wohneigentums.

Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 2,1 Prozent.

Bei Eigentumswohnungen betrug der Anstieg 1,3 Prozent.

Im Jahresvergleich zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Die Preise für Einfamilienhäuser lagen 3,3 Prozent höher, während Eigentumswohnungen sogar um 5,4 Prozent teurer wurden.

Damit stiegen die Preise für Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres besonders stark.

WO SIND DIE PREISE AM STÄRKSTEN GESTIEGEN?

Die Entwicklung fällt regional unterschiedlich aus.

Den stärksten Preisanstieg verzeichneten städtische Gemeinden kleiner Agglomerationen sowie städtische Gemeinden ausserhalb von Agglomerationen.

Dort verteuerte sich Wohneigentum gegenüber dem Vorquartal um 3,4 Prozent.

In sogenannten intermediären Gemeinden, die sowohl städtische als auch ländliche Merkmale aufweisen, fiel der Anstieg mit 0,6 Prozent deutlich geringer aus.

Die Zahlen zeigen, dass steigende Immobilienpreise längst nicht nur die grossen Schweizer Städte betreffen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR KAUFINTERESSIERTE?

Für Haushalte, die den Kauf einer Immobilie planen, können die höheren Preise eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Steigt der Kaufpreis einer Immobilie, erhöht sich in der Regel auch der Betrag, den Käuferinnen und Käufer durch Eigenkapital oder eine Hypothek finanzieren müssen.

Neben dem Kaufpreis spielen dabei die Hypothekarzinsen, die Tragbarkeit und die laufenden Unterhaltskosten eine wichtige Rolle.

Die jüngsten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf selbst genutztes und anderes Wohneigentum. Sie dürfen nicht mit der Entwicklung der Wohnungsmieten gleichgesetzt werden.

BUNDESAMT WERTET TAUSENDE IMMOBILIENKÄUFE AUS

Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex wird seit dem dritten Quartal 2020 regelmässig veröffentlicht.

Für die Berechnung wertet das Bundesamt für Statistik durchschnittlich rund 7’000 Immobilientransaktionen aus verschiedenen Regionen der Schweiz aus.

Die Daten stammen von 28 grossen Hypothekarinstituten und ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

EIGENHEIM BLEIBT EINE GROSSE FINANZIELLE HERAUSFORDERUNG

Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass sich der Anstieg der Wohneigentumspreise auch im Sommer 2026 fortgesetzt hat.

Besonders stark fällt die Entwicklung bei Eigentumswohnungen aus, deren Preise innerhalb eines Jahres um 5,4 Prozent gestiegen sind.

Fazit: Trotz des bereits hohen Preisniveaus verteuern sich Häuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz weiter. Für Kaufinteressierte wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Wunsch nach einem Eigenheim zu finanzieren.

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STROMRECHNUNGEN SINKEN 2027: SCHWEIZER HAUSHALTE SPAREN IM MITTEL RUND 53 FRANKEN

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Gute Nachrichten für viele Stromkundinnen und Stromkunden in der Schweiz: Die Stromtarife in der Grundversorgung werden 2027 im landesweiten Mittel um rund vier Prozent sinken. Ein typischer Haushalt kann dadurch jährlich etwa 53 Franken sparen. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleich stark von den tieferen Preisen.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Stromtarife für das Jahr 2027 ausgewertet. Demnach sinkt der mittlere Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung auf rund 26,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Rückgang um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde.

Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Stromrechnung von ungefähr 1’194 Franken pro Jahr. Das sind rund 53 Franken weniger als bisher.

WARUM WIRD STROM GÜNSTIGER?

Hauptgrund für die sinkenden Tarife sind die tieferen Kosten für die Energiebeschaffung.

Die Energieversorgungsunternehmen können Strom teilweise günstiger einkaufen als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Tarife für Haushalte aus.

Allerdings sinken nicht alle Bestandteile der Stromrechnung. Während die Kosten für die Energie tendenziell zurückgehen, steigen einzelne Netzkosten und Messtarife.

Die gesamte Stromrechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der eigentliche Energiepreis, die Netznutzung, Messkosten sowie gesetzliche Abgaben.

GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GEMEINDEN

Die angekündigte Senkung von vier Prozent ist ein landesweiter Medianwert. Sie bedeutet nicht, dass jeder Haushalt automatisch vier Prozent weniger bezahlt.

In der Schweiz legen die jeweiligen Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife fest. Deshalb können sich die Preise von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden.

Entscheidend ist unter anderem, ob ein Versorger eigenen Strom produziert, wie er Energie einkauft und welche Kosten für den Betrieb des Stromnetzes anfallen.

Während einige Haushalte von deutlichen Preissenkungen profitieren, können die Tarife andernorts stabil bleiben oder sogar steigen.

STROMPREISE BLEIBEN EIN WICHTIGER KOSTENFAKTOR

Nach den starken Preisanstiegen in den Jahren 2023 und 2024 hat sich die Lage auf dem Schweizer Strommarkt etwas entspannt.

Dennoch bewegen sich die Tarife weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Für viele Familien bleibt die Stromrechnung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsbudgets.

WO KÖNNEN KUNDEN IHREN TARIF PRÜFEN?

Die Stromtarife für 2027 können auf der offiziellen Strompreisplattform der ElCom nach Gemeinde und Versorgungsunternehmen eingesehen werden.

Damit lässt sich feststellen, ob die Stromrechnung am eigenen Wohnort im kommenden Jahr sinkt oder steigt.

Fazit: Die Strompreise in der Schweiz gehen 2027 im Mittel leicht zurück. Die tatsächliche Entlastung hängt jedoch vom Wohnort, dem Stromversorger und dem individuellen Verbrauch ab.

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13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG

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Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.

WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?

Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.

Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.

Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

WER HAT ANSPRUCH?

Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.

Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?

Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.

ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN

Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.

Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.

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