Schweiz
Schweiz: Überwachungsdebatte um das Nachrichtendienstgesetz
Cemil Baysal – In der Schweiz hat das Gesetz zur Bekämpfung des Terrors, das nachrichtendienstliche Dienste betrifft, zu großen Diskussionen in der Gesellschaft geführt. Die Bundesregierung hatte versichert, dass die Bevölkerung im Allgemeinen nicht durch die Methode der Kabelüberwachung überwacht wird. Doch neue Enthüllungen deuten darauf hin, dass diese Zusage möglicherweise nicht der Realität entspricht.
Die Abstimmung über das Gesetz zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit im Jahr 2016 hat in der Schweiz unterschiedliche Ansichten hervorgerufen. Einige Parteien warnten vor einem «Überwachungsstaat» und lehnten das Gesetz ab. Die Mehrheit jedoch unterstützte das überarbeitete Gesetz im Parlament mit einer Zustimmung von 65,5 Prozent.
Bundesrat betonte vor der Abstimmung, dass keine umfassende Überwachung geplant sei. Ebenso gaben Vertreter des Schweizer Nachrichtendienstes (NBD) an, dass diese Methode der Kabelüberwachung keine Überwachung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger bedeute.
Jedoch zeigen Recherchen des Online-Magazins «Republik», dass die Schweiz seit 2017 gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Internetverkehr der Bürgerinnen und Bürger in großem Umfang zu überwachen. Offizielle Gerichtsdokumente deuten darauf hin, dass die interne Kommunikation überwacht und alle Daten für zukünftige Suchen gespeichert werden.
Diese Situation betrifft wichtige Themen wie den Schutz von Journalistenquellen und die Privatsphäre von Anwälten. Einige Politiker widersprechen den Aussagen des Bundesrates und betonen, dass sie zuvor vor diesen Entwicklungen gewarnt hatten.
Nach einem Bericht der Zeitung «20min» von Jonas Bucher behauptet der NBD, dass keine umfassende Überwachung stattfinde, sondern nur relevante Informationen gesammelt würden. Sie betonen, dass die Legalität und Effektivität der NBD-Aktivitäten auf verschiedenen staatlichen Ebenen überprüft würden.
In diesem Jahr hat das Verteidigungsministerium VBS Diskussionen über eine geplante Revision zur Erhöhung oder Einschränkung staatlicher Überwachung ausgelöst, was auch Fragen zur Ausweitung der Kabelüberwachung auf andere Personen aufwirft.
Ob die Kabelüberwachung gezielt oder umfassend auf die Bevölkerung ausgerichtet ist, bleibt unklar. Diese Methode wird verwendet, um bestimmte Schlüsselwörter oder Datentypen in der Kommunikation zu suchen und zu analysieren. Beispielsweise kann ein Nachrichtendienst die Methode der Kabelüberwachung verwenden, um Schlüsselwörter im Zusammenhang mit Terrororganisationen oder bestimmte Kommunikationen zu identifizieren.
Die Kabelüberwachung wird in der Regel von autorisierten Nachrichtendiensten oder Sicherheitsbehörden unter bestimmten gesetzlichen und regulatorischen Verfahren durchgeführt. Während dieser Prozesse können Beschränkungen vorhanden sein, um rechtliche Verfahren zu befolgen und die Privatsphäre zu schützen. Allerdings können solche Überwachungsmethoden oft zu Debatten über den Schutz der Privatsphäre und des Privatlebens der Individuen führen.
Französisch: «Suisse : Débat sur la surveillance liée à la loi sur les services de renseignement»
En Suisse, la loi sur les services de renseignement dans la lutte contre le terrorisme a suscité de vives discussions dans la société. Le gouvernement fédéral avait assuré que la population ne serait généralement pas surveillée par la méthode de surveillance par câble. Cependant, de nouvelles révélations laissent penser que cette garantie pourrait ne pas refléter la réalité.
Le vote de la loi sur les services de renseignement en 2016 a engendré des opinions divergentes en Suisse. Certains partis ont mis en garde contre un «état de surveillance» et ont rejeté la loi. Cependant, la majorité a soutenu la loi révisée au Parlement avec un taux d’approbation de 65,5%.
Le gouvernement fédéral (Bundesrat) a souligné avant le vote qu’aucune surveillance extensive n’était prévue. De même, les représentants du Service de renseignement fédéral suisse (NBD) ont affirmé que cette méthode de surveillance par câble ne concernait pas la surveillance des citoyens suisses.
Cependant, des recherches du magazine en ligne «Republik» indiquent que la Suisse surveille le trafic internet de ses citoyens depuis 2017 selon la loi. Des documents judiciaires officiels suggèrent que la communication interne est surveillée et que toutes les données sont stockées pour des recherches futures.
Cette situation affecte des sujets critiques tels que la protection des sources des journalistes et la confidentialité des avocats. Certains hommes politiques contestent les déclarations du Bundesrat, soulignant qu’ils avaient déjà mis en garde contre ces développements.
Selon un article du journal «20min» signé par Jonas Bucher, le NBD nie la mise en place d’une surveillance extensive, affirmant qu’ils ne collectent que des informations pertinentes. Ils insistent sur le fait que la légalité et l’efficacité des activités du NBD sont contrôlées à différents niveaux de l’État.
Cette année, le ministère de la Défense VBS a suscité des discussions sur une révision prévue pour renforcer ou limiter la surveillance étatique, soulevant également des questions sur l’extension de la surveillance par câble à d’autres personnes.
Il reste incertain si la surveillance par câble vise des individus spécifiques ou la population dans son ensemble. Cette méthode est utilisée pour rechercher et analyser certains mots clés ou types de données dans les flux de communication. Par exemple, un service de renseignement peut utiliser la surveillance par câble pour identifier des mots clés liés à des organisations terroristes ou des communications spécifiques.
La surveillance par câble est généralement effectuée par des services de renseignement ou des agences de sécurité autorisés sous certains processus légaux et réglementaires. Ces processus peuvent comporter des limitations pour suivre des procédures légales et protéger la vie privée. Cependant, de telles méthodes de surveillance soulèvent souvent des débats sur la protection de la vie privée et de la vie personnelle des individus.
İtalienisch: «Svizzera: Dibattito sulla sorveglianza legato alla legge sui servizi di intelligence»
In Svizzera, la legge sui servizi di intelligence nella lotta al terrorismo ha generato intense discussioni nella società. Il governo federale aveva garantito che la popolazione non sarebbe stata generalmente monitorata attraverso il metodo della sorveglianza dei cavi. Tuttavia, nuove rivelazioni suggeriscono che questa promessa potrebbe non rispecchiare la realtà.
Il voto sulla legge sui servizi di intelligence nel 2016 ha suscitato opinioni divergenti in Svizzera. Alcuni partiti hanno messo in guardia contro uno «stato di sorveglianza» e hanno respinto la legge. Tuttavia, la maggioranza ha sostenuto la legge rivista in Parlamento con un tasso di approvazione del 65,5%.
Il governo federale (Bundesrat) ha sottolineato prima del voto che non era prevista una sorveglianza estensiva. Allo stesso modo, i rappresentanti del Servizio di intelligence federale svizzero (NBD) hanno affermato che questo metodo di sorveglianza tramite cavi non riguardava la sorveglianza dei cittadini svizzeri.
Tuttavia, ricerche della rivista online «Republik» indicano che la Svizzera sorveglia il traffico internet dei suoi cittadini dal 2017 per legge. Documenti giudiziari ufficiali suggeriscono che la comunicazione interna viene sorvegliata e che tutti i dati vengono conservati per future ricerche.
Questa situazione influisce su temi critici come la protezione delle fonti dei giornalisti e la privacy degli avvocati. Alcuni politici contestano le dichiarazioni del Bundesrat, sottolineando di aver già avvertito su questi sviluppi.
Secondo un articolo del giornale «20min» firmato da Jonas Bucher, il NBD nega l’attuazione di una sorveglianza estensiva, affermando di raccogliere solo informazioni rilevanti. Essi sottolineano che la legalità e l’efficacia delle attività del NBD sono controllate a diversi livelli statali.
Quest’anno, il Ministero della Difesa VBS ha suscitato discussioni su una revisione prevista per rafforzare o limitare la sorveglianza statale, sollevando anche questioni sull’estensione della sorveglianza tramite cavi ad altre persone.
Rimane incerto se la sorveglianza tramite cavi miri individui specifici o la popolazione nel suo complesso. Questo metodo viene utilizzato per cercare e analizzare determinate parole chiave o tipi di dati nei flussi di comunicazione. Ad esempio, un servizio di intelligence può utilizzare la sorveglianza tramite cavi per identificare parole chiave legate a organizzazioni terroristiche o a comunicazioni specifiche.
La sorveglianza tramite cavi è generalmente condotta da servizi di intelligence o agenzie di sicurezza autorizzate sotto determinati processi legali e regolamentari. Questi processi possono comportare limitazioni nel seguire procedure legali e nel proteggere la privacy. Tuttavia, tali metodi di sorveglianza sollevano spesso dibattiti sulla protezione della privacy e della vita privata delle persone
Schweiz
ESC 2025: Das Moderationsteam ist bekannt

Die Hosts für den Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) stehen fest: Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer werden durch die verschiedenen Live-Shows führen. Darüber hinaus wird der ESC 2025 durch verschiedene Projekte ein Event für die ganze Gesellschaft.

SRG SSR, Mirjam Kluka / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

SRG SSR, Gian Vaitl / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka
Die Moderation des ESC 2025 in Basel wird von drei aussergewöhnlichen Frauen übernommen, die das Schweizer Motto des ESC «Welcome Home» auf kongeniale Weise verkörpern. Das «Grand Final» in der St. Jakobshalle am Samstag, 17. Mai 2025, das weltweit von mehr als 160 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wird, wird von Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer moderiert. Hazel Brugger und Sandra Studer führen auch durch die beiden Halbfinal-Shows.
Mélanie Freymond und Sven Epiney moderieren die Pre-Show und das Public Viewing in der Arena plus, dem umfunktionierten Fussballstadion St. Jakobs-Park, als Moderationsteam. Während des «Grand Finals» werden sie live in die Show eingebunden und übernehmen als «Spokespersons» die Verkündung der Schweizer Punkte beim legendären Voting.
Hazel Brugger, 31, ist preisgekrönte Stand-up-Comedian und Moderatorin. Die gebürtige US-Amerikanerin, die in der Nähe von Zürich aufwuchs und heute in der Region Darmstadt lebt, begeistert mit trockenem Humor und scharfsinniger Beobachtungsgabe – und hat natürlich eine grosse Leidenschaft für den ESC. Sie ist Gewinnerin des Deutschen Comedypreises, Salzburger Stiers und des Swiss Comedy Award. Die Jury des Deutschen Kleinkunstpreises nannte sie «die Königin der Schlagfertigkeit». Als Stimme der jungen Generation bietet Hazel unterhaltsam, witzig und innovativ eine neue Perspektive auf das Event.
Michelle Hunziker, 47, aufgewachsen in Ostermundigen bei Bern, ist eine der bekanntesten Schweizer Persönlichkeiten weltweit und zählt zu den beliebtesten Entertainerinnen Europas. Bekannt wurde sie durch TV-Highlights im Deutschen wie auch Italienischen Fernsehen wie «Wetten, dass…?», «Striscia la Notizia» oder das renommierte «Sanremo-Festival». Die Moderatorin und Unternehmerin hat sich als eine der vielseitigsten Persönlichkeiten in der Europäischen Medienlandschaft etabliert, und beeindruckt mit ihrer glamourösen Strahlkraft, ihrer Lebensfreude und Energie ein weltweites Publikum. Durch ihre erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche, insbesondere in Italien und Deutschland, bringt sie internationales Renommee mit, das den ESC und die Schweiz auf einer globalen Bühne hervorhebt.
Sandra Studer, 55, startete ihre Karriere 1991 – und zwar als Schweizer Teilnehmerin beim ESC. Unter dem Namen Sandra Simó erreichte sie damals den 5. Platz mit dem Titel «Canzone per te». Seither prägt sie als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin die Schweizer Kulturszene. Ihre enge Verbindung zum ESC führte sie von nationalen Vorentscheidungen bis hin zur Rolle als «Spokesperson» oder Kommentatorin. Nun schliesst sich der Kreis für Sandra Studer: Die Grande Dame der Schweizer Unterhaltungsszene wird als ideale Gastgeberin mit Charme, Professionalität und Herzlichkeit den Geist des ESC 2025 einfangen.
Die Wahl des Host-Trios für den Eurovision Song Contest 2025 steht symbolisch für die Werte, die die Schweiz ausmachen: Offenheit, Vielfalt, Vielsprachigkeit und das Gefühl des Zusammenhalts. Sie werden nicht nur die Vielfalt Europas feiern, sondern auch die Werte und den Geist der Schweiz auf die grosse Bühne bringen – ein Land, das für Offenheit, Integration und Gemeinschaft steht.
Public Viewing in der Arena plus
Die Arena plus ist der Ort, um das ESC-Finale gemeinsam mit Tausenden von Fans zu erleben und zu feiern. Eine spektakuläre, 90-minütige Pre-Show mit internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstlern wie beispielsweise Baby Lasagna, DJ Antoine oder Anna Rossinelli heizen den rund 36’000 ESC-Fans im grössten Fussballstadion der Schweiz ein. Anschliessend können die Arena plus-Besucherinnen und -Besucher das ESC-Finale auf übergrossen Screens live mitverfolgen und werden auch live in das Grand-Final zugeschaltet und eingebunden. Die Ticketpreise bewegen sich zwischen CHF 55 und CHF 128. Der Eintritt für Kinder im Family Corner kostet CHF 5. Die Tickets für Arena plus sind ab 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr ohne Pre-Registrierung online bei Ticketcorner erhältlich.
Die Pre-Show und das grosse Public Viewing in der Arena plus wird von Mélanie Freymond und Sven Epiney moderiert.
Mélanie Freymond, 47, ist eine der versiertesten Moderatorinnen des Westschweizer Fernsehen RTS (Radio Télévision Suisse), wo sie zahlreiche Unterhaltungs- und Kultursendungen moderiert. Ihre Karriere begann sie als Moderatorin einer Kindersendung beim Westschweizer Fernsehen. Das war der Auftakt einer erfolgreichen Karriere sowohl als Radio- wie auch als Fernsehmoderatorin und -journalistin.
Sven Epiney, 53, gehört seit den 90er Jahren zu den prominentesten Vertretern der Schweizer Medienlandschaft. Seit 2008 ist er Kommentator des Eurovision Song Contests bei SRF. Als Moderator und Kommentator begleitet der gebürtige Walliser das Publikum durch den Wettbewerb. Mit rund 3000 Fernsehsendungen, 1500 Radiomorgenshows und über 30 eigenen TV-Formaten zählt er zu den vielseitigsten Medienprofis der Schweiz. Zusätzlich zu seiner Moderation in der Arena plus wird er weiterhin den ESC für SRF kommentieren.
Statement der beiden Co-Executive Producers
Die Co-Executive Producer des ESC, Moritz Stadler und Reto Peritz, zur Wahl des Moderationsteams:
«Für die grösste Show der Welt war es uns wichtig, Hosts zu verpflichten, die weit mehr als nur moderieren können – mit zusätzlichen Talenten wie Comedy, Tanz oder Gesang bringen Hazel, Sandra und Michelle eine einzigartige Vielseitigkeit auf die Bühne. Wir sind unglaublich stolz, drei so beeindruckende und unterschiedliche Frauen als Hosts gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Mélanie und Sven, unseren beiden Hosts für das Arena plus Public Viewing im Fussballstadion, bilden sie ein wahres Dream-Team, welches das Publikum weltweit begeistern wird! Gemeinsam spiegelt das Team die kulturelle und sprachliche Vielseitigkeit des Landes wider. Gemeinsam repräsentieren sie die Offenheit der Schweiz, ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen und das Gefühl, ein Zuhause für alle zu sein – getreu unseres Schweizer Mottos <Welcome Home>.»
Der ESC 2025: Ein Fest für alle
Der ESC 2025 soll durch konkrete Projekte und Anlässe ein Event für die ganze Schweizer Gesellschaft und damit mehr als die Shows in der St. Jakobshalle und Arena plus werden. So stehen beispielsweise ab Februar 2025 in Zusammenarbeit mit «SRF school» stufengerechte Unterrichtsmaterialien rund um den ESC in den vier Landessprachen bereit, die interessierte Lehrpersonen frei in ihren Unterricht einbauen können. Ziel ist es, den ESC als spannendes und lehrreiches Thema im Sinne von kultureller und musikalischer Vielfalt den Schülerinnen und Schülern auf kreative Art und Weise näherzubringen. Ergänzt wird das Angebot unter anderem durch Song-Workshops und einen Video-Songcontest für Klassen und Schulbands.
Viele weitere, zusätzliche und vielfältige Projekte ergänzen den ESC 2025: ein Kinderchor in Altersheimen, die wohl weltweit grösste Ü-60 Party, eine Urban-Art-Aktion, spezielle Ausstellungen und etliche kulturelle Initiativen machen den ESC in der ganzen Schweiz spürbar.
Der ESC 2025 geht auch neue Wege, indem ein besonderer Fokus auf der kreativen Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen wie der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der ZHdK und der ZHAW liegt. Auch ist der ESC eine Kooperation mit den «ADC Young Creatives» eingegangen, die als offizieller Kreativpartner fungieren werden.
Der Eurovision Song Contest 2025 setzt damit nicht nur musikalisch neue Massstäbe, sondern öffnet auch Türen für junge Talente aus der Schweiz. Gemeinsam mit engagierten Studierenden werden innovative Social-Media-Konzepte entwickelt und umgesetzt, die den ESC auf eine völlig neue, kreative Ebene heben. Ein besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden: Studierende übernehmen die internationale Übertragung von zwei zentralen ESC-Events – dem «Semi-Final Draw» sowie der glamourösen «Turquoise Carpet & Opening Ceremony».
Diese einzigartige Kollaboration bietet den jungen Talenten eine Plattform, ihre Kreativität und Innovationskraft zu zeigen, praxisorientiert zu lernen und gleichzeitig an einem der grössten Unterhaltungsevents der Welt mitzuwirken. Es ist eine einmalige Chance, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die kreative Energie der Schweiz auf der globalen Bühne zu präsentieren.
Allgemein
SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.
Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.
Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.
Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.
Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.
Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.
Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.
#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
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