Schweiz
Schweiz: Überwachungsdebatte um das Nachrichtendienstgesetz
Cemil Baysal – In der Schweiz hat das Gesetz zur Bekämpfung des Terrors, das nachrichtendienstliche Dienste betrifft, zu großen Diskussionen in der Gesellschaft geführt. Die Bundesregierung hatte versichert, dass die Bevölkerung im Allgemeinen nicht durch die Methode der Kabelüberwachung überwacht wird. Doch neue Enthüllungen deuten darauf hin, dass diese Zusage möglicherweise nicht der Realität entspricht.
Die Abstimmung über das Gesetz zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit im Jahr 2016 hat in der Schweiz unterschiedliche Ansichten hervorgerufen. Einige Parteien warnten vor einem «Überwachungsstaat» und lehnten das Gesetz ab. Die Mehrheit jedoch unterstützte das überarbeitete Gesetz im Parlament mit einer Zustimmung von 65,5 Prozent.
Bundesrat betonte vor der Abstimmung, dass keine umfassende Überwachung geplant sei. Ebenso gaben Vertreter des Schweizer Nachrichtendienstes (NBD) an, dass diese Methode der Kabelüberwachung keine Überwachung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger bedeute.
Jedoch zeigen Recherchen des Online-Magazins «Republik», dass die Schweiz seit 2017 gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Internetverkehr der Bürgerinnen und Bürger in großem Umfang zu überwachen. Offizielle Gerichtsdokumente deuten darauf hin, dass die interne Kommunikation überwacht und alle Daten für zukünftige Suchen gespeichert werden.
Diese Situation betrifft wichtige Themen wie den Schutz von Journalistenquellen und die Privatsphäre von Anwälten. Einige Politiker widersprechen den Aussagen des Bundesrates und betonen, dass sie zuvor vor diesen Entwicklungen gewarnt hatten.
Nach einem Bericht der Zeitung «20min» von Jonas Bucher behauptet der NBD, dass keine umfassende Überwachung stattfinde, sondern nur relevante Informationen gesammelt würden. Sie betonen, dass die Legalität und Effektivität der NBD-Aktivitäten auf verschiedenen staatlichen Ebenen überprüft würden.
In diesem Jahr hat das Verteidigungsministerium VBS Diskussionen über eine geplante Revision zur Erhöhung oder Einschränkung staatlicher Überwachung ausgelöst, was auch Fragen zur Ausweitung der Kabelüberwachung auf andere Personen aufwirft.
Ob die Kabelüberwachung gezielt oder umfassend auf die Bevölkerung ausgerichtet ist, bleibt unklar. Diese Methode wird verwendet, um bestimmte Schlüsselwörter oder Datentypen in der Kommunikation zu suchen und zu analysieren. Beispielsweise kann ein Nachrichtendienst die Methode der Kabelüberwachung verwenden, um Schlüsselwörter im Zusammenhang mit Terrororganisationen oder bestimmte Kommunikationen zu identifizieren.
Die Kabelüberwachung wird in der Regel von autorisierten Nachrichtendiensten oder Sicherheitsbehörden unter bestimmten gesetzlichen und regulatorischen Verfahren durchgeführt. Während dieser Prozesse können Beschränkungen vorhanden sein, um rechtliche Verfahren zu befolgen und die Privatsphäre zu schützen. Allerdings können solche Überwachungsmethoden oft zu Debatten über den Schutz der Privatsphäre und des Privatlebens der Individuen führen.
Französisch: «Suisse : Débat sur la surveillance liée à la loi sur les services de renseignement»
En Suisse, la loi sur les services de renseignement dans la lutte contre le terrorisme a suscité de vives discussions dans la société. Le gouvernement fédéral avait assuré que la population ne serait généralement pas surveillée par la méthode de surveillance par câble. Cependant, de nouvelles révélations laissent penser que cette garantie pourrait ne pas refléter la réalité.
Le vote de la loi sur les services de renseignement en 2016 a engendré des opinions divergentes en Suisse. Certains partis ont mis en garde contre un «état de surveillance» et ont rejeté la loi. Cependant, la majorité a soutenu la loi révisée au Parlement avec un taux d’approbation de 65,5%.
Le gouvernement fédéral (Bundesrat) a souligné avant le vote qu’aucune surveillance extensive n’était prévue. De même, les représentants du Service de renseignement fédéral suisse (NBD) ont affirmé que cette méthode de surveillance par câble ne concernait pas la surveillance des citoyens suisses.
Cependant, des recherches du magazine en ligne «Republik» indiquent que la Suisse surveille le trafic internet de ses citoyens depuis 2017 selon la loi. Des documents judiciaires officiels suggèrent que la communication interne est surveillée et que toutes les données sont stockées pour des recherches futures.
Cette situation affecte des sujets critiques tels que la protection des sources des journalistes et la confidentialité des avocats. Certains hommes politiques contestent les déclarations du Bundesrat, soulignant qu’ils avaient déjà mis en garde contre ces développements.
Selon un article du journal «20min» signé par Jonas Bucher, le NBD nie la mise en place d’une surveillance extensive, affirmant qu’ils ne collectent que des informations pertinentes. Ils insistent sur le fait que la légalité et l’efficacité des activités du NBD sont contrôlées à différents niveaux de l’État.
Cette année, le ministère de la Défense VBS a suscité des discussions sur une révision prévue pour renforcer ou limiter la surveillance étatique, soulevant également des questions sur l’extension de la surveillance par câble à d’autres personnes.
Il reste incertain si la surveillance par câble vise des individus spécifiques ou la population dans son ensemble. Cette méthode est utilisée pour rechercher et analyser certains mots clés ou types de données dans les flux de communication. Par exemple, un service de renseignement peut utiliser la surveillance par câble pour identifier des mots clés liés à des organisations terroristes ou des communications spécifiques.
La surveillance par câble est généralement effectuée par des services de renseignement ou des agences de sécurité autorisés sous certains processus légaux et réglementaires. Ces processus peuvent comporter des limitations pour suivre des procédures légales et protéger la vie privée. Cependant, de telles méthodes de surveillance soulèvent souvent des débats sur la protection de la vie privée et de la vie personnelle des individus.
İtalienisch: «Svizzera: Dibattito sulla sorveglianza legato alla legge sui servizi di intelligence»
In Svizzera, la legge sui servizi di intelligence nella lotta al terrorismo ha generato intense discussioni nella società. Il governo federale aveva garantito che la popolazione non sarebbe stata generalmente monitorata attraverso il metodo della sorveglianza dei cavi. Tuttavia, nuove rivelazioni suggeriscono che questa promessa potrebbe non rispecchiare la realtà.
Il voto sulla legge sui servizi di intelligence nel 2016 ha suscitato opinioni divergenti in Svizzera. Alcuni partiti hanno messo in guardia contro uno «stato di sorveglianza» e hanno respinto la legge. Tuttavia, la maggioranza ha sostenuto la legge rivista in Parlamento con un tasso di approvazione del 65,5%.
Il governo federale (Bundesrat) ha sottolineato prima del voto che non era prevista una sorveglianza estensiva. Allo stesso modo, i rappresentanti del Servizio di intelligence federale svizzero (NBD) hanno affermato che questo metodo di sorveglianza tramite cavi non riguardava la sorveglianza dei cittadini svizzeri.
Tuttavia, ricerche della rivista online «Republik» indicano che la Svizzera sorveglia il traffico internet dei suoi cittadini dal 2017 per legge. Documenti giudiziari ufficiali suggeriscono che la comunicazione interna viene sorvegliata e che tutti i dati vengono conservati per future ricerche.
Questa situazione influisce su temi critici come la protezione delle fonti dei giornalisti e la privacy degli avvocati. Alcuni politici contestano le dichiarazioni del Bundesrat, sottolineando di aver già avvertito su questi sviluppi.
Secondo un articolo del giornale «20min» firmato da Jonas Bucher, il NBD nega l’attuazione di una sorveglianza estensiva, affermando di raccogliere solo informazioni rilevanti. Essi sottolineano che la legalità e l’efficacia delle attività del NBD sono controllate a diversi livelli statali.
Quest’anno, il Ministero della Difesa VBS ha suscitato discussioni su una revisione prevista per rafforzare o limitare la sorveglianza statale, sollevando anche questioni sull’estensione della sorveglianza tramite cavi ad altre persone.
Rimane incerto se la sorveglianza tramite cavi miri individui specifici o la popolazione nel suo complesso. Questo metodo viene utilizzato per cercare e analizzare determinate parole chiave o tipi di dati nei flussi di comunicazione. Ad esempio, un servizio di intelligence può utilizzare la sorveglianza tramite cavi per identificare parole chiave legate a organizzazioni terroristiche o a comunicazioni specifiche.
La sorveglianza tramite cavi è generalmente condotta da servizi di intelligence o agenzie di sicurezza autorizzate sotto determinati processi legali e regolamentari. Questi processi possono comportare limitazioni nel seguire procedure legali e nel proteggere la privacy. Tuttavia, tali metodi di sorveglianza sollevano spesso dibattiti sulla protezione della privacy e della vita privata delle persone
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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