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Schweiz

LUZERN: SP wehrt sich gegen Airbnb-Beschränkungen

Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.

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Cemil Baysal / Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.

Ausnahme und «Schlupfloch» Gemäß der Ausnahmebestimmung können Wohnungen weiterhin länger als 90 Tage pro Jahr als Airbnb vermietet werden, wenn sie der Hauptwohnsitz mindestens einer Person sind und diese für längere Zeit ins Ausland reist, sei es aus geschäftlichen oder privaten Gründen.

SP-Grossstadtrat Mario Stübi lehnt diese Ausnahme ab und erklärt: «So könnte während dieser Zeit ungerechtfertigt Rendite gemacht werden.» Er plädiert dafür, ausschließlich Untermiete zu gestatten und keine kurzfristige Vermietung wie bei Airbnb. Stübi sieht darin ein Schlupfloch für Personen, die die Regelung umgehen wollen.

FDP-Grossstadtrat Mark Buchecker hingegen sieht kein Problem in der Ausnahme: «Ich finde es sinnvoll, wenn man eine Wohnung während eines Auslandsjahres als Airbnb vermieten kann.» Es sei auch akzeptabel, dass die Wohnungen während dieser Zeit weiterhin als Airbnb vermietet werden.

Fünf Jahre zur Vermietung erlaubt Der Stadtrat hat eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt, in der bestehende Vermietungen weiterhin erlaubt sind. Dies gibt Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit, die für die kurzfristige Vermietung getätigten Investitionen zurückzuzahlen. Während dieser Frist dürfen Wohnungen uneingeschränkt als Airbnbs vermietet werden.

Ursprünglich war eine zehnjährige Übergangsfrist vorgesehen, die jedoch nun angepasst wurde. SVP-Grossstadtrat Thomas Gfeller findet die Frist angemessen und könnte sich sogar mehr Zeit vorstellen: «Die fünf Jahre sollten reichen, die Vermieter müssen ja nicht nur ihre Zahnbürste wechseln.» Einige haben Wohnungen umgebaut und benötigen Zeit, um diese wieder zurückzubauen.

SP-Stübi hingegen findet, dass Vermieterinnen und Vermieter bereits seit 2021 wissen, dass sich etwas ändern wird: «Die fünf Jahre sind in Ordnung, jedoch stört uns der Startpunkt.» Die SP hätte gerne, dass die Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt gilt, als die Initiative eingereicht wurde (6. August 2021).

Buchecker von der FDP möchte mindestens fünf Jahre Übergangsfrist, aber: «Auf keinen Fall sollten Regulierungen rückwirkend in Kraft gesetzt werden.»

«Generelle Verschärfung nicht nötig» Die Inkraftsetzung der Verordnung ist für den 1. September 2024 oder 1. Januar 2025 geplant, abhängig von einem möglichen Referendum. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Airbnbs an die Stadtgrenzen von Luzern verlagern. Buchecker sieht einen gewissen Regulierungsbedarf, würde jedoch größere Touristenzonen befürworten, in denen Wohnungen als Airbnbs vermietet werden dürfen. Für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern sei ein ausreichendes Airbnb-Angebot wichtig. «Eine generelle Verschärfung ist meines Erachtens nicht nötig», sagt er.

Gfeller versteht, dass es in Wohnquartieren weniger Airbnbs geben sollte: «Für städtische Quartiere ist es sicher eine Entlastung.» Wenn jedoch wöchentlich neue Gäste in einem Wohnquartier ein- und ausgingen, sei es schwierig, eine soziale Gemeinschaft aufzubauen.

FRANZÖSISCH: LUZERN: La SP s’oppose aux restrictions d’Airbnb

En 2023, les citoyens de Lucerne ont approuvé l'»Initiative Airbnb». Maintenant, le règlement pour mettre en œuvre la décision populaire est présenté, et le Parti socialiste (SP) n’est pas satisfait de la situation. Lucerne est une destination prisée pour les courts séjours des touristes et des voyageurs d’affaires, qui choisissent de plus en plus de séjourner non seulement dans des hôtels, mais aussi dans des Airbnb. L’initiative SP «Protéger le logement – Réguler Airbnb», adoptée par la ville de Lucerne en mars 2023, visait à limiter la location d’Airbnb à 90 nuits par an. Maintenant, le Conseil municipal a élaboré un nouveau règlement adapté, limitant la location à court terme à 90 nuits par an, avec des exceptions pour certains appartements et une période transitoire de cinq ans.

Exception et «Échappatoire» Si l’appartement est la résidence principale d’au moins une personne et que cette personne part à l’étranger pendant une période prolongée, que ce soit pour des raisons professionnelles ou personnelles, l’appartement peut toujours être loué en tant qu’Airbnb pendant plus de 90 jours.

Le conseiller municipal SP Mario Stübi s’oppose à cette exception et déclare : «Pendant cette période, des profits injustifiés pourraient être réalisés.» Il plaide pour permettre uniquement la sous-location et interdire la location à court terme telle qu’Airbnb. Stübi y voit une échappatoire pour ceux qui veulent contourner la réglementation.

Le conseiller municipal FDP Mark Buchecker, quant à lui, ne voit aucun problème avec l’exception : «Je trouve logique de pouvoir louer un appartement en tant qu’Airbnb pendant une année à l’étranger.» Il est également acceptable que les appartements soient toujours loués en tant qu’Airbnb pendant cette période.

Location autorisée pendant cinq ans Le Conseil municipal a fixé une période transitoire de cinq ans pendant laquelle les locations existantes sont toujours autorisées. Cela donne aux propriétaires le temps de rembourser les investissements faits pour la location à court terme. Pendant cette période, les appartements peuvent toujours être loués sans restriction en tant qu’Airbnb.

À l’origine, une période transitoire de dix ans était prévue, mais elle a été ajustée. Le conseiller municipal SVP Thomas Gfeller estime que la période est appropriée et pourrait envisager plus de temps : «Cinq ans devraient suffire, les propriétaires n’ont pas besoin de changer que leur brosse à dents.» Certains ont réaménagé des appartements et ont besoin de temps pour les remettre en état.

SP-Stübi, cependant, estime que les propriétaires savent depuis 2021 que quelque chose va changer : «Les cinq ans sont acceptables, mais le point de départ nous dérange.» La SP souhaiterait que la période transitoire s’applique à partir du moment où l’initiative a été déposée (6 août 2021).

Buchecker du FDP souhaite une période transitoire d’au moins cinq ans, mais : «En aucun cas les réglementations ne devraient être rétroactives.»

«Pas besoin de durcissement général» La mise en œuvre du règlement est prévue pour le 1er septembre 2024 ou le 1er janvier 2025, en fonction d’un éventuel référendum. Une fois le règlement en vigueur, il est également possible que les Airbnb se déplacent aux limites de la ville de Lucerne. Buchecker voit un besoin de réglementation, mais soutiendrait des zones touristiques plus importantes où la location d’appartements en tant qu’Airbnb serait autorisée. Un approvisionnement adéquat en Airbnb est important pour le tourisme et l’économie de Lucerne, estime-t-il. «Un durcissement général n’est pas nécessaire», dit-il.

Gfeller comprend que moins d’Airbnb devrait être présent dans les quartiers résidentiels : «Cela sera certainement un soulagement pour les quartiers urbains.» Cependant, s’il y a de nouveaux invités chaque semaine dans un quartier résidentiel, il est difficile de construire une communauté sociale.

ITALIEN: LUCERNA: La SP si oppone alle restrizioni di Airbnb

Nel 2023, i cittadini di Lucerna hanno approvato l'»Iniziativa Airbnb». Ora, il regolamento per attuare la decisione popolare è presentato, e il Partito Socialista (SP) non è soddisfatto della situazione. Lucerna è una destinazione molto apprezzata per i brevi soggiorni di turisti e viaggiatori d’affari, che scelgono sempre più spesso di alloggiare non solo negli hotel, ma anche negli Airbnb. L’iniziativa SP «Proteggere l’edilizia residenziale – Regolamentare Airbnb», approvata dal Comune di Lucerna a marzo 2023, aveva lo scopo di limitare la locazione di Airbnb a 90 notti all’anno. Ora, il Consiglio Comunale ha elaborato un nuovo regolamento adattato, che limita la locazione a breve termine a 90 notti all’anno, con eccezioni per alcuni appartamenti e un periodo transitorio di cinque anni.

Eccezione e «Scappatoia» Se l’appartamento è la residenza principale di almeno una persona e questa persona parte per un periodo prolungato all’estero, sia per motivi di lavoro che personali, l’appartamento può comunque essere affittato come Airbnb per più di 90 giorni.

Il consigliere comunale della SP Mario Stübi si oppone a questa eccezione e dichiara: «Durante questo periodo, potrebbero essere realizzati profitti ingiustificati.» Egli plaude a consentire solo la sublocazione e a vietare la locazione a breve termine come Airbnb. Stübi vede in questo un escamotage per coloro che vogliono eludere la normativa.

Il consigliere comunale FDP Mark Buchecker, al contrario, non vede alcun problema nell’eccezione: «Trovo logico poter affittare un appartamento come Airbnb per un anno all’estero.» Ritiene anche accettabile che gli appartamenti siano comunque affittati come Airbnb durante questo periodo.

Affitto consentito per cinque anni Il Consiglio Comunale ha stabilito un periodo transitorio di cinque anni durante il quale gli affitti esistenti sono ancora consentiti. Ciò dà ai proprietari il tempo di rimborsare gli investimenti fatti per l’affitto a breve termine. Durante questo periodo, gli appartamenti possono ancora essere affittati senza restrizioni come Airbnb.

Inizialmente era previsto un periodo transitorio di dieci anni, ma è stato adattato. Il consigliere comunale SVP Thomas Gfeller ritiene che il periodo sia appropriato e potrebbe considerare più tempo: «Cinque anni dovrebbero bastare, i proprietari non devono cambiare solo il loro spazzolino da denti.» Alcuni hanno ristrutturato gli appartamenti e hanno bisogno di tempo per riportarli allo stato originario.

SP-Stübi, tuttavia, ritiene che i proprietari sappiano dal 2021 che qualcosa cambierà: «Cinque anni sono accettabili, ma ci infastidisce il punto di partenza.» La SP vorrebbe che il periodo transitorio fosse valido dal momento in cui è stata presentata l’iniziativa (6 agosto 2021).

Buchecker del FDP desidera un periodo transitorio di almeno cinque anni, ma: «In nessun caso le normative dovrebbero essere retroattive.»

«Nessuna necessità di rafforzamento generale» L’entrata in vigore del regolamento è prevista per il 1 settembre 2024 o il 1 gennaio 2025, a seconda di un possibile referendum. Una volta che il regolamento sarà in vigore, c’è anche la possibilità che gli Airbnb si spostino ai limiti della città di Lucerna. Buchecker vede una certa necessità di regolamentazione, ma sosterrebbe zone turistiche più ampie dove la locazione di appartamenti come Airbnb sarebbe consentita. Ritiene che un’offerta adeguata di Airbnb sia importante per il turismo e l’economia di Lucerna. «Non è necessario un rafforzamento generale», afferma.

Gfel

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ESC 2025: Das Moderationsteam ist bekannt

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Die Hosts für den Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) stehen fest: Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer werden durch die verschiedenen Live-Shows führen. Darüber hinaus wird der ESC 2025 durch verschiedene Projekte ein Event für die ganze Gesellschaft.

SRG SSR, Mirjam Kluka / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

SRG SSR, Gian Vaitl / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

Die Moderation des ESC 2025 in Basel wird von drei aussergewöhnlichen Frauen übernommen, die das Schweizer Motto des ESC «Welcome Home» auf kongeniale Weise verkörpern. Das «Grand Final» in der St. Jakobshalle am Samstag, 17. Mai 2025, das weltweit von mehr als 160 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wird, wird von Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer moderiert. Hazel Brugger und Sandra Studer führen auch durch die beiden Halbfinal-Shows.

Mélanie Freymond und Sven Epiney moderieren die Pre-Show und das Public Viewing in der Arena plus, dem umfunktionierten Fussballstadion St. Jakobs-Park, als Moderationsteam. Während des «Grand Finals» werden sie live in die Show eingebunden und übernehmen als «Spokespersons» die Verkündung der Schweizer Punkte beim legendären Voting.

Hazel Brugger, 31, ist preisgekrönte Stand-up-Comedian und Moderatorin. Die gebürtige US-Amerikanerin, die in der Nähe von Zürich aufwuchs und heute in der Region Darmstadt lebt, begeistert mit trockenem Humor und scharfsinniger Beobachtungsgabe – und hat natürlich eine grosse Leidenschaft für den ESC. Sie ist Gewinnerin des Deutschen Comedypreises, Salzburger Stiers und des Swiss Comedy Award. Die Jury des Deutschen Kleinkunstpreises nannte sie «die Königin der Schlagfertigkeit». Als Stimme der jungen Generation bietet Hazel unterhaltsam, witzig und innovativ eine neue Perspektive auf das Event.

Michelle Hunziker, 47aufgewachsen in Ostermundigen bei Bern, ist eine der bekanntesten Schweizer Persönlichkeiten weltweit und zählt zu den beliebtesten Entertainerinnen Europas. Bekannt wurde sie durch TV-Highlights im Deutschen wie auch Italienischen Fernsehen wie «Wetten, dass…?», «Striscia la Notizia» oder das renommierte «Sanremo-Festival». Die Moderatorin und Unternehmerin hat sich als eine der vielseitigsten Persönlichkeiten in der Europäischen Medienlandschaft etabliert, und beeindruckt mit ihrer glamourösen Strahlkraft, ihrer Lebensfreude und Energie ein weltweites Publikum. Durch ihre erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche, insbesondere in Italien und Deutschland, bringt sie internationales Renommee mit, das den ESC und die Schweiz auf einer globalen Bühne hervorhebt.

Sandra Studer, 55, startete ihre Karriere 1991 – und zwar als Schweizer Teilnehmerin beim ESC. Unter dem Namen Sandra Simó erreichte sie damals den 5. Platz mit dem Titel «Canzone per te». Seither prägt sie als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin die Schweizer Kulturszene. Ihre enge Verbindung zum ESC führte sie von nationalen Vorentscheidungen bis hin zur Rolle als «Spokesperson» oder Kommentatorin. Nun schliesst sich der Kreis für Sandra Studer: Die Grande Dame der Schweizer Unterhaltungsszene wird als ideale Gastgeberin mit Charme, Professionalität und Herzlichkeit den Geist des ESC 2025 einfangen.

Die Wahl des Host-Trios für den Eurovision Song Contest 2025 steht symbolisch für die Werte, die die Schweiz ausmachen: Offenheit, Vielfalt, Vielsprachigkeit und das Gefühl des Zusammenhalts. Sie werden nicht nur die Vielfalt Europas feiern, sondern auch die Werte und den Geist der Schweiz auf die grosse Bühne bringen – ein Land, das für Offenheit, Integration und Gemeinschaft steht.

Public Viewing in der Arena plus

Die Arena plus ist der Ort, um das ESC-Finale gemeinsam mit Tausenden von Fans zu erleben und zu feiern. Eine spektakuläre, 90-minütige Pre-Show mit internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstlern wie beispielsweise Baby Lasagna, DJ Antoine oder Anna Rossinelli heizen den rund 36’000 ESC-Fans im grössten Fussballstadion der Schweiz ein. Anschliessend können die Arena plus-Besucherinnen und -Besucher das ESC-Finale auf übergrossen Screens live mitverfolgen und werden auch live in das Grand-Final zugeschaltet und eingebunden. Die Ticketpreise bewegen sich zwischen CHF 55 und CHF 128. Der Eintritt für Kinder im Family Corner kostet CHF 5. Die Tickets für Arena plus sind ab 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr ohne Pre-Registrierung online bei Ticketcorner erhältlich.

Die Pre-Show und das grosse Public Viewing in der Arena plus wird von Mélanie Freymond und Sven Epiney moderiert.

Mélanie Freymond, 47, ist eine der versiertesten Moderatorinnen des Westschweizer Fernsehen RTS (Radio Télévision Suisse), wo sie zahlreiche Unterhaltungs- und Kultursendungen moderiert. Ihre Karriere begann sie als Moderatorin einer Kindersendung beim Westschweizer Fernsehen. Das war der Auftakt einer erfolgreichen Karriere sowohl als Radio- wie auch als Fernsehmoderatorin und -journalistin.

Sven Epiney, 53, gehört seit den 90er Jahren zu den prominentesten Vertretern der Schweizer Medienlandschaft. Seit 2008 ist er Kommentator des Eurovision Song Contests bei SRF. Als Moderator und Kommentator begleitet der gebürtige Walliser das Publikum durch den Wettbewerb. Mit rund 3000 Fernsehsendungen, 1500 Radiomorgenshows und über 30 eigenen TV-Formaten zählt er zu den vielseitigsten Medienprofis der Schweiz. Zusätzlich zu seiner Moderation in der Arena plus wird er weiterhin den ESC für SRF kommentieren.

Statement der beiden Co-Executive Producers

Die Co-Executive Producer des ESC, Moritz Stadler und Reto Peritz, zur Wahl des Moderationsteams:

«Für die grösste Show der Welt war es uns wichtig, Hosts zu verpflichten, die weit mehr als nur moderieren können – mit zusätzlichen Talenten wie Comedy, Tanz oder Gesang bringen Hazel, Sandra und Michelle eine einzigartige Vielseitigkeit auf die Bühne. Wir sind unglaublich stolz, drei so beeindruckende und unterschiedliche Frauen als Hosts gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Mélanie und Sven, unseren beiden Hosts für das Arena plus Public Viewing im Fussballstadion, bilden sie ein wahres Dream-Team, welches das Publikum weltweit begeistern wird! Gemeinsam spiegelt das Team die kulturelle und sprachliche Vielseitigkeit des Landes wider. Gemeinsam repräsentieren sie die Offenheit der Schweiz, ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen und das Gefühl, ein Zuhause für alle zu sein – getreu unseres Schweizer Mottos <Welcome Home>.»

Der ESC 2025: Ein Fest für alle

Der ESC 2025 soll durch konkrete Projekte und Anlässe ein Event für die ganze Schweizer Gesellschaft und damit mehr als die Shows in der St. Jakobshalle und Arena plus werden. So stehen beispielsweise ab Februar 2025 in Zusammenarbeit mit «SRF school» stufengerechte Unterrichtsmaterialien rund um den ESC in den vier Landessprachen bereit, die interessierte Lehrpersonen frei in ihren Unterricht einbauen können. Ziel ist es, den ESC als spannendes und lehrreiches Thema im Sinne von kultureller und musikalischer Vielfalt den Schülerinnen und Schülern auf kreative Art und Weise näherzubringen. Ergänzt wird das Angebot unter anderem durch Song-Workshops und einen Video-Songcontest für Klassen und Schulbands.

Viele weitere, zusätzliche und vielfältige Projekte ergänzen den ESC 2025: ein Kinderchor in Altersheimen, die wohl weltweit grösste Ü-60 Party, eine Urban-Art-Aktion, spezielle Ausstellungen und etliche kulturelle Initiativen machen den ESC in der ganzen Schweiz spürbar.

Der ESC 2025 geht auch neue Wege, indem ein besonderer Fokus auf der kreativen Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen wie der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der ZHdK und der ZHAW liegt. Auch ist der ESC eine Kooperation mit den «ADC Young Creatives» eingegangen, die als offizieller Kreativpartner fungieren werden.

Der Eurovision Song Contest 2025 setzt damit nicht nur musikalisch neue Massstäbe, sondern öffnet auch Türen für junge Talente aus der Schweiz. Gemeinsam mit engagierten Studierenden werden innovative Social-Media-Konzepte entwickelt und umgesetzt, die den ESC auf eine völlig neue, kreative Ebene heben. Ein besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden: Studierende übernehmen die internationale Übertragung von zwei zentralen ESC-Events – dem «Semi-Final Draw» sowie der glamourösen «Turquoise Carpet & Opening Ceremony».

Diese einzigartige Kollaboration bietet den jungen Talenten eine Plattform, ihre Kreativität und Innovationskraft zu zeigen, praxisorientiert zu lernen und gleichzeitig an einem der grössten Unterhaltungsevents der Welt mitzuwirken. Es ist eine einmalige Chance, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die kreative Energie der Schweiz auf der globalen Bühne zu präsentieren.

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Allgemein

SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

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Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.

Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.

Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.

Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.

Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.

Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.

Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.

#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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