Schweiz
LUZERN: SP wehrt sich gegen Airbnb-Beschränkungen
Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.
Cemil Baysal / Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.
Ausnahme und «Schlupfloch» Gemäß der Ausnahmebestimmung können Wohnungen weiterhin länger als 90 Tage pro Jahr als Airbnb vermietet werden, wenn sie der Hauptwohnsitz mindestens einer Person sind und diese für längere Zeit ins Ausland reist, sei es aus geschäftlichen oder privaten Gründen.
SP-Grossstadtrat Mario Stübi lehnt diese Ausnahme ab und erklärt: «So könnte während dieser Zeit ungerechtfertigt Rendite gemacht werden.» Er plädiert dafür, ausschließlich Untermiete zu gestatten und keine kurzfristige Vermietung wie bei Airbnb. Stübi sieht darin ein Schlupfloch für Personen, die die Regelung umgehen wollen.
FDP-Grossstadtrat Mark Buchecker hingegen sieht kein Problem in der Ausnahme: «Ich finde es sinnvoll, wenn man eine Wohnung während eines Auslandsjahres als Airbnb vermieten kann.» Es sei auch akzeptabel, dass die Wohnungen während dieser Zeit weiterhin als Airbnb vermietet werden.
Fünf Jahre zur Vermietung erlaubt Der Stadtrat hat eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt, in der bestehende Vermietungen weiterhin erlaubt sind. Dies gibt Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit, die für die kurzfristige Vermietung getätigten Investitionen zurückzuzahlen. Während dieser Frist dürfen Wohnungen uneingeschränkt als Airbnbs vermietet werden.
Ursprünglich war eine zehnjährige Übergangsfrist vorgesehen, die jedoch nun angepasst wurde. SVP-Grossstadtrat Thomas Gfeller findet die Frist angemessen und könnte sich sogar mehr Zeit vorstellen: «Die fünf Jahre sollten reichen, die Vermieter müssen ja nicht nur ihre Zahnbürste wechseln.» Einige haben Wohnungen umgebaut und benötigen Zeit, um diese wieder zurückzubauen.
SP-Stübi hingegen findet, dass Vermieterinnen und Vermieter bereits seit 2021 wissen, dass sich etwas ändern wird: «Die fünf Jahre sind in Ordnung, jedoch stört uns der Startpunkt.» Die SP hätte gerne, dass die Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt gilt, als die Initiative eingereicht wurde (6. August 2021).
Buchecker von der FDP möchte mindestens fünf Jahre Übergangsfrist, aber: «Auf keinen Fall sollten Regulierungen rückwirkend in Kraft gesetzt werden.»
«Generelle Verschärfung nicht nötig» Die Inkraftsetzung der Verordnung ist für den 1. September 2024 oder 1. Januar 2025 geplant, abhängig von einem möglichen Referendum. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Airbnbs an die Stadtgrenzen von Luzern verlagern. Buchecker sieht einen gewissen Regulierungsbedarf, würde jedoch größere Touristenzonen befürworten, in denen Wohnungen als Airbnbs vermietet werden dürfen. Für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern sei ein ausreichendes Airbnb-Angebot wichtig. «Eine generelle Verschärfung ist meines Erachtens nicht nötig», sagt er.
Gfeller versteht, dass es in Wohnquartieren weniger Airbnbs geben sollte: «Für städtische Quartiere ist es sicher eine Entlastung.» Wenn jedoch wöchentlich neue Gäste in einem Wohnquartier ein- und ausgingen, sei es schwierig, eine soziale Gemeinschaft aufzubauen.
FRANZÖSISCH: LUZERN: La SP s’oppose aux restrictions d’Airbnb
En 2023, les citoyens de Lucerne ont approuvé l'»Initiative Airbnb». Maintenant, le règlement pour mettre en œuvre la décision populaire est présenté, et le Parti socialiste (SP) n’est pas satisfait de la situation. Lucerne est une destination prisée pour les courts séjours des touristes et des voyageurs d’affaires, qui choisissent de plus en plus de séjourner non seulement dans des hôtels, mais aussi dans des Airbnb. L’initiative SP «Protéger le logement – Réguler Airbnb», adoptée par la ville de Lucerne en mars 2023, visait à limiter la location d’Airbnb à 90 nuits par an. Maintenant, le Conseil municipal a élaboré un nouveau règlement adapté, limitant la location à court terme à 90 nuits par an, avec des exceptions pour certains appartements et une période transitoire de cinq ans.
Exception et «Échappatoire» Si l’appartement est la résidence principale d’au moins une personne et que cette personne part à l’étranger pendant une période prolongée, que ce soit pour des raisons professionnelles ou personnelles, l’appartement peut toujours être loué en tant qu’Airbnb pendant plus de 90 jours.
Le conseiller municipal SP Mario Stübi s’oppose à cette exception et déclare : «Pendant cette période, des profits injustifiés pourraient être réalisés.» Il plaide pour permettre uniquement la sous-location et interdire la location à court terme telle qu’Airbnb. Stübi y voit une échappatoire pour ceux qui veulent contourner la réglementation.
Le conseiller municipal FDP Mark Buchecker, quant à lui, ne voit aucun problème avec l’exception : «Je trouve logique de pouvoir louer un appartement en tant qu’Airbnb pendant une année à l’étranger.» Il est également acceptable que les appartements soient toujours loués en tant qu’Airbnb pendant cette période.
Location autorisée pendant cinq ans Le Conseil municipal a fixé une période transitoire de cinq ans pendant laquelle les locations existantes sont toujours autorisées. Cela donne aux propriétaires le temps de rembourser les investissements faits pour la location à court terme. Pendant cette période, les appartements peuvent toujours être loués sans restriction en tant qu’Airbnb.
À l’origine, une période transitoire de dix ans était prévue, mais elle a été ajustée. Le conseiller municipal SVP Thomas Gfeller estime que la période est appropriée et pourrait envisager plus de temps : «Cinq ans devraient suffire, les propriétaires n’ont pas besoin de changer que leur brosse à dents.» Certains ont réaménagé des appartements et ont besoin de temps pour les remettre en état.
SP-Stübi, cependant, estime que les propriétaires savent depuis 2021 que quelque chose va changer : «Les cinq ans sont acceptables, mais le point de départ nous dérange.» La SP souhaiterait que la période transitoire s’applique à partir du moment où l’initiative a été déposée (6 août 2021).
Buchecker du FDP souhaite une période transitoire d’au moins cinq ans, mais : «En aucun cas les réglementations ne devraient être rétroactives.»
«Pas besoin de durcissement général» La mise en œuvre du règlement est prévue pour le 1er septembre 2024 ou le 1er janvier 2025, en fonction d’un éventuel référendum. Une fois le règlement en vigueur, il est également possible que les Airbnb se déplacent aux limites de la ville de Lucerne. Buchecker voit un besoin de réglementation, mais soutiendrait des zones touristiques plus importantes où la location d’appartements en tant qu’Airbnb serait autorisée. Un approvisionnement adéquat en Airbnb est important pour le tourisme et l’économie de Lucerne, estime-t-il. «Un durcissement général n’est pas nécessaire», dit-il.
Gfeller comprend que moins d’Airbnb devrait être présent dans les quartiers résidentiels : «Cela sera certainement un soulagement pour les quartiers urbains.» Cependant, s’il y a de nouveaux invités chaque semaine dans un quartier résidentiel, il est difficile de construire une communauté sociale.
ITALIEN: LUCERNA: La SP si oppone alle restrizioni di Airbnb
Nel 2023, i cittadini di Lucerna hanno approvato l'»Iniziativa Airbnb». Ora, il regolamento per attuare la decisione popolare è presentato, e il Partito Socialista (SP) non è soddisfatto della situazione. Lucerna è una destinazione molto apprezzata per i brevi soggiorni di turisti e viaggiatori d’affari, che scelgono sempre più spesso di alloggiare non solo negli hotel, ma anche negli Airbnb. L’iniziativa SP «Proteggere l’edilizia residenziale – Regolamentare Airbnb», approvata dal Comune di Lucerna a marzo 2023, aveva lo scopo di limitare la locazione di Airbnb a 90 notti all’anno. Ora, il Consiglio Comunale ha elaborato un nuovo regolamento adattato, che limita la locazione a breve termine a 90 notti all’anno, con eccezioni per alcuni appartamenti e un periodo transitorio di cinque anni.
Eccezione e «Scappatoia» Se l’appartamento è la residenza principale di almeno una persona e questa persona parte per un periodo prolungato all’estero, sia per motivi di lavoro che personali, l’appartamento può comunque essere affittato come Airbnb per più di 90 giorni.
Il consigliere comunale della SP Mario Stübi si oppone a questa eccezione e dichiara: «Durante questo periodo, potrebbero essere realizzati profitti ingiustificati.» Egli plaude a consentire solo la sublocazione e a vietare la locazione a breve termine come Airbnb. Stübi vede in questo un escamotage per coloro che vogliono eludere la normativa.
Il consigliere comunale FDP Mark Buchecker, al contrario, non vede alcun problema nell’eccezione: «Trovo logico poter affittare un appartamento come Airbnb per un anno all’estero.» Ritiene anche accettabile che gli appartamenti siano comunque affittati come Airbnb durante questo periodo.
Affitto consentito per cinque anni Il Consiglio Comunale ha stabilito un periodo transitorio di cinque anni durante il quale gli affitti esistenti sono ancora consentiti. Ciò dà ai proprietari il tempo di rimborsare gli investimenti fatti per l’affitto a breve termine. Durante questo periodo, gli appartamenti possono ancora essere affittati senza restrizioni come Airbnb.
Inizialmente era previsto un periodo transitorio di dieci anni, ma è stato adattato. Il consigliere comunale SVP Thomas Gfeller ritiene che il periodo sia appropriato e potrebbe considerare più tempo: «Cinque anni dovrebbero bastare, i proprietari non devono cambiare solo il loro spazzolino da denti.» Alcuni hanno ristrutturato gli appartamenti e hanno bisogno di tempo per riportarli allo stato originario.
SP-Stübi, tuttavia, ritiene che i proprietari sappiano dal 2021 che qualcosa cambierà: «Cinque anni sono accettabili, ma ci infastidisce il punto di partenza.» La SP vorrebbe che il periodo transitorio fosse valido dal momento in cui è stata presentata l’iniziativa (6 agosto 2021).
Buchecker del FDP desidera un periodo transitorio di almeno cinque anni, ma: «In nessun caso le normative dovrebbero essere retroattive.»
«Nessuna necessità di rafforzamento generale» L’entrata in vigore del regolamento è prevista per il 1 settembre 2024 o il 1 gennaio 2025, a seconda di un possibile referendum. Una volta che il regolamento sarà in vigore, c’è anche la possibilità che gli Airbnb si spostino ai limiti della città di Lucerna. Buchecker vede una certa necessità di regolamentazione, ma sosterrebbe zone turistiche più ampie dove la locazione di appartamenti come Airbnb sarebbe consentita. Ritiene che un’offerta adeguata di Airbnb sia importante per il turismo e l’economia di Lucerna. «Non è necessario un rafforzamento generale», afferma.
Gfel
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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