Schweiz
LUZERN: SP wehrt sich gegen Airbnb-Beschränkungen
Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.
Cemil Baysal / Luzern – Im Jahr 2023 stimmten die Bürgerinnen und Bürger von Luzern für die «Airbnb-Initiative». Nun liegt die Verordnung zur Umsetzung des Volksentscheids vor, und die SP (Sozialistische Partei) zeigt sich unzufrieden. Luzern ist ein beliebter Ort für Kurzaufenthalte von Touristen und Geschäftsreisenden, die nicht nur in Hotels, sondern vermehrt auch in Airbnbs übernachten. Die SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 von der Stadt Luzern angenommen wurde, hatte das Ziel, die Vermietung von Airbnbs auf 90 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Nun hat der Stadtrat ein neues Regelwerk erarbeitet, das diese kurzfristige Vermietung auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, jedoch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen vorsieht und eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.
Ausnahme und «Schlupfloch» Gemäß der Ausnahmebestimmung können Wohnungen weiterhin länger als 90 Tage pro Jahr als Airbnb vermietet werden, wenn sie der Hauptwohnsitz mindestens einer Person sind und diese für längere Zeit ins Ausland reist, sei es aus geschäftlichen oder privaten Gründen.
SP-Grossstadtrat Mario Stübi lehnt diese Ausnahme ab und erklärt: «So könnte während dieser Zeit ungerechtfertigt Rendite gemacht werden.» Er plädiert dafür, ausschließlich Untermiete zu gestatten und keine kurzfristige Vermietung wie bei Airbnb. Stübi sieht darin ein Schlupfloch für Personen, die die Regelung umgehen wollen.
FDP-Grossstadtrat Mark Buchecker hingegen sieht kein Problem in der Ausnahme: «Ich finde es sinnvoll, wenn man eine Wohnung während eines Auslandsjahres als Airbnb vermieten kann.» Es sei auch akzeptabel, dass die Wohnungen während dieser Zeit weiterhin als Airbnb vermietet werden.
Fünf Jahre zur Vermietung erlaubt Der Stadtrat hat eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt, in der bestehende Vermietungen weiterhin erlaubt sind. Dies gibt Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit, die für die kurzfristige Vermietung getätigten Investitionen zurückzuzahlen. Während dieser Frist dürfen Wohnungen uneingeschränkt als Airbnbs vermietet werden.
Ursprünglich war eine zehnjährige Übergangsfrist vorgesehen, die jedoch nun angepasst wurde. SVP-Grossstadtrat Thomas Gfeller findet die Frist angemessen und könnte sich sogar mehr Zeit vorstellen: «Die fünf Jahre sollten reichen, die Vermieter müssen ja nicht nur ihre Zahnbürste wechseln.» Einige haben Wohnungen umgebaut und benötigen Zeit, um diese wieder zurückzubauen.
SP-Stübi hingegen findet, dass Vermieterinnen und Vermieter bereits seit 2021 wissen, dass sich etwas ändern wird: «Die fünf Jahre sind in Ordnung, jedoch stört uns der Startpunkt.» Die SP hätte gerne, dass die Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt gilt, als die Initiative eingereicht wurde (6. August 2021).
Buchecker von der FDP möchte mindestens fünf Jahre Übergangsfrist, aber: «Auf keinen Fall sollten Regulierungen rückwirkend in Kraft gesetzt werden.»
«Generelle Verschärfung nicht nötig» Die Inkraftsetzung der Verordnung ist für den 1. September 2024 oder 1. Januar 2025 geplant, abhängig von einem möglichen Referendum. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Airbnbs an die Stadtgrenzen von Luzern verlagern. Buchecker sieht einen gewissen Regulierungsbedarf, würde jedoch größere Touristenzonen befürworten, in denen Wohnungen als Airbnbs vermietet werden dürfen. Für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern sei ein ausreichendes Airbnb-Angebot wichtig. «Eine generelle Verschärfung ist meines Erachtens nicht nötig», sagt er.
Gfeller versteht, dass es in Wohnquartieren weniger Airbnbs geben sollte: «Für städtische Quartiere ist es sicher eine Entlastung.» Wenn jedoch wöchentlich neue Gäste in einem Wohnquartier ein- und ausgingen, sei es schwierig, eine soziale Gemeinschaft aufzubauen.
FRANZÖSISCH: LUZERN: La SP s’oppose aux restrictions d’Airbnb
En 2023, les citoyens de Lucerne ont approuvé l'»Initiative Airbnb». Maintenant, le règlement pour mettre en œuvre la décision populaire est présenté, et le Parti socialiste (SP) n’est pas satisfait de la situation. Lucerne est une destination prisée pour les courts séjours des touristes et des voyageurs d’affaires, qui choisissent de plus en plus de séjourner non seulement dans des hôtels, mais aussi dans des Airbnb. L’initiative SP «Protéger le logement – Réguler Airbnb», adoptée par la ville de Lucerne en mars 2023, visait à limiter la location d’Airbnb à 90 nuits par an. Maintenant, le Conseil municipal a élaboré un nouveau règlement adapté, limitant la location à court terme à 90 nuits par an, avec des exceptions pour certains appartements et une période transitoire de cinq ans.
Exception et «Échappatoire» Si l’appartement est la résidence principale d’au moins une personne et que cette personne part à l’étranger pendant une période prolongée, que ce soit pour des raisons professionnelles ou personnelles, l’appartement peut toujours être loué en tant qu’Airbnb pendant plus de 90 jours.
Le conseiller municipal SP Mario Stübi s’oppose à cette exception et déclare : «Pendant cette période, des profits injustifiés pourraient être réalisés.» Il plaide pour permettre uniquement la sous-location et interdire la location à court terme telle qu’Airbnb. Stübi y voit une échappatoire pour ceux qui veulent contourner la réglementation.
Le conseiller municipal FDP Mark Buchecker, quant à lui, ne voit aucun problème avec l’exception : «Je trouve logique de pouvoir louer un appartement en tant qu’Airbnb pendant une année à l’étranger.» Il est également acceptable que les appartements soient toujours loués en tant qu’Airbnb pendant cette période.
Location autorisée pendant cinq ans Le Conseil municipal a fixé une période transitoire de cinq ans pendant laquelle les locations existantes sont toujours autorisées. Cela donne aux propriétaires le temps de rembourser les investissements faits pour la location à court terme. Pendant cette période, les appartements peuvent toujours être loués sans restriction en tant qu’Airbnb.
À l’origine, une période transitoire de dix ans était prévue, mais elle a été ajustée. Le conseiller municipal SVP Thomas Gfeller estime que la période est appropriée et pourrait envisager plus de temps : «Cinq ans devraient suffire, les propriétaires n’ont pas besoin de changer que leur brosse à dents.» Certains ont réaménagé des appartements et ont besoin de temps pour les remettre en état.
SP-Stübi, cependant, estime que les propriétaires savent depuis 2021 que quelque chose va changer : «Les cinq ans sont acceptables, mais le point de départ nous dérange.» La SP souhaiterait que la période transitoire s’applique à partir du moment où l’initiative a été déposée (6 août 2021).
Buchecker du FDP souhaite une période transitoire d’au moins cinq ans, mais : «En aucun cas les réglementations ne devraient être rétroactives.»
«Pas besoin de durcissement général» La mise en œuvre du règlement est prévue pour le 1er septembre 2024 ou le 1er janvier 2025, en fonction d’un éventuel référendum. Une fois le règlement en vigueur, il est également possible que les Airbnb se déplacent aux limites de la ville de Lucerne. Buchecker voit un besoin de réglementation, mais soutiendrait des zones touristiques plus importantes où la location d’appartements en tant qu’Airbnb serait autorisée. Un approvisionnement adéquat en Airbnb est important pour le tourisme et l’économie de Lucerne, estime-t-il. «Un durcissement général n’est pas nécessaire», dit-il.
Gfeller comprend que moins d’Airbnb devrait être présent dans les quartiers résidentiels : «Cela sera certainement un soulagement pour les quartiers urbains.» Cependant, s’il y a de nouveaux invités chaque semaine dans un quartier résidentiel, il est difficile de construire une communauté sociale.
ITALIEN: LUCERNA: La SP si oppone alle restrizioni di Airbnb
Nel 2023, i cittadini di Lucerna hanno approvato l'»Iniziativa Airbnb». Ora, il regolamento per attuare la decisione popolare è presentato, e il Partito Socialista (SP) non è soddisfatto della situazione. Lucerna è una destinazione molto apprezzata per i brevi soggiorni di turisti e viaggiatori d’affari, che scelgono sempre più spesso di alloggiare non solo negli hotel, ma anche negli Airbnb. L’iniziativa SP «Proteggere l’edilizia residenziale – Regolamentare Airbnb», approvata dal Comune di Lucerna a marzo 2023, aveva lo scopo di limitare la locazione di Airbnb a 90 notti all’anno. Ora, il Consiglio Comunale ha elaborato un nuovo regolamento adattato, che limita la locazione a breve termine a 90 notti all’anno, con eccezioni per alcuni appartamenti e un periodo transitorio di cinque anni.
Eccezione e «Scappatoia» Se l’appartamento è la residenza principale di almeno una persona e questa persona parte per un periodo prolungato all’estero, sia per motivi di lavoro che personali, l’appartamento può comunque essere affittato come Airbnb per più di 90 giorni.
Il consigliere comunale della SP Mario Stübi si oppone a questa eccezione e dichiara: «Durante questo periodo, potrebbero essere realizzati profitti ingiustificati.» Egli plaude a consentire solo la sublocazione e a vietare la locazione a breve termine come Airbnb. Stübi vede in questo un escamotage per coloro che vogliono eludere la normativa.
Il consigliere comunale FDP Mark Buchecker, al contrario, non vede alcun problema nell’eccezione: «Trovo logico poter affittare un appartamento come Airbnb per un anno all’estero.» Ritiene anche accettabile che gli appartamenti siano comunque affittati come Airbnb durante questo periodo.
Affitto consentito per cinque anni Il Consiglio Comunale ha stabilito un periodo transitorio di cinque anni durante il quale gli affitti esistenti sono ancora consentiti. Ciò dà ai proprietari il tempo di rimborsare gli investimenti fatti per l’affitto a breve termine. Durante questo periodo, gli appartamenti possono ancora essere affittati senza restrizioni come Airbnb.
Inizialmente era previsto un periodo transitorio di dieci anni, ma è stato adattato. Il consigliere comunale SVP Thomas Gfeller ritiene che il periodo sia appropriato e potrebbe considerare più tempo: «Cinque anni dovrebbero bastare, i proprietari non devono cambiare solo il loro spazzolino da denti.» Alcuni hanno ristrutturato gli appartamenti e hanno bisogno di tempo per riportarli allo stato originario.
SP-Stübi, tuttavia, ritiene che i proprietari sappiano dal 2021 che qualcosa cambierà: «Cinque anni sono accettabili, ma ci infastidisce il punto di partenza.» La SP vorrebbe che il periodo transitorio fosse valido dal momento in cui è stata presentata l’iniziativa (6 agosto 2021).
Buchecker del FDP desidera un periodo transitorio di almeno cinque anni, ma: «In nessun caso le normative dovrebbero essere retroattive.»
«Nessuna necessità di rafforzamento generale» L’entrata in vigore del regolamento è prevista per il 1 settembre 2024 o il 1 gennaio 2025, a seconda di un possibile referendum. Una volta che il regolamento sarà in vigore, c’è anche la possibilità che gli Airbnb si spostino ai limiti della città di Lucerna. Buchecker vede una certa necessità di regolamentazione, ma sosterrebbe zone turistiche più ampie dove la locazione di appartamenti come Airbnb sarebbe consentita. Ritiene che un’offerta adeguata di Airbnb sia importante per il turismo e l’economia di Lucerna. «Non è necessario un rafforzamento generale», afferma.
Gfel
Schweiz
WOHNEIGENTUM IN DER SCHWEIZ WIRD IMMER TEURER: IMMOBILIENPREISE STEIGEN UM 4,4 PROZENT
Der Traum vom Eigenheim wird in der Schweiz zunehmend kostspieliger. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 4,4 Prozent gestiegen. Auch im dritten Quartal 2026 setzte sich der Preisanstieg fort. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die am 27. Oktober veröffentlicht wurden.
Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss weiterhin mit steigenden Preisen rechnen.
Gemäss dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) verteuerte sich Wohneigentum zwischen Juli und September 2026 gegenüber dem Vorquartal um 1,7 Prozent.
Der Index erreichte damit 129,8 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres stiegen die Preise um insgesamt 4,4 Prozent.
EINFAMILIENHÄUSER UND EIGENTUMSWOHNUNGEN TEURER
Die Preisentwicklung betrifft beide wichtigen Kategorien des Wohneigentums.
Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 2,1 Prozent.
Bei Eigentumswohnungen betrug der Anstieg 1,3 Prozent.
Im Jahresvergleich zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Die Preise für Einfamilienhäuser lagen 3,3 Prozent höher, während Eigentumswohnungen sogar um 5,4 Prozent teurer wurden.
Damit stiegen die Preise für Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres besonders stark.
WO SIND DIE PREISE AM STÄRKSTEN GESTIEGEN?
Die Entwicklung fällt regional unterschiedlich aus.
Den stärksten Preisanstieg verzeichneten städtische Gemeinden kleiner Agglomerationen sowie städtische Gemeinden ausserhalb von Agglomerationen.
Dort verteuerte sich Wohneigentum gegenüber dem Vorquartal um 3,4 Prozent.
In sogenannten intermediären Gemeinden, die sowohl städtische als auch ländliche Merkmale aufweisen, fiel der Anstieg mit 0,6 Prozent deutlich geringer aus.
Die Zahlen zeigen, dass steigende Immobilienpreise längst nicht nur die grossen Schweizer Städte betreffen.
WAS BEDEUTET DAS FÜR KAUFINTERESSIERTE?
Für Haushalte, die den Kauf einer Immobilie planen, können die höheren Preise eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.
Steigt der Kaufpreis einer Immobilie, erhöht sich in der Regel auch der Betrag, den Käuferinnen und Käufer durch Eigenkapital oder eine Hypothek finanzieren müssen.
Neben dem Kaufpreis spielen dabei die Hypothekarzinsen, die Tragbarkeit und die laufenden Unterhaltskosten eine wichtige Rolle.
Die jüngsten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf selbst genutztes und anderes Wohneigentum. Sie dürfen nicht mit der Entwicklung der Wohnungsmieten gleichgesetzt werden.
BUNDESAMT WERTET TAUSENDE IMMOBILIENKÄUFE AUS
Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex wird seit dem dritten Quartal 2020 regelmässig veröffentlicht.
Für die Berechnung wertet das Bundesamt für Statistik durchschnittlich rund 7’000 Immobilientransaktionen aus verschiedenen Regionen der Schweiz aus.
Die Daten stammen von 28 grossen Hypothekarinstituten und ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt.
EIGENHEIM BLEIBT EINE GROSSE FINANZIELLE HERAUSFORDERUNG
Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass sich der Anstieg der Wohneigentumspreise auch im Sommer 2026 fortgesetzt hat.
Besonders stark fällt die Entwicklung bei Eigentumswohnungen aus, deren Preise innerhalb eines Jahres um 5,4 Prozent gestiegen sind.
Fazit: Trotz des bereits hohen Preisniveaus verteuern sich Häuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz weiter. Für Kaufinteressierte wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Wunsch nach einem Eigenheim zu finanzieren.
Schweiz
STROMRECHNUNGEN SINKEN 2027: SCHWEIZER HAUSHALTE SPAREN IM MITTEL RUND 53 FRANKEN
Gute Nachrichten für viele Stromkundinnen und Stromkunden in der Schweiz: Die Stromtarife in der Grundversorgung werden 2027 im landesweiten Mittel um rund vier Prozent sinken. Ein typischer Haushalt kann dadurch jährlich etwa 53 Franken sparen. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleich stark von den tieferen Preisen.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Stromtarife für das Jahr 2027 ausgewertet. Demnach sinkt der mittlere Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung auf rund 26,5 Rappen pro Kilowattstunde.
Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Rückgang um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde.
Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Stromrechnung von ungefähr 1’194 Franken pro Jahr. Das sind rund 53 Franken weniger als bisher.
WARUM WIRD STROM GÜNSTIGER?
Hauptgrund für die sinkenden Tarife sind die tieferen Kosten für die Energiebeschaffung.
Die Energieversorgungsunternehmen können Strom teilweise günstiger einkaufen als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Tarife für Haushalte aus.
Allerdings sinken nicht alle Bestandteile der Stromrechnung. Während die Kosten für die Energie tendenziell zurückgehen, steigen einzelne Netzkosten und Messtarife.
Die gesamte Stromrechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der eigentliche Energiepreis, die Netznutzung, Messkosten sowie gesetzliche Abgaben.
GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GEMEINDEN
Die angekündigte Senkung von vier Prozent ist ein landesweiter Medianwert. Sie bedeutet nicht, dass jeder Haushalt automatisch vier Prozent weniger bezahlt.
In der Schweiz legen die jeweiligen Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife fest. Deshalb können sich die Preise von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden.
Entscheidend ist unter anderem, ob ein Versorger eigenen Strom produziert, wie er Energie einkauft und welche Kosten für den Betrieb des Stromnetzes anfallen.
Während einige Haushalte von deutlichen Preissenkungen profitieren, können die Tarife andernorts stabil bleiben oder sogar steigen.
STROMPREISE BLEIBEN EIN WICHTIGER KOSTENFAKTOR
Nach den starken Preisanstiegen in den Jahren 2023 und 2024 hat sich die Lage auf dem Schweizer Strommarkt etwas entspannt.
Dennoch bewegen sich die Tarife weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Für viele Familien bleibt die Stromrechnung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsbudgets.
WO KÖNNEN KUNDEN IHREN TARIF PRÜFEN?
Die Stromtarife für 2027 können auf der offiziellen Strompreisplattform der ElCom nach Gemeinde und Versorgungsunternehmen eingesehen werden.
Damit lässt sich feststellen, ob die Stromrechnung am eigenen Wohnort im kommenden Jahr sinkt oder steigt.
Fazit: Die Strompreise in der Schweiz gehen 2027 im Mittel leicht zurück. Die tatsächliche Entlastung hängt jedoch vom Wohnort, dem Stromversorger und dem individuellen Verbrauch ab.
Schweiz
13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG
Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.
Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.
WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?
Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.
Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.
Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.
Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.
WER HAT ANSPRUCH?
Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.
Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.
WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?
Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.
ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN
Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.
Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.
Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.
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