Schweiz
Gefährliche Spielzeuge im Angebot von Temu und Ähnlichen
Gefährliche Spielzeuge im Angebot von Temu und Ähnlichen: Die Sicherheit der Kinder steht auf dem Spiel
Alarmierende Untersuchungsergebnisse des Schweizer Spielzeugverbandes (SVS)!
Die verführerischen Angebote von Online-Verkäufern wie Temu mögen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber die jüngsten Untersuchungen des Schweizer Spielzeugverbandes (SVS) haben ernste Bedenken aufgeworfen. Vor allem Eltern sollten zweimal nachdenken, bevor sie ihren Kindern vermeintlich preisgünstige Spielzeuge von diesen Plattformen zukommen lassen.
Beunruhigende Testergebnisse
Laut einem Bericht von «20minuten» hat der SVS die 18 meistverkauften Produkte von Temu in einem unabhängigen Labor testen lassen, und die Ergebnisse sind alarmierend. Von den getesteten Produkten wurden nur drei als unbedenklich eingestuft, während bei 15 Produkten festgestellt wurde, dass sie nicht für den Handel in der Schweiz geeignet sind. Sechs davon wurden umgehend zurückgerufen und vom Markt genommen.
Gefährliche Inhaltsstoffe und Materialprobleme
Besorgniserregend sind vor allem die Mängel bei einigen Produkten. In Temus Herz- und Einhornhalskette wurde ein gefährlich hoher Anteil von 17,83% des Schwermetalls Cadmium gefunden, was weit über den in der Schweiz für Schmuck mit Hautkontakt erlaubten 0,01% liegt. Ein Smiley-Finger-Ring enthielt überraschenderweise 41,46% Cadmium.
Sicherheitsverstöße in verschiedenen Kategorien
Die Probleme erstrecken sich auf verschiedene Produktkategorien, von einem Stofffuchs-Spielzeug, bei dem leicht herausnehmbare Augen eine Erstickungsgefahr für kleine Kinder darstellen, bis hin zu einer Babymatte mit gefälschtem CE-Zeichen zur Einhaltung europäischer Richtlinien. Temus «Princess Play» Make-up-Set wird nicht nur ohne Mindestnutzungszeit verkauft, sondern enthält auch keine Informationen zu den Inhaltsstoffen.
Gesetzliches Schlupflochproblem
Die zentrale Frage hier lautet jedoch: Warum dürfen solche gefährlichen Produkte in der Schweiz legal verkauft werden? Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) muss dieses Problem gelöst werden. Online-Shops wie Temu unterliegen nicht den Schweizer Gesetzen, was den Verkauf von für den Handel in der Schweiz ungeeigneten Produkten ermöglicht.
Appell an einheimische Unternehmen
Diese Situation empört zu Recht Sandro Küng vom SVS. Schweizer Verkäufer halten sich an Standards, lassen ihre Produkte testen und investieren in Schulungen zur Spielzeugsicherheit. Im Gegensatz dazu setzen chinesische Geschäfte unsere Kinder sowohl von der Mehrwertsteuer als auch von den Versandkosten befreit Gefahren aus. Nach Küng ist dies eine inakzeptable Situation, und die Schweizer Politik tut dagegen nichts, obwohl in der EU bereits eine rechtliche Grundlage besteht, die solche gefährlichen Produkte verbietet.
Warnung an die Verbraucher
Für Verbraucher in der Schweiz ist dies eine Warnung. Produkte von Temu sollten vor dem Hinzufügen zum virtuellen Einkaufswagen sorgfältig überprüft oder gemieden werden. Schließlich steht die Sicherheit unserer Kinder auf dem Spiel.
Reaktion der Online-Shops auf Schweizer Gesetze
Online-Shops wie Temu und ähnliche, die nicht den Schweizer Gesetzen entsprechen, stoßen auf den Widerstand der Betreiber von Onlineshops und E-Commerce-Geschäften, die sich an die Gesetze halten.
Die Geschäftsleitung von www.swissgadget.ch äußert sich besorgt über die Erhöhung der Paketporto durch die Schweizer Post im Jahr 2024. «Während wir versuchen, mit etwa 10 Franken pro Paket unsere Lager in der Schweiz zu erreichen, liefern Unternehmen wie TEMU Pakete ohne Versandkosten über denselben Postdienstleister an Kunden aus. Diese Ungleichheit ist nicht nachvollziehbar. Anstatt einheimische Unternehmen zu schützen, handeln weder die Politik noch staatliche Einrichtungen in dieser Situation entsprechend.» Darüber hinaus zahlen Unternehmen wie www.swissgadget.ch Gehälter für in der Schweiz beschäftigte Mitarbeiter sowie Steuern und Mehrwertsteuer, während Unternehmen wie TEMU keine Lagerkosten, keine Gehälter, keine Steuern und Mehrwertsteuer in der Schweiz zahlen. Diese Ungleichheit muss behoben werden.»
Kinder zur Berufsausbildung nach China schicken?
«Die Bevölkerung, die aufgrund von 3-5 Franken Ersparnis chinesischen Unternehmen Geld zukommen lässt, setzt die Zukunft einheimischer Unternehmen aufs Spiel. Die Zahl der einheimischen Unternehmen, die durch Steuern zur Wirtschaft beitragen und durch Mehrwertsteuer die Entwicklung des Landes unterstützen, nimmt ständig ab. Bei einer Förderung solcher Entwicklungen könnten in Zukunft die Anzahl der einheimischen Unternehmen abnehmen, und es besteht die Möglichkeit, dass Familien vor der Frage stehen, ob sie ihre Kinder zur Berufsausbildung nach China schicken sollen. Daher wurde betont, wie wichtig die Unterstützung einheimischer, sogar lokaler Unternehmen ist, um die Stärkung der heimischen Wirtschaft zu gewährleisten.»
Jouets Dangereux sur Temu et Autres Sites en Ligne : La Sécurité des Enfants en Péril
Résultats Alarmants des Examens Réalisés par l’Association Suisse des Jouets (SVS) !
Les offres alléchantes de vendeurs en ligne tels que Temu peuvent sembler attrayantes à première vue, mais les récents examens de l’Association Suisse des Jouets (SVS) soulèvent des préoccupations sérieuses. En particulier, les parents devraient réfléchir à deux fois avant de procurer à leurs enfants des jouets apparemment bon marché provenant de ces plateformes.
Résultats de Test Inquiétants
Selon un rapport de «20minuten», le SVS a fait tester les 18 produits les plus vendus de Temu dans un laboratoire indépendant, et les résultats sont d’une nature alarmante. Sur les produits testés, seuls trois ont été considérés comme exempts de problèmes, tandis que 15 produits ont été jugés non adaptés au commerce en Suisse. Six d’entre eux ont été rappelés immédiatement et retirés du marché.
Problèmes de Contenu et de Matériaux Dangereux
Certaines lacunes dans certains produits sont particulièrement préoccupantes. Le collier cœur et licorne de Temu contenait une concentration de 17,83% de cadmium, un métal lourd dangereux, bien au-dessus des 0,01% autorisés en Suisse pour les bijoux en contact avec la peau. Une bague smiley pour le doigt contenait étonnamment 41,46% de cadmium.
Violations de la Sécurité dans Diverses Catégories
Les problèmes s’étendent à différentes catégories de produits, d’un jouet en forme de renard en tissu dont les yeux peuvent facilement se détacher, présentant un risque d’étouffement pour les petits enfants, à un tapis de bébé avec un faux logo CE pour la conformité aux directives européennes. Le kit de maquillage «Princess Play» de Temu est vendu non seulement sans durée d’utilisation minimale indiquée, mais ne fournit également aucune information sur les ingrédients.
Problème de Vide Légal
Cependant, la question fondamentale ici est la suivante : Pourquoi de tels produits dangereux peuvent-ils être légalement vendus en Suisse ? Selon l’Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (BLV), il s’agit d’un problème à résoudre. Les magasins en ligne comme Temu ne sont pas soumis aux lois suisses, permettant ainsi la vente de produits inadaptés au commerce en Suisse.
Appel aux Entreprises Locales
Cette situation indigne à juste titre Sandro Küng du SVS. Les vendeurs suisses respectent des normes strictes, font tester leurs produits et investissent dans des formations sur la sécurité des jouets. En revanche, les magasins chinois exposent nos enfants à des dangers en les exemptant à la fois de la TVA et des frais d’expédition. Selon Küng, il s’agit d’une situation inacceptable, et la politique suisse ne fait rien à ce sujet, bien que l’UE dispose déjà d’une base légale interdisant de tels produits dangereux.
Avertissement aux Consommateurs
Il s’agit d’un avertissement pour les consommateurs en Suisse. Les produits de Temu devraient être soigneusement vérifiés avant d’être ajoutés au panier d’achat virtuel ou évités. En fin de compte, la sécurité de nos enfants est en jeu.
Réaction des Boutiques en Ligne aux Lois Suisses
Les boutiques en ligne comme Temu et similaires, ne respectant pas les lois suisses, rencontrent la résistance des exploitants de boutiques en ligne et de sites de commerce électronique respectant les lois.
La direction de www.swissgadget.ch exprime son inquiétude quant à l’augmentation des tarifs postaux par La Poste suisse en 2024. «Alors que nous essayons de livrer nos entrepôts en Suisse pour environ 10 francs par colis, des entreprises comme TEMU livrent des colis aux clients via le même service postal sans frais d’expédition. Cette inégalité est incompréhensible. Au lieu de protéger les entreprises locales, ni la politique ni les institutions gouvernementales ne réagissent comme il se doit.» De plus, des entreprises comme www.swissgadget.ch paient des salaires aux employés travaillant en Suisse, ainsi que des impôts et de la TVA, tandis que des entreprises comme TEMU ne paient aucuns frais d’entrepôt, aucun salaire, ni impôts et TVA en Suisse. Cette inégalité doit être corrigée.
Enverrons-nous nos enfants en Chine pour leur Formation Professionnelle ?
«La population qui donne de l’argent aux entreprises chinoises pour économiser 3-5 francs met en danger l’avenir des entreprises locales. Le nombre d’entreprises locales contribuant à l’économie par le biais des impôts et soutenant le développement du pays grâce à la TVA diminue constamment. En encourageant de telles situations, il pourrait y avoir une diminution du nombre d’entreprises locales à l’avenir, ce qui pourrait amener les familles à se demander si elles devraient envoyer leurs enfants en Chine pour leur formation professionnelle. Par conséquent, il a été souligné à quel point il est important de soutenir les entreprises locales, voire même les entreprises locales, pour assurer le renforcement de l’économie locale.»
Giocattoli Pericolosi su Temu e Altri Siti Online: La Sicurezza dei Bambini a Rischio
Risultati Allarmanti degli Esami Effettuati dall’Associazione Svizzera dei Giocattoli (SVS)!
Le offerte allettanti di venditori online come Temu possono sembrare attraenti a prima vista, ma le recenti indagini dell’Associazione Svizzera dei Giocattoli (SVS) sollevano seri timori. In particolare, i genitori dovrebbero riflettere due volte prima di procurare ai propri figli giocattoli apparentemente economici da queste piattaforme.
Risultati dei Test Inquietanti
Secondo un rapporto di «20minuten», l’SVS ha fatto testare i 18 prodotti più venduti di Temu presso un laboratorio indipendente, e i risultati sono di natura allarmante. Dei prodotti testati, solo tre sono stati considerati privi di problemi, mentre 15 prodotti sono stati giudicati non adatti al commercio in Svizzera. Sei di essi sono stati richiamati immediatamente e ritirati dal mercato.
Problemi di Contenuto e Materiale Pericoloso
Alcune lacune in alcuni prodotti sono particolarmente preoccupanti. La collana a forma di cuore e unicorno di Temu conteneva una concentrazione del 17,83% di cadmio, un metallo pesante pericoloso, ben al di sopra dello 0,01% consentito in Svizzera per i gioielli a contatto con la pelle. Un anello a forma di smiley per il dito conteneva sorprendentemente il 41,46% di cadmio.
Violazioni della Sicurezza in Diverse Categorie
I problemi si estendono a diverse categorie di prodotti, da un giocattolo in tessuto a forma di volpe con occhi che possono staccarsi facilmente, con rischio di soffocamento per i bambini piccoli, a un tappeto per bambini con un falso marchio CE per la conformità alle direttive europee. Il kit trucco «Princess Play» di Temu viene venduto non solo senza indicazione di una durata d’uso minima, ma non fornisce nemmeno informazioni sulle sue componenti.
Problema di Vuoto Legale
Tuttavia, la domanda fondamentale qui è: Perché tali prodotti pericolosi possono essere legalmente venduti in Svizzera? Secondo l’Ufficio federale per la sicurezza alimentare e veterinaria (BLV), si tratta di un problema da risolvere. I negozi online come Temu non sono soggetti alle leggi svizzere, consentendo così la vendita di prodotti non adatti al commercio in Svizzera.
Appello alle Imprese Locali
Questa situazione giustamente indigna Sandro Küng dell’SVS. I venditori svizzeri rispettano rigorose normative, fanno testare i loro prodotti e investono in formazione sulla sicurezza dei giocattoli. Al contrario, i negozi cinesi espongono i nostri figli a pericoli esentandoli sia dall’IVA che dai costi di spedizione. Secondo Küng, questa è una situazione inaccettabile e la politica svizzera non sta facendo nulla al riguardo, anche se nell’UE esiste già una base legale che vieta tali prodotti pericolosi.
Avvertimento ai Consumatori
Si tratta di un avvertimento per i consumatori in Svizzera. I prodotti di Temu dovrebbero essere attentamente controllati prima di essere aggiunti al carrello virtuale o evitati. In ultima analisi, è in gioco la sicurezza dei nostri figli.
Reazione dei Negozi Online alle Leggi Svizzere
I negozi online come Temu e simili, che non rispettano le leggi svizzere, stanno incontrando l’opposizione degli operatori di negozi online e dei siti di e-commerce che le rispettano.
La direzione di www.swissgadget.ch esprime preoccupazione per l’aumento delle tariffe postali da parte delle Poste svizzere nel 2024. «Mentre cerchiamo di consegnare i nostri magazzini in Svizzera per circa 10 franchi a pacco, aziende come TEMU consegnano pacchi ai clienti attraverso lo stesso servizio postale senza costi di spedizione. Questa disparità è incomprensibile. Invece di proteggere le imprese locali, né la politica né le istituzioni governative stanno facendo il contrario», afferma il responsabile dell’online shop. Aggiunge inoltre che, a differenza delle aziende come TEMU, che non pagano i costi di magazzino, di personale, di tasse e di IVA in Svizzera, le imprese locali adempiendo ai loro obblighi contribuiscono al pagamento degli stipendi ai lavoratori, delle tasse allo Stato e dell’IVA.
Invieremo i Nostri Figli in Cina per la loro Formazione?
«La popolazione che contribuisce finanziariamente alle aziende cinesi per risparmiare 3-5 franchi sta mettendo a repentaglio il futuro delle aziende locali. Il numero di aziende locali che contribuiscono all’economia attraverso le tasse e sostengono lo sviluppo del paese pagando l’IVA sta diminuendo costantemente. Incentivando tali situazioni, potrebbe verificarsi una diminuzione del numero di aziende locali in futuro, portando le famiglie a chiedersi se dovrebbero mandare i loro figli in Cina per la loro formazione professionale. Pertanto, è stato sottolineato quanto sia importante sostenere le aziende locali, se non addirittura le aziende locali, per garantire il rafforzamento dell’economia locale.»
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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