Schweiz
Fibula Travel präsentiert ein neues Provisionsmodell für Reisebüros
Reisebüros in der Schweiz haben Grund zur Freude, da der renommierte türkische Reisespezialist, Fibula Travel, ein brandneues Provisionsmodell für die Schweiz vorstellt. Hier sind die Einzelheiten:
Cemil Baysal – Reisebüros in der Schweiz haben Grund zur Freude, da der renommierte türkische Reisespezialist, Fibula Travel, ein brandneues Provisionsmodell für die Schweiz vorstellt. Hier sind die Einzelheiten:
Über Fibula Travel: Bereits seit Juli 2021 ist Fibula Travel in der Schweiz aktiv. Das Unternehmen wurde 1995 in der Türkei gegründet und erweiterte seine touristischen Aktivitäten 1999 auf den Balkan mit der Eröffnung eines Büros in Sarajevo. Seitdem hat das Unternehmen Büros in Skopje, Bukarest, Kosovo, Zagreb und Belgrad eröffnet. Darüber hinaus ist Fibula seit 2001 in Städten wie Antalya, Sarajevo, Pristina, Skopje, Bukarest, Cluj, Iasi und Belgrad tätig.
Präsenz in der Schweiz: In der Schweiz ist Fibula Travel mit einem Büro in Zürich-Oerlikon vertreten, das von Ender Turgut geleitet wird. Zusätzlich bietet Fibula ein 24-Stunden-Callcenter und eine Notrufnummer für ihre Kunden.
Vielfältige Reiseziele: Fibula Travel organisiert eine breite Palette von Pauschalarrangements für beliebte Destinationen wie Antalya, Belek, Side oder Bodrum. Neben Zielen an der türkischen Riviera bietet das Unternehmen auch Reisen nach Ägypten, Malta, Zypern, Hurghada, Dubai und Griechenland an. Das Portfolio umfasst auch Ziele in Zentralasien, Fernasien sowie auf den Malediven und in Thailand.
Flexibilität: Je nach Saison und den Wünschen der Kunden bietet Fibula Travel maßgeschneiderte Reisearrangements für Einzelpersonen und Gruppen.
Provisionsmodell 2024:
- Fibula Produkte (Dynamisch):
- Pauschalreisen: 12%
- Nur Flug (netto)
- Nur Hotel: 12%
Provisionsmodell:
- Umsatz – Prozentsatz der Provision
- 0 – 30.000 CHF: 12%
- 30.001 – 70.000 CHF: 13%
- 70.001 – 150.000 CHF: 14%
- 150.001 – 300.000 CHF: 15%
- 300.001 – 500.000 CHF: 16%
- Für CETS & B2B Buchungen +1%
Dieses neue Provisionsmodell wird ab dem Jahr 2024 in Kraft treten und alle Buchungen abdecken. Nur Flug (netto) und Pauschalreisen werden separat betrachtet, während dynamische Produkte, Pauschalbuchungen und Buchungen von nur Hotels gemeinsam abgerechnet werden.
Für Schweizer Reisebüros bietet sich eine großartige Gelegenheit, ihr Geschäft auszubauen und von diesem neuen Angebot zu profitieren.
Französisch: «Fibula Travel présente un nouveau modèle de commission pour les agences de voyage en Suisse»
Fibula Travel, spécialiste du voyage turc de renom, annonce un tout nouveau modèle de commission pour la Suisse, apportant ainsi une excellente nouvelle aux agences de voyage en Suisse. Voici les détails :
À propos de Fibula Travel : Actif en Suisse depuis juillet 2021, Fibula Travel a été fondé en 1995 en Turquie et a étendu ses activités touristiques en 1999 aux Balkans avec l’ouverture d’un bureau à Sarajevo. Depuis lors, l’entreprise a ouvert des bureaux à Skopje, Bucarest, au Kosovo, à Zagreb et à Belgrade. En outre, Fibula est actif depuis 2001 dans des villes telles qu’Antalya, Sarajevo, Pristina, Skopje, Bucarest, Cluj, Iasi et Belgrade.
Présence en Suisse : En Suisse, Fibula Travel est représenté par un bureau à Zurich-Oerlikon, dirigé par Ender Turgut. En outre, Fibula propose un centre d’appels ouvert 24 heures sur 24 et un numéro d’urgence pour ses clients.
Destinations variées : Fibula Travel organise une large gamme de forfaits pour des destinations populaires telles qu’Antalya, Belek, Side ou Bodrum. Outre les destinations de la Riviera turque, l’entreprise propose également des voyages en Égypte, à Malte, à Chypre, à Hurghada, à Dubaï et en Grèce. Le portefeuille comprend également des destinations en Asie centrale, en Extrême-Orient ainsi qu’aux Maldives et en Thaïlande.
Flexibilité : Selon la saison et les souhaits des clients, Fibula Travel propose des arrangements de voyage sur mesure pour les individus et les groupes.
Modèle de commission 2024 :
Produits Fibula (Dynamiques) :
- Voyages tout compris : 12%
- Vol uniquement (net)
- Hôtel uniquement : 12%
Modèle de commission :
Chiffre d’affaires – Pourcentage de commission
- 0 – 30 000 CHF : 12%
- 30 001 – 70 000 CHF : 13%
- 70 001 – 150 000 CHF : 14%
- 150 001 – 300 000 CHF : 15%
- 300 001 – 500 000 CHF : 16%
Pour les réservations CETS & B2B +1%
Ce nouveau modèle de commission entrera en vigueur à partir de 2024 et couvrira toutes les réservations. Les vols uniquement (net) et les voyages tout compris seront facturés séparément, tandis que les produits dynamiques, les forfaits et les réservations d’hôtels uniquement seront facturés ensemble.
Pour les agences de voyage suisses, c’est une excellente opportunité de développer leur entreprise et de profiter de cette nouvelle offre.
Italienisch: «Fibula Travel presenta un nuovo modello di commissione per le agenzie di viaggio in Svizzera»
Fibula Travel, rinomato specialista turco del settore, presenta un nuovissimo modello di commissione per la Svizzera, portando una piacevole notizia alle agenzie di viaggio svizzere. Ecco i dettagli:
Su Fibula Travel: Attiva in Svizzera dal luglio 2021, Fibula Travel è stata fondata nel 1995 in Turchia ed ha ampliato le sue attività turistiche nel 1999 nei Balcani con l’apertura di un ufficio a Sarajevo. Da allora, l’azienda ha aperto uffici a Skopje, Bucarest, nel Kosovo, a Zagabria e a Belgrado. Inoltre, Fibula è attiva dal 2001 in città come Antalya, Sarajevo, Pristina, Skopje, Bucarest, Cluj, Iasi e Belgrado.
Presenza in Svizzera: In Svizzera, Fibula Travel è rappresentata da un ufficio a Zurigo-Oerlikon, guidato da Ender Turgut. Inoltre, Fibula offre un call center aperto 24 ore su 24 e un numero di emergenza per i propri clienti.
Destinazioni variegate: Fibula Travel organizza una vasta gamma di pacchetti per destinazioni popolari come Antalya, Belek, Side o Bodrum. Oltre alle mete sulla Riviera turca, l’azienda propone viaggi in Egitto, a Malta, a Cipro, Hurghada, Dubai e in Grecia. Il portfolio include anche destinazioni in Asia centrale, Estremo Oriente, nonché alle Maldive e in Thailandia.
Flessibilità: A seconda della stagione e delle esigenze dei clienti, Fibula Travel offre pacchetti viaggio su misura per singoli e gruppi.
Modello di commissione 2024:
Prodotti Fibula (Dinamici):
- Viaggi tutto compreso: 12%
- Solo volo (netto)
- Solo hotel: 12%
Modello di commissione:
Fatturato – Percentuale di commissione
- 0 – 30.000 CHF: 12%
- 30.001 – 70.000 CHF: 13%
- 70.001 – 150.000 CHF: 14%
- 150.001 – 300.000 CHF: 15%
- 300.001 – 500.000 CHF: 16%
Per prenotazioni CETS & B2B +1%
Questo nuovo modello di commissione entrerà in vigore dal 2024 e coprirà tutte le prenotazioni. Solo volo (netto) e viaggi tutto compreso saranno fatturati separatamente, mentre i prodotti dinamici, i pacchetti e le prenotazioni solo hotel saranno fatturati insieme.
Per le agenzie di viaggio svizzere, si tratta di un’ottima opportunità per espandere il proprio business e trarre vantaggio da questa nuova offerta.
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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