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Schweiz

Dübendorf: Aufstieg zum «Dübai» der Schweiz

Neue Ära in Dübendorf: «Mini-Dubai» der Schweiz im Werden.

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Neue Ära in Dübendorf: «Mini-Dubai» der Schweiz im Werden. In der Zürcher Agglomeration zeichnet sich ein bemerkenswertes Phänomen ab, das bereits als das «Dübai» der Schweiz gefeiert wird. Die Errichtung der drei höchsten Wohnhäuser des Landes, bekannt als «Three Point», mit Höhen von 103, 111 und 113 Metern, verspricht einen wahren architektonischen Himmelstraum. Auf dem Hochbord im Weiler Stettbach formt sich eine futuristische Vision aus schwarzen Fensterfronten und geschwungenen Betonelementen.

Dübendorf, eine dynamische Gemeinde in Zürich, erlebt einen Bauboom. Die Fertigstellung der drei höchsten Wohnhäuser der Schweiz im Weiler Stettbach, benannt als «Three Point», hat Investoren dazu inspiriert, neue architektonische Höhen anzustreben. Doch dieser Wachstumsschub birgt auch Herausforderungen, da während Dübendorf in die Höhe wächst, die Gefahr besteht, dass es in einzelne Gebiete zerfällt.

Diese drei beeindruckenden Türme aus schwarzen Fensterfronten und geschwungenen Betonelementen in hellem Grau werden im Frühjahr zu einem lebendigen Zentrum mit insgesamt 445 Wohnungen erwachen. Seit November ist bereits Leben in einigen Musterwohnungen spürbar, wo abendliches Licht bis spät in die Nacht strahlt – ein Zeichen dafür, dass die Bauherrschaft die reibungslose Funktionalität der Technik sicherstellen möchte.

Die Wahl des Standorts für diese Wohntürme in Dübendorf ist kein Zufall. Seit der Jahrtausendwende erlebte die Stadt ein Wachstum von fast 50 Prozent auf über 30.000 Einwohner. «Dübendorf wurde von dieser enormen Entwicklung überrascht», sagt Liliane Haltmeier (39), Architektin und Mitglied der Stadtbildkommission. Die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Verkehr mit der Glatttalbahn und der S-Bahn sowie umfangreiche Baulandreserven haben zahlreiche Investoren angelockt.

Trotz des Fortschritts der Three Point Towers zeigen die Investoren keine Anzeichen von Stillstand. Unweit davon begannen Arbeiter kürzlich mit dem Gerüstbau an einem weiteren Hochhaus, dem 60 Meter hohen Sorrento mit 116 Wohnungen, das im Sommer fertiggestellt sein soll. Daneben laufen schwere Baumaschinen, um Platz für das Hochhaus Sky zu schaffen, das 150 Wohnungen auf 60 Metern Höhe bieten wird. 2020 entstand im Nordwesten der Stadt der 85 Meter hohe Giessenturm mit über 330 Wohnungen. Und bis 2028 sind die drei Hofgarten-Türme mit über 400 Wohnungen auf dem Hochbord geplant.

Dübendorf wandelt sich zunehmend in ein «Mini-Dubai», inspiriert von Dubais Entwicklung in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo Quadratmeterpreise und Wolkenkratzer in den Himmel schießen. Fast 300 Wolkenkratzer prägen das Stadtbild von Dubai. Nun reiht sich zu Dübendorfs Spitznamen «Dübi» ein weiterer passender Name: «Dübai».

Der Immobilienboom vor den Toren Zürichs hat die Preise in die Höhe schnellen lassen. Realadvisor-Zahlen zeigen einen Anstieg der Immobilienpreise um 116 Prozent in 20 Jahren, 35 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Eine der teuersten Wohnungen in Dübendorf, ein Penthouse mit 414 Quadratmetern in der obersten Etage eines der Three-Point-Hochhäuser, steht derzeit zum Verkauf – für stolze 12 Millionen Franken.

Die Verantwortlichen in der Stadt haben aus dieser raschen Entwicklung gelernt. Ein umfassendes Entwicklungskonzept soll sicherstellen, dass der Wandel mit hoher Qualität einhergeht. «Je dichter ein Ort bebaut wird, desto wichtiger wird die Gestaltung von Freiräumen wie Begegnungszonen, Spielplätzen, Grünflächen oder Parks für Jugendliche», sagt Haltmeier. Die Stadt investiert in die Schaffung öffentlicher Räume, wie der neu eröffnete Park mit Spielplatz an der Glatt Ende September im Stadtzentrum zeigt. Seit 2017 wird zudem die Qualität großer oder bedeutender Projekte von der Stadtbildkommission geprüft.

Der Unterschied zwischen der Altstadt und den boomenden Quartieren wird immer deutlicher. Die modernen Wohnungen auf dem Hochbord ziehen Gutverdiener an, während das Stadtzentrum unter Druck gerät. «Auch das alte Dübendorf muss sich weiterentwickeln. Die Stadt muss verhindern, dass hier zwei Welten entstehen. Eine lebendige Stadt lebt von der sozialen Durchmischung, ansonsten leben die Quartiere aneinander vorbei», betont Haltmeier. Es besteht Bedarf an modernem Wohnraum im Zentrum und erschwinglichen Wohnungen in den boomenden Quartieren.

Die Stadt reagiert darauf, indem sie eigene Grundstücke im Baurecht vergibt. Auf dem Areal «Gumpisbüel» am Ortsrand entstehen 270 Wohnungen mit Fokus auf Familien, wovon künftig zwei Drittel zu kostengünstigen Mieten angeboten werden. Auch im Areal «Leepünt» im Stadtzentrum ist eine Überbauung mit einem 40-Prozent-Anteil an preisgünstigen Wohnungen geplant. «Eine höhere Dichte wird von vielen Menschen als negativ betrachtet. Doch eine kontrollierte Entwicklung kann zu einer vielfältigeren Stadt mit einem breiteren Angebot führen», erklärt Haltmeier.

Die Mieten in Dübendorf nähern sich allmählich den Preisen der nur fünf Minuten entfernten Stadt Zürich per S-Bahn an. Dennoch gibt es Ausnahmen: Im neuen Sorrento-Wohnturm sind 1,5 Zimmer ab 1110 Franken und 2,5 Zimmer ab 1340 Franken pro Monat zu haben.

Mit dem rasanten Bevölkerungswachstum steigt auch der Bedarf an Schulen. «Im Hochbord ist aktuell ein Primarschulhaus mit Turnhalle im Bau und soll im Sommer 2024 bezogen werden. Für ein weiteres Primarschulhaus wird im März 2024 der Baukredit der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt», sagt Dominic Müller (49), Vorsteher des Hochbauamts der Stadt Dübendorf.

Dübendorf mag sich in eine «Mini-Dubai» verwandeln, behält jedoch seine Essenz als lebendige, sich entwickelnde Gemeinde bei – eine Symbiose aus Tradition und Innovation, die eine aufregende Reise in die Zukunft verspricht.

Schulen und Gewerbeflächen tragen dazu bei, dass die Bewohner die Neubauquartiere nicht nur als Schlafort nutzen: «Die Entwicklung braucht Zeit. Wir stellen aber bereits heute fest, dass von Jahr zu Jahr, mit jedem Bezug einer neuen Überbauung neue Angebote entstehen und sich immer mehr Leben entwickelt», sagt Müller.

Der nächste Investitionsschub steht bereits an: Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf im Nordosten entsteht in den nächsten Jahren schrittweise ein Innovationspark mit über 10.000 neuen Arbeitsplätzen. Damit wird die Stadt, die bereits über 20.000 Arbeitsplätze zählt, weitere Einwohner anlocken.

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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