Schweiz
Arztpraxis in Thurgau aufgrund von Englischkenntnissen geschlossen
Der 55-jährige Olexandr K., ein Familienarzt aus Amriswil TG, kann fließend in fünf Sprachen kommunizieren: Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Portugiesisch und Deutsch. Trotz dieser Sprachenvielfalt musste er seine Praxis schließen – der Grund war jedoch ausgerechnet sein mangelndes Englisch. Laut einem Bericht der Blick-Zeitung, übernommen von Melissa Müller vom St. Galler Tagblatt, fanden rund 2000 Patienten keinen Erfolg mit einer Petition gegen die Schließung.
Aztpraxis in Thurgau aufgrund von Englischkenntnissen geschlossen – Petition der Patienten ohne Erfolg
Cemil Baysal – Der 55-jährige Olexandr K., ein Familienarzt aus Amriswil TG, kann fließend in fünf Sprachen kommunizieren: Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Portugiesisch und Deutsch. Trotz dieser Sprachenvielfalt musste er seine Praxis schließen – der Grund war jedoch ausgerechnet sein mangelndes Englisch. Laut einem Bericht der Blick-Zeitung, übernommen von Melissa Müller vom St. Galler Tagblatt, fanden rund 2000 Patienten keinen Erfolg mit einer Petition gegen die Schließung.
Die Odyssee des ukrainischen Arztes begann vor etwa zehn Jahren in Portugal, wo er seine eigene Praxis führte, bevor er in die Schweiz kam. Nachdem er zunächst bei Medbase tätig war, erhielt er 2015 die Erlaubnis zur selbständigen Berufsausübung und übernahm zwei Jahre später seine Praxis in Amriswil. Der Kanton Thurgau verlangt nun zusätzlich zu regelmäßigen Fortbildungen eine bundesweit anerkannte Weiterbildungsurkunde. Ohne diese kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben, da die Prüfungen ausschließlich auf Englisch abgelegt werden können, nicht auf Deutsch oder einer anderen Sprache.
Der Kanton gewährte aufgrund der schwierigen Situation einen Aufschub bis 2023. Doch K. nahm die Prüfungen nicht wahr, und im Herbst wurde ihm die Berufsausübungsbewilligung vom Kantonsärztlichen Dienst entzogen. Auf der Praxis-Website steht seitdem: «Trotz aller Bemühungen, die Praxisarbeit aufrechtzuerhalten, war kein Erfolg zu verzeichnen. Ein Nachfolger oder Vertreter konnte sich leider nicht finden.»
Warum ausgerechnet Englisch? Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) gibt an, dass sie sich an europäischen Standards orientieren, die auf Englisch basieren. Eigene Prüfungen für die Schweiz zu entwickeln, wäre aufwendig, betont das SIWF. Dennoch unterstreichen sie: «Mündliche Prüfungen werden immer in der Landessprache abgelegt.» K. hat sich zu dieser Thematik bisher nicht geäußert.
Die vorübergehende Schließung der Praxis im Herbst traf rund 3000 Patienten schwer. Eine Patientin, die entsetzt über die Entscheidung des Kantons Thurgau ist, bemerkte, dass die Praxis im Sommer noch Patienten zugewiesen bekommen hatte. Da die Allgemeinärzte in Amriswil bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, findet sie keinen neuen Hausarzt.
Deshalb startete sie eine Petition, in der sie das Kantonale Amt für Gesundheit bat, K. aufgrund der schwierigen Situation eine befristete Berufsausübungsbewilligung zu erteilen. Innerhalb von drei Wochen unterschrieben rund 2000 Personen die Petition.
Die Petition wurde jedoch abgelehnt. Die Kantonsärztin Agnes Burkhalter bedankte sich für die zahlreichen Unterschriften, wies jedoch darauf hin, dass das Anliegen bereits erfüllt sei. «Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Petition selbstredend als hinfällig», so Burkhalter.
Das Amt für Gesundheit erklärte bei der Suche nach einem neuen Hausarzt keine Unterstützung bieten zu können. Als Aufsichtsinstanz hat es keinen Einfluss auf die medizinische Versorgung und die freie Marktwirtschaft, da Hausärzte ihre Praxen als freie Unternehmer betreiben und daher keine Aufnahmepflicht besteht.
France: Cabinet médical fermé à Thurgovie en raison d’une méconnaissance de l’anglais – Pétition des patients sans succès
Olexandr K., un médecin de famille de 55 ans d’Amriswil TG, peut communiquer couramment en cinq langues : ukrainien, russe, polonais, portugais et allemand. Malgré cette diversité linguistique, il a dû fermer son cabinet – la raison étant curieusement son manque d’anglais. Selon un rapport du journal Blick, repris par Melissa Müller du St. Galler Tagblatt, environ 2000 patients n’ont pas réussi avec une pétition contre la fermeture.
L’odyssée du médecin ukrainien a commencé il y a environ dix ans au Portugal, où il gérait sa propre pratique, avant de venir en Suisse. Après avoir travaillé initialement chez Medbase, il a obtenu en 2015 l’autorisation d’exercer en tant que médecin indépendant et a repris son cabinet à Amriswil deux ans plus tard. Le canton de Thurgovie exige maintenant, en plus des formations régulières, un certificat de formation continue reconnu au niveau national. Sans cela, il ne peut plus exercer sa profession, car les examens ne peuvent être passés qu’en anglais, pas en allemand ni dans une autre langue.
Le canton a accordé un report jusqu’en 2023 en raison de la situation difficile. Cependant, K. n’a pas passé les examens, et à l’automne, son autorisation d’exercer a été révoquée par le Service médical cantonal. Depuis lors, le site web du cabinet indique : «Malgré tous nos efforts pour maintenir le travail du cabinet, aucun successeur ou remplaçant n’a pu être trouvé.»
Pourquoi précisément en anglais ? L’Institut suisse pour la formation médicale et continue (SIWF) indique qu’il suit les normes européennes, qui sont en anglais. Développer des examens spécifiques à la Suisse serait coûteux, souligne le SIWF. Cependant, ils soulignent également : «Les examens oraux sont toujours passés dans la langue nationale.» K. n’a pas encore commenté cette question.
La fermeture temporaire du cabinet à l’automne a touché environ 3000 patients. Une patiente, consternée par la décision du canton de Thurgovie, a noté que le canton avait encore attribué des patients au cabinet cet été. Comme beaucoup d’autres patients de K., elle se retrouve maintenant sans médecin de famille, car les médecins généralistes d’Amriswil sont déjà à leur limite.
C’est pourquoi elle a lancé une pétition demandant à l’Office cantonal de la santé de délivrer à K. une autorisation d’exercer temporaire en raison de la situation difficile. En trois semaines, environ 2000 personnes ont signé la pétition.
Cependant, la pétition a été rejetée. La médecin cantonale, Agnes Burkhalter, a remercié pour les nombreuses signatures, mais a souligné que la demande avait déjà été satisfaite. «Dans ce contexte, nous considérons évidemment la pétition comme nulle», a déclaré Burkhalter.
L’Office de la santé a déclaré ne pas pouvoir aider dans la recherche d’un nouveau médecin de famille. En tant qu’organe de surveillance, il n’a pas d’influence sur les soins de santé et l’économie de marché libre, car les médecins de famille exploitent leurs cabinets en tant qu’entrepreneurs indépendants et ne sont donc pas soumis à une obligation d’admission.
Studio medico chiuso in Thurgau a causa di mancanza di inglese – Petizione dei pazienti senza successo
Olexandr K., un medico di famiglia di 55 anni di Amriswil TG, può comunicare fluentemente in cinque lingue: ucraino, russo, polacco, portoghese e tedesco. Nonostante questa diversità linguistica, ha dovuto chiudere il suo studio – la ragione era sorprendentemente la sua scarsa conoscenza dell’inglese. Secondo un rapporto del giornale Blick, riportato da Melissa Müller del St. Galler Tagblatt, circa 2000 pazienti non hanno avuto successo con una petizione contro la chiusura.
L’odissea del medico ucraino è iniziata circa dieci anni fa in Portogallo, dove gestiva il suo studio, prima di venire in Svizzera. Dopo aver lavorato inizialmente presso Medbase, ha ottenuto nel 2015 l’autorizzazione a esercitare come medico indipendente e ha assunto la sua pratica ad Amriswil due anni dopo. Il cantone di Thurgau ora richiede, oltre a formazioni regolari, un certificato di sviluppo professionale riconosciuto a livello nazionale. Senza di esso, non può più esercitare la sua professione, poiché gli esami possono essere sostenuti solo in inglese, non in tedesco o in un’altra lingua.
Il cantone ha concesso un rinvio fino al 2023 a causa della situazione difficile. Tuttavia, K. non ha sostenuto gli esami e in autunno la sua autorizzazione all’esercizio è stata revocata dal Servizio medico cantonale. Dal momento che sul sito web dello studio si legge: «Nonostante tutti i nostri sforzi per mantenere l’attività dello studio, non è stato possibile trovare un successore o un sostituto.»
Perché proprio in inglese? L’Istituto svizzero per la formazione medica e continua (SIWF) afferma di seguire gli standard europei, che sono in inglese. Sviluppare esami specifici per la Svizzera sarebbe costoso, sottolinea il SIWF. Tuttavia, ribadiscono: «Gli esami orali sono sempre condotti nella lingua nazionale.» K. non ha ancora commentato questa questione.
La chiusura temporanea dello studio in autunno ha colpito circa 3000 pazienti. Una paziente, sconcertata dalla decisione del cantone di Thurgau, ha notato che il cantone aveva ancora assegnato pazienti allo studio quest’estate. Poiché molti altri pazienti di K. si trovano ora senza un medico di famiglia, dato che i medici di famiglia di Amriswil sono già al limite.
Per questo motivo, ha avviato una petizione chiedendo all’Ufficio cantonale della sanità di rilasciare a K. un’autorizzazione temporanea a causa della situazione difficile. In tre settimane circa 2000 persone hanno firmato la petizione.
Tuttavia, la petizione è stata respinta. Il medico cantonale, Agnes Burkhalter, ha ringraziato per le numerose firme, ma ha sottolineato che la richiesta era già stata soddisfatta. «In questo contesto, naturalmente consideriamo la petizione come nulla», ha dichiarato Burkhalter.
L’Ufficio della sanità ha dichiarato di non poter aiutare nella ricerca di un nuovo medico di famiglia. In quanto organo di vigilanza, non ha influenza sui servizi sanitari e s’economia di libero mercato, poiché i medici di famiglia gestiscono i loro studi come imprenditori indipendenti e quindi non sono soggetti a un obbligo di ammissione.
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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