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Schweiz

Alkoholbedingter Führerscheinverlust zu Hause

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Alkoholbedingter Führerscheinverlust zu Hause – Polizeibefugnisse und Grenzen gemäß STRASSENVERKEHRSGESETZ – Verkehrsregeln

Von Cemil Baysal – In einem aktuellen Vorfall in Thurgau hat eine Person aufgrund von Alkolkonsum zu Hause ihren Führerschein verloren. Details zu dem Vorfall finden Sie über diesen Link.

Die Beschlagnahme des Führerscheins nach einem Alkoholtest zu Hause wird als ‹Präventivmaßnahme› bezeichnet. Ein Rechtsexperte erläutert die Feinheiten dieser Situation. Kann jemand, der einen Abend mit Freunden bei Alkolkonsum genießt, am nächsten Tag seinen Führerschein verlieren? Leider wurde dies für eine 38-jährige Person türkischer Herkunft aus Arbon im Kanton Thurgau nach einem Abend mit Alkolkonsum zur traurigen Realität. In einem Interview 20min.ch berichtete die Person, dass die Polizei aufgrund von Beschwerden über Lärm von Nachbarn gerufen wurde, während sie mit einem Freund zu Hause Alkohol konsumierte. Anschließend führte die Polizei einen Alkoholtest durch und entzog dem 38-Jährigen den Führerschein.

Nach diesem Vorfall entstanden der Person Gesamtkosten von 4000 Schweizer Franken, darunter 3000 Franken für die rechtliche Vertretung, 1000 Franken für den Einspruch und zusätzlich 1500 Franken für die Gesundheitsbewertung.

Konnte die Polizei das tun?

Und sollten Personen, die zu Hause Alkohol trinken, jetzt um ihren Führerschein besorgt sein?

Präventivmaßnahme für den Führerschein

Nach dem Bericht von 20min.ch wird die Maßnahme als Prävention bezeichnet, ein deutscher Begriff für Vorsichtsmaßnahme. Dies mag für viele unverständlich erscheinen, aber auf der Website des Verkehrsamts St. Gallen wird Prävention als «vorsorgliche Maßnahme» definiert. «Prävention» ist ein deutscher Begriff und könnte auf Deutsch als «Vorbeugung» übersetzt werden. Der Begriff bezieht sich oft auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um das Auftreten negativer Ereignisse zu verhindern.

Zum Beispiel umfasst der Begriff «Prävention» im Gesundheitsbereich Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten. Dies kann präventive Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, gesunde Ernährungsgewohnheiten und regelmäßige Bewegung umfassen. Er kann auch im Zusammenhang mit Kriminalität oder Sicherheit verwendet werden. Präventive Strategien und Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung der Kriminalitätsraten in einer Gesellschaft können ebenfalls unter «Prävention» fallen.

Diese Maßnahme wird ergriffen, um «alle Verkehrsteilnehmer vor Personen zu schützen, die nicht als Fahrer geeignet sind».

Der Führerschein kann auch außerhalb des Verkehrs eingezogen werden

Gemäß Monica di Mattia, der Sprecherin des Verbands der Straßenverkehrsämter, kann die Polizei den Führerschein einziehen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person alkoholabhängig ist oder in naher Zukunft betrunken Auto fahren könnte, selbst wenn sie nicht am Steuer ist. Das bedeutet, dass die Polizei den Führerschein vorbeugend für eine unbestimmte Zeit zurückhalten kann, wenn sie glaubt, dass die Person in der Zukunft betrunken Auto fahren könnte.

Ist das rechtlich zulässig?

Nach Matthias Fricker ist diese Maßnahme rechtlich zulässig und der Führerschein kann ohne spezifische Regelverletzung eingezogen werden. Fricker sagt: «Die Frage stellt sich, ob Alkoholabhängigkeit vorliegt. Wenn jemand zu Hause exzessiv trinkt, kann dies ein Anzeichen sein.» Allerdings kann der Alkoholtest außerhalb des Verkehrs vom Individuum ohne Erlaubnis eines Staatsanwalts abgelehnt werden. Es gibt keine Strafe, wenn der Alkoholtest in Situationen abgelehnt wird, in denen man nicht am Steuer ist.

Wie wird bei Präventivmaßnahmen vorgegangen?

Wenn es Hinweise auf eine mögliche Sucht gibt, informiert die Polizei die zuständige Verkehrsbehörde. Dies erfolgt durch Einleitung eines «administrativen Maßnahmenverfahrens». Der Führerschein wird zuerst vorbeugend entzogen, und gemäß dem Verkehrsjuristen erfolgt nach einer Verkehrsmedizinischen Untersuchung «nach einer endgültigen Maßnahme oder nach einer alkoholischen Abstinenz eine Wiedererteilung». Dieser Prozess kann jedoch mehrere tausend Franken kosten.

Wie lange dauert es, bis der Führerschein zurückgegeben wird?

Gemäß Fricker dauert die Präventivmaßnahme an, bis ein Verkehrsarzt die Fahrtauglichkeit wieder bestätigt oder erfolgreich gegen den Entzug rechtlich Einspruch eingelegt wird. «Wenn erneut Zweifel auftreten, wird der Führerschein erneut für eine unbestimmte Zeit entzogen.»

Wie kann man sich dagegen verteidigen?

Laut Rechtsanwalt Fricker kann der Entzug des Führerscheins oder andere Maßnahmen der Verkehrsbehörde mit einer rechtlichen Beschwerde angefochten werden, zum Beispiel durch eine Beschwerde gegen eine Entscheidung. «Es ist wichtig zu klären, ob die Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der betroffenen Person dokumentiert sind.» Aber die rechtlichen Hürden sind hoch, denn im Zweifelsfall werden die zuständigen Behörden und Autoritäten zugunsten der Verkehrssicherheit entscheiden, also für einen Entzug.

SVP-Nationalrat IMARK IST EMPÖRT UND WILL DAS GESETZ ÄNDERN

«Präventivmaßnahme»: «ICH BIN GESCHOCKT»

Der Entzug des Führerscheins aufgrund von Alkolkonsum zu Hause ohne am Steuer zu sein, hat SVP-Nationalrat Imark empört und er möchte das Gesetz ändern.

Alkolkonsum zu Hause und deshalb den Führerschein verlieren?

Das ist einer Person im Kanton Thurgau passiert. Er feierte zu Hause seinen Geburtstag, die Polizei kam wegen einer Lärmbeschwerde und führte einen Alkoholtest durch. Aufgrund eines Promillewertes von 2,2 wurde der Führerschein eingezogen.

Was ist die Grundlage dieses Gesetzes?

Die Grundlage dieser Situation ist die präventive Befugnis und das Gesetz über den Führerscheinentzug. Dieses Gesetz besagt, dass die Behörden den Führerschein präventiv entziehen können, wenn sie der Meinung sind, dass eine Person aufgrund von Gesundheitsproblemen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder früheren Verkehrsdelikten eine Gefahr darstellt. Der Fall des 38-jährigen Thurgauers hat die Diskussionen über dieses Gesetz wieder entfacht.

«Das ist äußerst willkürlich»

Die Möglichkeit, den Führerschein ohne jegliche Verletzung im Verkehr einzuziehen, war offenbar selbst vielen Nationalräten unbekannt:

SVP-Nationalrat Christian Imark sagt: «Die Situation hat mich schockiert.» «Es ist nicht möglich, dass die Behörden ohne jede Verletzung im Verkehr Führerscheine einziehen können. Das ist äußerst willkürlich.»

Die SP-Nationalrätin Min Li Marti, die eine ähnliche Meinung vertritt: «Ohne diese Situation genau zu kennen, kann ich sagen, dass dieser Eingriff als intervenierender Eingriff erscheint. Es scheint keine Rechtfertigung dafür zu geben, dass ein Alkoholtest durchgeführt wird, wenn jemand nicht am Steuer sitzt oder auf andere Weise keine Verstöße begangen hat. Ich finde bereits präventive polizeiliche Maßnahmen, die ohne klare Gefahr getroffen werden, kritisch.»

«Notwendig zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit»

Die Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter betrachtet die Regelung jedoch als wichtige Sicherheitsmaßnahme: «Dies ist eine präventive Maßnahme zum Entzug des Führerscheins, die bei konkretem Verdacht durchgeführt wird. Dies ist wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn jemand 2,2 Promille im Blut hat, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Person ein Problem hat und eine Gefahr im Verkehr darstellt.»

«Das Gesetz muss sofort geändert werden»

Christian Imark möchte sofort handeln: «Das Gesetz muss sofort geändert werden. Ich werde auf jeden Fall einen Gesetzentwurf einreichen.»

Ihn unterstützt Philipp Kutter, Nationalrat und Vorsitzender des Verkehrsausschusses: «Ich könnte mir vorstellen, dies als Thema im Nationalratsverkehrsausschuss zu behandeln. Besonders interessant wird für mich immer sein, wie die Behörden und die Polizei die Unschuldsvermutung in solchen Situationen wahren werden. Es ist wichtig zu verstehen, auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien die Polizei den Verdacht hegen kann, dass jemand alkoholabhängig ist und den Führerschein entziehen kann, ohne dass eine klare Regelung besteht.»

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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