Schweiz
Alkoholbedingter Führerscheinverlust zu Hause
Alkoholbedingter Führerscheinverlust zu Hause – Polizeibefugnisse und Grenzen gemäß STRASSENVERKEHRSGESETZ – Verkehrsregeln
Von Cemil Baysal – In einem aktuellen Vorfall in Thurgau hat eine Person aufgrund von Alkolkonsum zu Hause ihren Führerschein verloren. Details zu dem Vorfall finden Sie über diesen Link.
Die Beschlagnahme des Führerscheins nach einem Alkoholtest zu Hause wird als ‹Präventivmaßnahme› bezeichnet. Ein Rechtsexperte erläutert die Feinheiten dieser Situation. Kann jemand, der einen Abend mit Freunden bei Alkolkonsum genießt, am nächsten Tag seinen Führerschein verlieren? Leider wurde dies für eine 38-jährige Person türkischer Herkunft aus Arbon im Kanton Thurgau nach einem Abend mit Alkolkonsum zur traurigen Realität. In einem Interview 20min.ch berichtete die Person, dass die Polizei aufgrund von Beschwerden über Lärm von Nachbarn gerufen wurde, während sie mit einem Freund zu Hause Alkohol konsumierte. Anschließend führte die Polizei einen Alkoholtest durch und entzog dem 38-Jährigen den Führerschein.
Nach diesem Vorfall entstanden der Person Gesamtkosten von 4000 Schweizer Franken, darunter 3000 Franken für die rechtliche Vertretung, 1000 Franken für den Einspruch und zusätzlich 1500 Franken für die Gesundheitsbewertung.
Konnte die Polizei das tun?
Und sollten Personen, die zu Hause Alkohol trinken, jetzt um ihren Führerschein besorgt sein?
Präventivmaßnahme für den Führerschein
Nach dem Bericht von 20min.ch wird die Maßnahme als Prävention bezeichnet, ein deutscher Begriff für Vorsichtsmaßnahme. Dies mag für viele unverständlich erscheinen, aber auf der Website des Verkehrsamts St. Gallen wird Prävention als «vorsorgliche Maßnahme» definiert. «Prävention» ist ein deutscher Begriff und könnte auf Deutsch als «Vorbeugung» übersetzt werden. Der Begriff bezieht sich oft auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um das Auftreten negativer Ereignisse zu verhindern.
Zum Beispiel umfasst der Begriff «Prävention» im Gesundheitsbereich Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten. Dies kann präventive Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, gesunde Ernährungsgewohnheiten und regelmäßige Bewegung umfassen. Er kann auch im Zusammenhang mit Kriminalität oder Sicherheit verwendet werden. Präventive Strategien und Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung der Kriminalitätsraten in einer Gesellschaft können ebenfalls unter «Prävention» fallen.
Diese Maßnahme wird ergriffen, um «alle Verkehrsteilnehmer vor Personen zu schützen, die nicht als Fahrer geeignet sind».
Der Führerschein kann auch außerhalb des Verkehrs eingezogen werden

Gemäß Monica di Mattia, der Sprecherin des Verbands der Straßenverkehrsämter, kann die Polizei den Führerschein einziehen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person alkoholabhängig ist oder in naher Zukunft betrunken Auto fahren könnte, selbst wenn sie nicht am Steuer ist. Das bedeutet, dass die Polizei den Führerschein vorbeugend für eine unbestimmte Zeit zurückhalten kann, wenn sie glaubt, dass die Person in der Zukunft betrunken Auto fahren könnte.
Ist das rechtlich zulässig?
Nach Matthias Fricker ist diese Maßnahme rechtlich zulässig und der Führerschein kann ohne spezifische Regelverletzung eingezogen werden. Fricker sagt: «Die Frage stellt sich, ob Alkoholabhängigkeit vorliegt. Wenn jemand zu Hause exzessiv trinkt, kann dies ein Anzeichen sein.» Allerdings kann der Alkoholtest außerhalb des Verkehrs vom Individuum ohne Erlaubnis eines Staatsanwalts abgelehnt werden. Es gibt keine Strafe, wenn der Alkoholtest in Situationen abgelehnt wird, in denen man nicht am Steuer ist.
Wie wird bei Präventivmaßnahmen vorgegangen?
Wenn es Hinweise auf eine mögliche Sucht gibt, informiert die Polizei die zuständige Verkehrsbehörde. Dies erfolgt durch Einleitung eines «administrativen Maßnahmenverfahrens». Der Führerschein wird zuerst vorbeugend entzogen, und gemäß dem Verkehrsjuristen erfolgt nach einer Verkehrsmedizinischen Untersuchung «nach einer endgültigen Maßnahme oder nach einer alkoholischen Abstinenz eine Wiedererteilung». Dieser Prozess kann jedoch mehrere tausend Franken kosten.

Wie lange dauert es, bis der Führerschein zurückgegeben wird?
Gemäß Fricker dauert die Präventivmaßnahme an, bis ein Verkehrsarzt die Fahrtauglichkeit wieder bestätigt oder erfolgreich gegen den Entzug rechtlich Einspruch eingelegt wird. «Wenn erneut Zweifel auftreten, wird der Führerschein erneut für eine unbestimmte Zeit entzogen.»
Wie kann man sich dagegen verteidigen?
Laut Rechtsanwalt Fricker kann der Entzug des Führerscheins oder andere Maßnahmen der Verkehrsbehörde mit einer rechtlichen Beschwerde angefochten werden, zum Beispiel durch eine Beschwerde gegen eine Entscheidung. «Es ist wichtig zu klären, ob die Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der betroffenen Person dokumentiert sind.» Aber die rechtlichen Hürden sind hoch, denn im Zweifelsfall werden die zuständigen Behörden und Autoritäten zugunsten der Verkehrssicherheit entscheiden, also für einen Entzug.
SVP-Nationalrat IMARK IST EMPÖRT UND WILL DAS GESETZ ÄNDERN
«Präventivmaßnahme»: «ICH BIN GESCHOCKT»
Der Entzug des Führerscheins aufgrund von Alkolkonsum zu Hause ohne am Steuer zu sein, hat SVP-Nationalrat Imark empört und er möchte das Gesetz ändern.
Alkolkonsum zu Hause und deshalb den Führerschein verlieren?
Das ist einer Person im Kanton Thurgau passiert. Er feierte zu Hause seinen Geburtstag, die Polizei kam wegen einer Lärmbeschwerde und führte einen Alkoholtest durch. Aufgrund eines Promillewertes von 2,2 wurde der Führerschein eingezogen.
Was ist die Grundlage dieses Gesetzes?
Die Grundlage dieser Situation ist die präventive Befugnis und das Gesetz über den Führerscheinentzug. Dieses Gesetz besagt, dass die Behörden den Führerschein präventiv entziehen können, wenn sie der Meinung sind, dass eine Person aufgrund von Gesundheitsproblemen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder früheren Verkehrsdelikten eine Gefahr darstellt. Der Fall des 38-jährigen Thurgauers hat die Diskussionen über dieses Gesetz wieder entfacht.
«Das ist äußerst willkürlich»
Die Möglichkeit, den Führerschein ohne jegliche Verletzung im Verkehr einzuziehen, war offenbar selbst vielen Nationalräten unbekannt:
SVP-Nationalrat Christian Imark sagt: «Die Situation hat mich schockiert.» «Es ist nicht möglich, dass die Behörden ohne jede Verletzung im Verkehr Führerscheine einziehen können. Das ist äußerst willkürlich.»
Die SP-Nationalrätin Min Li Marti, die eine ähnliche Meinung vertritt: «Ohne diese Situation genau zu kennen, kann ich sagen, dass dieser Eingriff als intervenierender Eingriff erscheint. Es scheint keine Rechtfertigung dafür zu geben, dass ein Alkoholtest durchgeführt wird, wenn jemand nicht am Steuer sitzt oder auf andere Weise keine Verstöße begangen hat. Ich finde bereits präventive polizeiliche Maßnahmen, die ohne klare Gefahr getroffen werden, kritisch.»
«Notwendig zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit»
Die Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter betrachtet die Regelung jedoch als wichtige Sicherheitsmaßnahme: «Dies ist eine präventive Maßnahme zum Entzug des Führerscheins, die bei konkretem Verdacht durchgeführt wird. Dies ist wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn jemand 2,2 Promille im Blut hat, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Person ein Problem hat und eine Gefahr im Verkehr darstellt.»
«Das Gesetz muss sofort geändert werden»
Christian Imark möchte sofort handeln: «Das Gesetz muss sofort geändert werden. Ich werde auf jeden Fall einen Gesetzentwurf einreichen.»
Ihn unterstützt Philipp Kutter, Nationalrat und Vorsitzender des Verkehrsausschusses: «Ich könnte mir vorstellen, dies als Thema im Nationalratsverkehrsausschuss zu behandeln. Besonders interessant wird für mich immer sein, wie die Behörden und die Polizei die Unschuldsvermutung in solchen Situationen wahren werden. Es ist wichtig zu verstehen, auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien die Polizei den Verdacht hegen kann, dass jemand alkoholabhängig ist und den Führerschein entziehen kann, ohne dass eine klare Regelung besteht.»
Schweiz
ESC 2025: Das Moderationsteam ist bekannt

Die Hosts für den Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) stehen fest: Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer werden durch die verschiedenen Live-Shows führen. Darüber hinaus wird der ESC 2025 durch verschiedene Projekte ein Event für die ganze Gesellschaft.

SRG SSR, Mirjam Kluka / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

SRG SSR, Gian Vaitl / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka
Die Moderation des ESC 2025 in Basel wird von drei aussergewöhnlichen Frauen übernommen, die das Schweizer Motto des ESC «Welcome Home» auf kongeniale Weise verkörpern. Das «Grand Final» in der St. Jakobshalle am Samstag, 17. Mai 2025, das weltweit von mehr als 160 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wird, wird von Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer moderiert. Hazel Brugger und Sandra Studer führen auch durch die beiden Halbfinal-Shows.
Mélanie Freymond und Sven Epiney moderieren die Pre-Show und das Public Viewing in der Arena plus, dem umfunktionierten Fussballstadion St. Jakobs-Park, als Moderationsteam. Während des «Grand Finals» werden sie live in die Show eingebunden und übernehmen als «Spokespersons» die Verkündung der Schweizer Punkte beim legendären Voting.
Hazel Brugger, 31, ist preisgekrönte Stand-up-Comedian und Moderatorin. Die gebürtige US-Amerikanerin, die in der Nähe von Zürich aufwuchs und heute in der Region Darmstadt lebt, begeistert mit trockenem Humor und scharfsinniger Beobachtungsgabe – und hat natürlich eine grosse Leidenschaft für den ESC. Sie ist Gewinnerin des Deutschen Comedypreises, Salzburger Stiers und des Swiss Comedy Award. Die Jury des Deutschen Kleinkunstpreises nannte sie «die Königin der Schlagfertigkeit». Als Stimme der jungen Generation bietet Hazel unterhaltsam, witzig und innovativ eine neue Perspektive auf das Event.
Michelle Hunziker, 47, aufgewachsen in Ostermundigen bei Bern, ist eine der bekanntesten Schweizer Persönlichkeiten weltweit und zählt zu den beliebtesten Entertainerinnen Europas. Bekannt wurde sie durch TV-Highlights im Deutschen wie auch Italienischen Fernsehen wie «Wetten, dass…?», «Striscia la Notizia» oder das renommierte «Sanremo-Festival». Die Moderatorin und Unternehmerin hat sich als eine der vielseitigsten Persönlichkeiten in der Europäischen Medienlandschaft etabliert, und beeindruckt mit ihrer glamourösen Strahlkraft, ihrer Lebensfreude und Energie ein weltweites Publikum. Durch ihre erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche, insbesondere in Italien und Deutschland, bringt sie internationales Renommee mit, das den ESC und die Schweiz auf einer globalen Bühne hervorhebt.
Sandra Studer, 55, startete ihre Karriere 1991 – und zwar als Schweizer Teilnehmerin beim ESC. Unter dem Namen Sandra Simó erreichte sie damals den 5. Platz mit dem Titel «Canzone per te». Seither prägt sie als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin die Schweizer Kulturszene. Ihre enge Verbindung zum ESC führte sie von nationalen Vorentscheidungen bis hin zur Rolle als «Spokesperson» oder Kommentatorin. Nun schliesst sich der Kreis für Sandra Studer: Die Grande Dame der Schweizer Unterhaltungsszene wird als ideale Gastgeberin mit Charme, Professionalität und Herzlichkeit den Geist des ESC 2025 einfangen.
Die Wahl des Host-Trios für den Eurovision Song Contest 2025 steht symbolisch für die Werte, die die Schweiz ausmachen: Offenheit, Vielfalt, Vielsprachigkeit und das Gefühl des Zusammenhalts. Sie werden nicht nur die Vielfalt Europas feiern, sondern auch die Werte und den Geist der Schweiz auf die grosse Bühne bringen – ein Land, das für Offenheit, Integration und Gemeinschaft steht.
Public Viewing in der Arena plus
Die Arena plus ist der Ort, um das ESC-Finale gemeinsam mit Tausenden von Fans zu erleben und zu feiern. Eine spektakuläre, 90-minütige Pre-Show mit internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstlern wie beispielsweise Baby Lasagna, DJ Antoine oder Anna Rossinelli heizen den rund 36’000 ESC-Fans im grössten Fussballstadion der Schweiz ein. Anschliessend können die Arena plus-Besucherinnen und -Besucher das ESC-Finale auf übergrossen Screens live mitverfolgen und werden auch live in das Grand-Final zugeschaltet und eingebunden. Die Ticketpreise bewegen sich zwischen CHF 55 und CHF 128. Der Eintritt für Kinder im Family Corner kostet CHF 5. Die Tickets für Arena plus sind ab 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr ohne Pre-Registrierung online bei Ticketcorner erhältlich.
Die Pre-Show und das grosse Public Viewing in der Arena plus wird von Mélanie Freymond und Sven Epiney moderiert.
Mélanie Freymond, 47, ist eine der versiertesten Moderatorinnen des Westschweizer Fernsehen RTS (Radio Télévision Suisse), wo sie zahlreiche Unterhaltungs- und Kultursendungen moderiert. Ihre Karriere begann sie als Moderatorin einer Kindersendung beim Westschweizer Fernsehen. Das war der Auftakt einer erfolgreichen Karriere sowohl als Radio- wie auch als Fernsehmoderatorin und -journalistin.
Sven Epiney, 53, gehört seit den 90er Jahren zu den prominentesten Vertretern der Schweizer Medienlandschaft. Seit 2008 ist er Kommentator des Eurovision Song Contests bei SRF. Als Moderator und Kommentator begleitet der gebürtige Walliser das Publikum durch den Wettbewerb. Mit rund 3000 Fernsehsendungen, 1500 Radiomorgenshows und über 30 eigenen TV-Formaten zählt er zu den vielseitigsten Medienprofis der Schweiz. Zusätzlich zu seiner Moderation in der Arena plus wird er weiterhin den ESC für SRF kommentieren.
Statement der beiden Co-Executive Producers
Die Co-Executive Producer des ESC, Moritz Stadler und Reto Peritz, zur Wahl des Moderationsteams:
«Für die grösste Show der Welt war es uns wichtig, Hosts zu verpflichten, die weit mehr als nur moderieren können – mit zusätzlichen Talenten wie Comedy, Tanz oder Gesang bringen Hazel, Sandra und Michelle eine einzigartige Vielseitigkeit auf die Bühne. Wir sind unglaublich stolz, drei so beeindruckende und unterschiedliche Frauen als Hosts gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Mélanie und Sven, unseren beiden Hosts für das Arena plus Public Viewing im Fussballstadion, bilden sie ein wahres Dream-Team, welches das Publikum weltweit begeistern wird! Gemeinsam spiegelt das Team die kulturelle und sprachliche Vielseitigkeit des Landes wider. Gemeinsam repräsentieren sie die Offenheit der Schweiz, ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen und das Gefühl, ein Zuhause für alle zu sein – getreu unseres Schweizer Mottos <Welcome Home>.»
Der ESC 2025: Ein Fest für alle
Der ESC 2025 soll durch konkrete Projekte und Anlässe ein Event für die ganze Schweizer Gesellschaft und damit mehr als die Shows in der St. Jakobshalle und Arena plus werden. So stehen beispielsweise ab Februar 2025 in Zusammenarbeit mit «SRF school» stufengerechte Unterrichtsmaterialien rund um den ESC in den vier Landessprachen bereit, die interessierte Lehrpersonen frei in ihren Unterricht einbauen können. Ziel ist es, den ESC als spannendes und lehrreiches Thema im Sinne von kultureller und musikalischer Vielfalt den Schülerinnen und Schülern auf kreative Art und Weise näherzubringen. Ergänzt wird das Angebot unter anderem durch Song-Workshops und einen Video-Songcontest für Klassen und Schulbands.
Viele weitere, zusätzliche und vielfältige Projekte ergänzen den ESC 2025: ein Kinderchor in Altersheimen, die wohl weltweit grösste Ü-60 Party, eine Urban-Art-Aktion, spezielle Ausstellungen und etliche kulturelle Initiativen machen den ESC in der ganzen Schweiz spürbar.
Der ESC 2025 geht auch neue Wege, indem ein besonderer Fokus auf der kreativen Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen wie der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der ZHdK und der ZHAW liegt. Auch ist der ESC eine Kooperation mit den «ADC Young Creatives» eingegangen, die als offizieller Kreativpartner fungieren werden.
Der Eurovision Song Contest 2025 setzt damit nicht nur musikalisch neue Massstäbe, sondern öffnet auch Türen für junge Talente aus der Schweiz. Gemeinsam mit engagierten Studierenden werden innovative Social-Media-Konzepte entwickelt und umgesetzt, die den ESC auf eine völlig neue, kreative Ebene heben. Ein besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden: Studierende übernehmen die internationale Übertragung von zwei zentralen ESC-Events – dem «Semi-Final Draw» sowie der glamourösen «Turquoise Carpet & Opening Ceremony».
Diese einzigartige Kollaboration bietet den jungen Talenten eine Plattform, ihre Kreativität und Innovationskraft zu zeigen, praxisorientiert zu lernen und gleichzeitig an einem der grössten Unterhaltungsevents der Welt mitzuwirken. Es ist eine einmalige Chance, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die kreative Energie der Schweiz auf der globalen Bühne zu präsentieren.
Allgemein
SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.
Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.
Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.
Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.
Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.
Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.
Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.
#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
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