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ADD-ONS KÖNNEN NUTZER GEZIELT AUSSPIONIEREN

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Millionen von Internetnutzern könnten laut Georgia Institute of Technology betroffen sein

Forscher des Georgia Institute of Technology warnen vor den Risiken von Software-Add-ons, die in Internetbrowsern verwendet werden. Diese Erweiterungen bieten Funktionen wie das Finden von Shopping-Angeboten, die Korrektur von Grammatikfehlern, die Verwaltung von Passwörtern oder das Übersetzen von Webseiten. Obwohl sie sehr beliebt sind, bergen sie erhebliche Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer.

Überall Datenschutzrisiken

Qinge Xie, Doktorandin unter der Leitung von Frank Li, Assistenzprofessor für Cybersicherheit und Computertechnik, erklärt, dass die Funktionen der Add-ons auch für Datenschutzverletzungen missbraucht werden können, oft ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzer. Auch wenn das Sammeln von Daten manchmal notwendig für die Funktionalität der Erweiterungen erscheint, kann es zu Datenschutzproblemen führen. Sensible Benutzerdaten können von Dritten übertragen und möglicherweise bei Cyberangriffen verloren gehen.

Sieben beliebte Sites im Blick

Das Team entwickelte ein Web-Framework namens «Arcanum», um zu testen, ob Erweiterungen Benutzerdaten von Webseiten automatisch extrahieren. Sie überprüften mehr als 100.000 Add-ons im Chrome Web Store und fanden heraus, dass über 3.000 Erweiterungen potenziell sensible Daten sammeln. Mehr als 200 dieser Erweiterungen luden diese Daten direkt auf Server hoch.

Schutz der Kunden verstärken

Die Forscher empfehlen, dass Unternehmen wie Google strengere Datenschutzrichtlinien für Add-ons entwickeln oder bestehende Richtlinien besser durchsetzen sollten. Unternehmen, die sensible Benutzerdaten erfassen, sollten ebenfalls ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärken, um die Daten ihrer Kunden besser zu schützen.

#AddOns #Datenschutzrisiko #CyberSicherheit #Privatsphäre

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RÜCKBLICK 24: KI GEGEN KREBS UND DIABETES

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Künstliche Intelligenz hilft der Medizin auf die Sprünge (Bild: pixabay.com, geralt)

Wien pte004

Krebsforscher haben auch 2024 neue Ansätze entwickelt und Betroffenen damit Hoffnung gegeben. Aber auch in der Reproduktionsmedizin haben sich dank Künstlicher Intelligenz (KI) weitere Optionen aufgetan, um Krankheiten leichter zu besiegen. Gleiches gilt für neuartige Behandlungsansätze für Fettleibige und Diabetiker. Wichtige Erkenntnisse wurden zudem im Umweltbereich gesammelt, etwa zu Risiken und Nebenwirkungen der Luft- und Lichtverschmutzung.

Raupenpilz und Gallium

In der Krebsforschung gelang es MIT-Forschern, mit einer Kombination aus Chemo- und Wärmetherapie Tumore effektiv abzutöten. Auch eine aus dem Chinesischen Raupenpilz gewonnene Chemikalie ist als wirksames Mittel gegen Krebs identifiziert worden. Aspirin hat sich als Heilmittel gegen Darmkrebs erwiesen, während giftiges Gallium gegen Knochenkrebs wirkt. Australische Forscher fanden zudem heraus, dass Cannabis-Konsum das Risiko für krebsartige Tumore erhöht. Neurologische Schädigungen des Gehirns durch Drogen lassen sich aber künftig womöglich reparieren.

Auch die Forschungserfolge in der Reproduktionsmedizin ließen sich 2024 sehen: Ersatzteile für Sehnen, die sich inzwischen züchten lassen, oder die Erzeugung vieler reifer Eizellen. Technologien und KI spielen eine wachsende Rolle bei Innovationen: So erkennt eine KI beispielsweise Erkrankungen anhand der Zunge, eine andere kann Alzheimer per Stimmprobe diagnostizieren. Spritze und Smartphone schützen künftig vor plötzlichem Herztod, und neuerdings lassen sich sogar chronische Wunden per Elektropflaster heilen.

Abnehmspritzen gut für Organe

Neue Abnehmspritzen fördern jetzt die Herzgesundheit oder schützen vor Nierenversagen, während sie Übergewichtigen helfen, Kilos zu reduzieren. In den USA ist Gewichtsreduktion besonders gefragt: Jeder Vierte will Abnehmenpillen sofort. Ein Grund dafür ist der Verzehr von Fast-Food, das Menschen früher altern lässt und Auslöser für über 30 Krankheiten ist. Schon Kleinkinder konsumieren zu viele hochverarbeitete Lebensmittel. Eine gute Nachricht gibt es 2024 für Diabetiker: Für sie gibt es nun eine Alternative zum Spritzen von Insulin.

Positiv für die Umwelt: Neue biologisch abbaubare Trinkhalme sind keine Gefahr mehr für die Ozeane. Ein Problem nicht nur für die Weltmeere, sondern auch für Lebewesen bleibt jedoch Mikroplastik, das sich vom Darm auf andere lebenswichtige Organe ausbreiten kann und häufig Krankheitserreger in sich trägt. Sorge bereitet der Wissenschaft auch anhaltende Luftverschmutzung als Risiko für Herzpatienten oder als Gefährdung für die Gehirne von Kindern.

Künstliches Licht als Störfaktor

Auch die Lichtverschmutzung hat negative Folgen für Menschen, Tiere und die Umwelt. In der Arktis nimmt sie weiter zu, Insekten lässt sie verhungern, und sie erhöht das Risiko, an Alzheimer zu erkranken, wie US-Forscher kürzlich herausfanden. Gut für die menschliche Gesundheit ist dagegen effektiver Regenwaldschutz, der auch der Biodiversität und dem Klima zugute kommt.

Darüber hinaus weisen die Gesundheits-News 2024 manch Skurriles auf: So sind mächtige Menschen viel seltener treu, verheiratete Männer leben deutlich länger als Singles, und entgegen eines alten Glaubenssatzes führt Scheitern nicht zu späterem Erfolg. Und wer an Haarausfall leidet, dem kann künftig laut einer japanischen Studie ein Gewürz zu mehr Wuchs verhelfen: Zimt lässt die Haare wieder sprießen.

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FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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INNOVATIVER BLUTZUCKERSENSOR: SCHWEISS STATT FINGERSTECHEN

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Ein innovativer Durchbruch in der Glukosemessung könnte das Leben von Diabetikern revolutionieren: Forscher der Binghamton University haben ein papierbasiertes Blutzuckermessgerät entwickelt, das ohne Blutentnahme auskommt und stattdessen Schweißabsonderungen analysiert. Das Besondere daran ist der Einsatz von Sporen des Bacillus subtilis, die auf Glukose in kaliumreichen Körperflüssigkeiten reagieren.

Vorteile gegenüber herkömmlichen Methoden

Im Gegensatz zu enzymbasierten Systemen, die empfindlich auf Lagerbedingungen reagieren und mit der Zeit an Wirksamkeit verlieren, zeigt das sporenbasierte System eine beeindruckende Stabilität. Die Sporen keimen nur unter spezifischen Bedingungen, was die Lagerung und den Transport erheblich vereinfacht. Zudem bietet der Sensor eine hohe Selektivität und Präzision, selbst in Gegenwart störender Substanzen.

Funktionsweise des Sensors

Der Sensor besteht aus drei Hauptkomponenten:

  1. Anode mit sporenbildenden Bakterien
  2. Ionenaustauschmembran
  3. Kathode mit Katalysatorbeschichtung

Trifft Glukose auf die Sporen, setzt eine Redoxreaktion ein, die Elektronen und Protonen freisetzt. Elektronen fließen durch einen externen Stromkreis, während Protonen durch die Membran geleitet werden. Diese elektrische Aktivität korreliert direkt mit dem Blutzuckerspiegel und kann über ein Lesegerät ausgelesen werden.

Potenziale und Herausforderungen

Das Gerät ist als tragbarer Sensor konzipiert, der kontinuierlich Daten sammelt und an ein Lesegerät überträgt. Dennoch gibt es Herausforderungen: Die Ansprechzeit des Sensors liegt derzeit bei bis zu einer Stunde, was Verbesserungen erfordert. Auch die Lebensdauer des Sensors ist noch Gegenstand der Forschung.

Fazit

Dieses System stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung nicht-invasiver Blutzuckermessmethoden dar. Mit weiteren Optimierungen könnte es für Diabetiker eine schmerzfreie, zuverlässige und praktische Alternative zu bisherigen Verfahren bieten.

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