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Schweiz

200 Franken Bußgeld für „Spucken ohne Not“

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Cemil Baysal – Das als unschöne Angewohnheit betrachtete Spucken in der Öffentlichkeit kann in Wallisellen, im Kanton Zürich, nun teuer werden. Die Gemeinde hat bereits seit 2007 das „Spucken ohne Not“ auf öffentlichem Grund untersagt. Bisher riskierten „Bodenspucker“ eine Buße von 30 Franken. Der Stadtrat erwägt nun eine drastische Erhöhung auf 200 Franken, um sicherzustellen, dass die Buße im Portemonnaie spürbar ist.

Die Regelung, die das Spucken auf öffentlichem Grund seit 2006 als Verstoß in der Polizeiverordnung verankert, zielt auf den „Schutz des Grundes“ ab. Bis 2010 wurden jedoch nur etwa zehn Bußgelder pro Jahr verhängt. Die Regelung dient vorwiegend verwaltungstechnischen Gründen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Die aktuelle Debatte über die Bußerhöhung betont die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Unsittlichkeit des Spuckens zu schärfen. Thomas Eckereder (SVP), Ressortvorsteher für Sicherheit im Walliseller Stadtrat, betont, dass die Buße für „demonstratives Spucken“ eine präventive Wirkung haben soll. Die geplante Erhöhung auf 200 Franken soll sicherstellen, dass das Bußgeld als Abschreckung dient und die Respektlosigkeit gegenüber der öffentlichen Ordnung sanktioniert wird.

Die Verschärfung von Bußgeldern in Schweizer Gemeinden, darunter Wallisellen, für Vergehen wie das Spucken, verdeutlicht den Fokus auf die Aufrechterhaltung von Anstand und Ordnung im öffentlichen Raum.

Hinweis: Der Bußgeldbetrag entspricht dem Stand vom 9. Januar 2024.

Schwierige Umsetzung der Bußgelder

Mehrere Gemeinden im Kanton Zürich, darunter Wallisellen, planen eine drastische Erhöhung des Bußgelds für das Spucken. Dietikon hat bereits ein Bußgeld von 200 Franken eingeführt. In Uster beträgt die Strafe derzeit 80 Franken. Liestal im Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2021 sogar 100 Franken. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig, da die Spucker auf frischer Tat ertappt werden müssen. Die Erfassung der tatsächlichen Spuckdelikte gestaltet sich als komplex, da sie oft unter der allgemeinen Kategorie „Verunreinigungen“ verbucht werden. Dennoch setzen einige Schweizer Gemeinden ein deutliches Zeichen gegen das unschöne Spucken.

Widerstand gegen Bußgelder

Die Spucker werden vor allem als junge Männer identifiziert, erklärt der Polizeichef von Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Um Bußgelder verhängen zu können, muss die Polizei den Täter auf frischer Tat erwischen. Auch Gossau SG, Wallisellen ZH und der gesamte Kanton Obwalden ahnden das Spucken mit Bußgeldern – im Bergkanton kostet einmaliges Spucken sogar 100 Franken. Birsfelden BL und Bassersdorf ZH gehören seit dem 1. Juli zu den spuckfreien Zonen, nachdem ein entsprechendes Verbot im Rahmen des Litteringverbots in Kraft trat. Die Bußen belaufen sich auf 40 bzw. 60 Franken. Walter Zilter von der Gemeindeverwaltung Bassersdorf betont: „Es ist uns ernst.“

Ob Bußgelder das Spucken reduzieren können, bleibt fraglich: „Es herrscht eine gewisse Gleichgültigkeit, die Täter nehmen die Geldstrafe oft in Kauf“, so Wohlgemuth. Viele Jugendliche sehen das Spuckverbot kritisch. „Spucken ist doch nichts Schlimmes. Der Regen wäscht die Spucke ja weg“, sagt beispielsweise der 16-jährige Pajazit aus Dietikon.

France: Wallisellen : 200 francs d’amende pour «cracher sans nécessité»

Cracher en public, considéré comme une habitude peu agréable, peut désormais coûter cher à Wallisellen, dans le canton de Zurich. La commune interdit déjà depuis 2007 de «cracher sans nécessité» sur la voie publique. Jusqu’à présent, les «cracheurs» risquaient une amende de 30 francs. Le conseil municipal envisage désormais une augmentation drastique à 200 francs, afin de garantir que l’amende soit ressentie dans le portefeuille.

La réglementation, qui interdit le crachat sur la voie publique depuis 2006 en tant qu’infraction dans le règlement de police, vise la «protection du sol». Jusqu’en 2010, seulement une dizaine d’amendes étaient infligées chaque année. La réglementation sert principalement à des fins administratives, comme le souligne le rapport.

Le débat actuel sur l’augmentation des amendes souligne la nécessité de sensibiliser à l’indécence du crachat. Thomas Eckereder (UDC), responsable de la sécurité au conseil municipal de Wallisellen, souligne que l’amende pour «crachat délibéré» devrait avoir un effet préventif. L’augmentation prévue à 200 francs vise à garantir que l’amende serve de moyen de dissuasion et sanctionne le non-respect de l’ordre public.

Le durcissement des amendes dans les communes suisses, dont Wallisellen, pour des infractions telles que le crachat, illustre la volonté de maintenir la décence et l’ordre dans l’espace public.

Remarque : Le montant de l’amende est en vigueur au 9 janvier 2024.

Mise en œuvre difficile des amendes

Plusieurs communes du canton de Zurich, dont Wallisellen, prévoient une augmentation drastique des amendes pour le crachat. Dietikon a déjà introduit une amende de 200 francs. À Uster, la sanction est actuellement de 80 francs. À Liestal, dans le canton de Bâle-Campagne, la peine s’élève même à 100 francs depuis 2021. La mise en œuvre est toutefois difficile, car les cracheurs doivent être pris en flagrant délit. L’enregistrement des délits de crachat réels est complexe, car ils sont souvent enregistrés sous la catégorie générale des «salissures». Néanmoins, certaines communes suisses envoient un signal fort contre le crachat désagréable.

Résistance contre les amendes

Les cracheurs sont principalement identifiés comme de jeunes hommes, explique le chef de la police de Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Pour infliger des amendes, la police doit surprendre le coupable en flagrant délit. Gossau SG, Wallisellen ZH et tout le canton d’Obwald imposent également des amendes pour le crachat – dans le canton de montagne, cracher une fois coûte même 100 francs. Depuis le 1er juillet, Birsfelden BL et Bassersdorf ZH font partie des zones sans crachat, après qu’une interdiction correspondante soit entrée en vigueur dans le cadre de l’interdiction de laisser des déchets. Les amendes s’élèvent à 40 et 60 francs. Walter Zilter de l’administration communale de Bassersdorf souligne : «C’est sérieux».

Il reste douteux que les amendes réduisent le crachat : «Il y a une certaine indifférence, les contrevenants acceptent souvent l’amende», explique Wohlgemuth. De nombreux jeunes ne voient rien de mal à l’interdiction de cracher. «Cracher n’est pas quelque chose de grave. La pluie lave la salive», déclare par exemple Pajazit, 16 ans, de Dietikon.


Italian : Wallisellen: 200 franchi di multa per «sputare senza necessità»

Sputare in pubblico, considerato un brutto vizio, può ora costare caro a Wallisellen, nel cantone di Zurigo. Il comune proibisce già dal 2007 di «sputare senza necessità» su suolo pubblico. Finora, chi «sputa per terra» rischiava una multa di 30 franchi. Il consiglio comunale sta ora valutando un aumento drastico a 200 franchi, per garantire che la multa sia percepita nel portafoglio.

La normativa, che vieta lo sputare su suolo pubblico dal 2006 come violazione del regolamento di polizia, mira alla «protezione del suolo». Fino al 2010, venivano inflitte solo una decina di multe ogni anno. La normativa serve principalmente a scopi amministrativi, come si evince dalla relazione.

Il dibattito attuale sull’aumento delle multe sottolinea la necessità di sensibilizzare sull’indegnità dello sputare. Thomas Eckereder (UDC), responsabile della sicurezza nel consiglio comunale di Wallisellen, sottolinea che la multa per lo «sputo deliberato» dovrebbe avere un effetto preventivo. L’aumento previsto a 200 franchi mira a garantire che la multa funzioni come deterrente e sanzioni la mancanza di rispetto dell’ordine pubblico.

Il rafforzamento delle multe nei comuni svizzeri, tra cui Wallisellen, per reati come lo sputare, illustra la volontà di mantenere decenza e ordine nello spazio pubblico.

Nota: L’importo della multa è in vigore al 9 gennaio 2024.

Attuazione difficoltosa delle multe

Diverse comuni nel Canton Zurigo, tra cui Wallisellen, stanno pianificando un aumento drastico delle multe per lo sputare. Dietikon ha già introdotto una multa di 200 franchi. A Uster, la sanzione è attualmente di 80 franchi. A Liestal, nel Canton Basilea Campagna, la pena è addirittura di 100 franchi dal 2021. L’attuazione è tuttavia difficile, poiché gli sputi devono essere colti sul fatto. La registrazione delle effettive infrazioni per sputo è complessa, poiché spesso vengono registrate sotto la categoria generale delle «sporcizie». Tuttavia, alcuni comuni svizzeri stanno inviando un segnale forte contro lo sputare sgradevole.

Resistenza contro le multe

Gli sputi vengono identificati principalmente come giovani uomini, spiega il capo della polizia di Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Per infliggere multe, la polizia deve cogliere il colpevole in flagrante. Anche Gossau SG, Wallisellen ZH e l’intero Cantone di Obvaldo sanzionano lo sputo con multe: nel Cantone di montagna sputare una volta costa addirittura 100 franchi. Dal 1 luglio, Birsfelden BL e Bassersdorf ZH fanno parte delle zone senza sputare, dopo che è entrato in vigore il divieto corrispondente nel quadro dell’interdizione di lasciare rifiuti. Le multe ammontano a 40 e 60 franchi. Walter Zilter dell’amministrazione comunale di Bassersdorf sottolinea: «È serio».

Resta dubbio che le multe riducano lo sputare: «C’è una certa indifferenza, spesso i trasgressori accettano la multa», spiega Wohlgemuth. Molti giovani non vedono nulla di male nel divieto di sputare. «Sputare non è nulla di grave. La pioggia lava lo sputo», dice ad esempio Pajazit, 16 anni, di Dietikon.

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Schweiz

ESC 2025: Das Moderationsteam ist bekannt

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Die Hosts für den Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) stehen fest: Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer werden durch die verschiedenen Live-Shows führen. Darüber hinaus wird der ESC 2025 durch verschiedene Projekte ein Event für die ganze Gesellschaft.

SRG SSR, Mirjam Kluka / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

SRG SSR, Gian Vaitl / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

Die Moderation des ESC 2025 in Basel wird von drei aussergewöhnlichen Frauen übernommen, die das Schweizer Motto des ESC «Welcome Home» auf kongeniale Weise verkörpern. Das «Grand Final» in der St. Jakobshalle am Samstag, 17. Mai 2025, das weltweit von mehr als 160 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wird, wird von Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer moderiert. Hazel Brugger und Sandra Studer führen auch durch die beiden Halbfinal-Shows.

Mélanie Freymond und Sven Epiney moderieren die Pre-Show und das Public Viewing in der Arena plus, dem umfunktionierten Fussballstadion St. Jakobs-Park, als Moderationsteam. Während des «Grand Finals» werden sie live in die Show eingebunden und übernehmen als «Spokespersons» die Verkündung der Schweizer Punkte beim legendären Voting.

Hazel Brugger, 31, ist preisgekrönte Stand-up-Comedian und Moderatorin. Die gebürtige US-Amerikanerin, die in der Nähe von Zürich aufwuchs und heute in der Region Darmstadt lebt, begeistert mit trockenem Humor und scharfsinniger Beobachtungsgabe – und hat natürlich eine grosse Leidenschaft für den ESC. Sie ist Gewinnerin des Deutschen Comedypreises, Salzburger Stiers und des Swiss Comedy Award. Die Jury des Deutschen Kleinkunstpreises nannte sie «die Königin der Schlagfertigkeit». Als Stimme der jungen Generation bietet Hazel unterhaltsam, witzig und innovativ eine neue Perspektive auf das Event.

Michelle Hunziker, 47aufgewachsen in Ostermundigen bei Bern, ist eine der bekanntesten Schweizer Persönlichkeiten weltweit und zählt zu den beliebtesten Entertainerinnen Europas. Bekannt wurde sie durch TV-Highlights im Deutschen wie auch Italienischen Fernsehen wie «Wetten, dass…?», «Striscia la Notizia» oder das renommierte «Sanremo-Festival». Die Moderatorin und Unternehmerin hat sich als eine der vielseitigsten Persönlichkeiten in der Europäischen Medienlandschaft etabliert, und beeindruckt mit ihrer glamourösen Strahlkraft, ihrer Lebensfreude und Energie ein weltweites Publikum. Durch ihre erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche, insbesondere in Italien und Deutschland, bringt sie internationales Renommee mit, das den ESC und die Schweiz auf einer globalen Bühne hervorhebt.

Sandra Studer, 55, startete ihre Karriere 1991 – und zwar als Schweizer Teilnehmerin beim ESC. Unter dem Namen Sandra Simó erreichte sie damals den 5. Platz mit dem Titel «Canzone per te». Seither prägt sie als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin die Schweizer Kulturszene. Ihre enge Verbindung zum ESC führte sie von nationalen Vorentscheidungen bis hin zur Rolle als «Spokesperson» oder Kommentatorin. Nun schliesst sich der Kreis für Sandra Studer: Die Grande Dame der Schweizer Unterhaltungsszene wird als ideale Gastgeberin mit Charme, Professionalität und Herzlichkeit den Geist des ESC 2025 einfangen.

Die Wahl des Host-Trios für den Eurovision Song Contest 2025 steht symbolisch für die Werte, die die Schweiz ausmachen: Offenheit, Vielfalt, Vielsprachigkeit und das Gefühl des Zusammenhalts. Sie werden nicht nur die Vielfalt Europas feiern, sondern auch die Werte und den Geist der Schweiz auf die grosse Bühne bringen – ein Land, das für Offenheit, Integration und Gemeinschaft steht.

Public Viewing in der Arena plus

Die Arena plus ist der Ort, um das ESC-Finale gemeinsam mit Tausenden von Fans zu erleben und zu feiern. Eine spektakuläre, 90-minütige Pre-Show mit internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstlern wie beispielsweise Baby Lasagna, DJ Antoine oder Anna Rossinelli heizen den rund 36’000 ESC-Fans im grössten Fussballstadion der Schweiz ein. Anschliessend können die Arena plus-Besucherinnen und -Besucher das ESC-Finale auf übergrossen Screens live mitverfolgen und werden auch live in das Grand-Final zugeschaltet und eingebunden. Die Ticketpreise bewegen sich zwischen CHF 55 und CHF 128. Der Eintritt für Kinder im Family Corner kostet CHF 5. Die Tickets für Arena plus sind ab 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr ohne Pre-Registrierung online bei Ticketcorner erhältlich.

Die Pre-Show und das grosse Public Viewing in der Arena plus wird von Mélanie Freymond und Sven Epiney moderiert.

Mélanie Freymond, 47, ist eine der versiertesten Moderatorinnen des Westschweizer Fernsehen RTS (Radio Télévision Suisse), wo sie zahlreiche Unterhaltungs- und Kultursendungen moderiert. Ihre Karriere begann sie als Moderatorin einer Kindersendung beim Westschweizer Fernsehen. Das war der Auftakt einer erfolgreichen Karriere sowohl als Radio- wie auch als Fernsehmoderatorin und -journalistin.

Sven Epiney, 53, gehört seit den 90er Jahren zu den prominentesten Vertretern der Schweizer Medienlandschaft. Seit 2008 ist er Kommentator des Eurovision Song Contests bei SRF. Als Moderator und Kommentator begleitet der gebürtige Walliser das Publikum durch den Wettbewerb. Mit rund 3000 Fernsehsendungen, 1500 Radiomorgenshows und über 30 eigenen TV-Formaten zählt er zu den vielseitigsten Medienprofis der Schweiz. Zusätzlich zu seiner Moderation in der Arena plus wird er weiterhin den ESC für SRF kommentieren.

Statement der beiden Co-Executive Producers

Die Co-Executive Producer des ESC, Moritz Stadler und Reto Peritz, zur Wahl des Moderationsteams:

«Für die grösste Show der Welt war es uns wichtig, Hosts zu verpflichten, die weit mehr als nur moderieren können – mit zusätzlichen Talenten wie Comedy, Tanz oder Gesang bringen Hazel, Sandra und Michelle eine einzigartige Vielseitigkeit auf die Bühne. Wir sind unglaublich stolz, drei so beeindruckende und unterschiedliche Frauen als Hosts gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Mélanie und Sven, unseren beiden Hosts für das Arena plus Public Viewing im Fussballstadion, bilden sie ein wahres Dream-Team, welches das Publikum weltweit begeistern wird! Gemeinsam spiegelt das Team die kulturelle und sprachliche Vielseitigkeit des Landes wider. Gemeinsam repräsentieren sie die Offenheit der Schweiz, ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen und das Gefühl, ein Zuhause für alle zu sein – getreu unseres Schweizer Mottos <Welcome Home>.»

Der ESC 2025: Ein Fest für alle

Der ESC 2025 soll durch konkrete Projekte und Anlässe ein Event für die ganze Schweizer Gesellschaft und damit mehr als die Shows in der St. Jakobshalle und Arena plus werden. So stehen beispielsweise ab Februar 2025 in Zusammenarbeit mit «SRF school» stufengerechte Unterrichtsmaterialien rund um den ESC in den vier Landessprachen bereit, die interessierte Lehrpersonen frei in ihren Unterricht einbauen können. Ziel ist es, den ESC als spannendes und lehrreiches Thema im Sinne von kultureller und musikalischer Vielfalt den Schülerinnen und Schülern auf kreative Art und Weise näherzubringen. Ergänzt wird das Angebot unter anderem durch Song-Workshops und einen Video-Songcontest für Klassen und Schulbands.

Viele weitere, zusätzliche und vielfältige Projekte ergänzen den ESC 2025: ein Kinderchor in Altersheimen, die wohl weltweit grösste Ü-60 Party, eine Urban-Art-Aktion, spezielle Ausstellungen und etliche kulturelle Initiativen machen den ESC in der ganzen Schweiz spürbar.

Der ESC 2025 geht auch neue Wege, indem ein besonderer Fokus auf der kreativen Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen wie der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der ZHdK und der ZHAW liegt. Auch ist der ESC eine Kooperation mit den «ADC Young Creatives» eingegangen, die als offizieller Kreativpartner fungieren werden.

Der Eurovision Song Contest 2025 setzt damit nicht nur musikalisch neue Massstäbe, sondern öffnet auch Türen für junge Talente aus der Schweiz. Gemeinsam mit engagierten Studierenden werden innovative Social-Media-Konzepte entwickelt und umgesetzt, die den ESC auf eine völlig neue, kreative Ebene heben. Ein besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden: Studierende übernehmen die internationale Übertragung von zwei zentralen ESC-Events – dem «Semi-Final Draw» sowie der glamourösen «Turquoise Carpet & Opening Ceremony».

Diese einzigartige Kollaboration bietet den jungen Talenten eine Plattform, ihre Kreativität und Innovationskraft zu zeigen, praxisorientiert zu lernen und gleichzeitig an einem der grössten Unterhaltungsevents der Welt mitzuwirken. Es ist eine einmalige Chance, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die kreative Energie der Schweiz auf der globalen Bühne zu präsentieren.

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Allgemein

SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

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Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.

Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.

Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.

Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.

Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.

Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.

Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.

#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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