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Schweiz

200 Franken Bußgeld für „Spucken ohne Not“

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Cemil Baysal – Das als unschöne Angewohnheit betrachtete Spucken in der Öffentlichkeit kann in Wallisellen, im Kanton Zürich, nun teuer werden. Die Gemeinde hat bereits seit 2007 das „Spucken ohne Not“ auf öffentlichem Grund untersagt. Bisher riskierten „Bodenspucker“ eine Buße von 30 Franken. Der Stadtrat erwägt nun eine drastische Erhöhung auf 200 Franken, um sicherzustellen, dass die Buße im Portemonnaie spürbar ist.

Die Regelung, die das Spucken auf öffentlichem Grund seit 2006 als Verstoß in der Polizeiverordnung verankert, zielt auf den „Schutz des Grundes“ ab. Bis 2010 wurden jedoch nur etwa zehn Bußgelder pro Jahr verhängt. Die Regelung dient vorwiegend verwaltungstechnischen Gründen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Die aktuelle Debatte über die Bußerhöhung betont die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Unsittlichkeit des Spuckens zu schärfen. Thomas Eckereder (SVP), Ressortvorsteher für Sicherheit im Walliseller Stadtrat, betont, dass die Buße für „demonstratives Spucken“ eine präventive Wirkung haben soll. Die geplante Erhöhung auf 200 Franken soll sicherstellen, dass das Bußgeld als Abschreckung dient und die Respektlosigkeit gegenüber der öffentlichen Ordnung sanktioniert wird.

Die Verschärfung von Bußgeldern in Schweizer Gemeinden, darunter Wallisellen, für Vergehen wie das Spucken, verdeutlicht den Fokus auf die Aufrechterhaltung von Anstand und Ordnung im öffentlichen Raum.

Hinweis: Der Bußgeldbetrag entspricht dem Stand vom 9. Januar 2024.

Schwierige Umsetzung der Bußgelder

Mehrere Gemeinden im Kanton Zürich, darunter Wallisellen, planen eine drastische Erhöhung des Bußgelds für das Spucken. Dietikon hat bereits ein Bußgeld von 200 Franken eingeführt. In Uster beträgt die Strafe derzeit 80 Franken. Liestal im Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2021 sogar 100 Franken. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig, da die Spucker auf frischer Tat ertappt werden müssen. Die Erfassung der tatsächlichen Spuckdelikte gestaltet sich als komplex, da sie oft unter der allgemeinen Kategorie „Verunreinigungen“ verbucht werden. Dennoch setzen einige Schweizer Gemeinden ein deutliches Zeichen gegen das unschöne Spucken.

Widerstand gegen Bußgelder

Die Spucker werden vor allem als junge Männer identifiziert, erklärt der Polizeichef von Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Um Bußgelder verhängen zu können, muss die Polizei den Täter auf frischer Tat erwischen. Auch Gossau SG, Wallisellen ZH und der gesamte Kanton Obwalden ahnden das Spucken mit Bußgeldern – im Bergkanton kostet einmaliges Spucken sogar 100 Franken. Birsfelden BL und Bassersdorf ZH gehören seit dem 1. Juli zu den spuckfreien Zonen, nachdem ein entsprechendes Verbot im Rahmen des Litteringverbots in Kraft trat. Die Bußen belaufen sich auf 40 bzw. 60 Franken. Walter Zilter von der Gemeindeverwaltung Bassersdorf betont: „Es ist uns ernst.“

Ob Bußgelder das Spucken reduzieren können, bleibt fraglich: „Es herrscht eine gewisse Gleichgültigkeit, die Täter nehmen die Geldstrafe oft in Kauf“, so Wohlgemuth. Viele Jugendliche sehen das Spuckverbot kritisch. „Spucken ist doch nichts Schlimmes. Der Regen wäscht die Spucke ja weg“, sagt beispielsweise der 16-jährige Pajazit aus Dietikon.

France: Wallisellen : 200 francs d’amende pour «cracher sans nécessité»

Cracher en public, considéré comme une habitude peu agréable, peut désormais coûter cher à Wallisellen, dans le canton de Zurich. La commune interdit déjà depuis 2007 de «cracher sans nécessité» sur la voie publique. Jusqu’à présent, les «cracheurs» risquaient une amende de 30 francs. Le conseil municipal envisage désormais une augmentation drastique à 200 francs, afin de garantir que l’amende soit ressentie dans le portefeuille.

La réglementation, qui interdit le crachat sur la voie publique depuis 2006 en tant qu’infraction dans le règlement de police, vise la «protection du sol». Jusqu’en 2010, seulement une dizaine d’amendes étaient infligées chaque année. La réglementation sert principalement à des fins administratives, comme le souligne le rapport.

Le débat actuel sur l’augmentation des amendes souligne la nécessité de sensibiliser à l’indécence du crachat. Thomas Eckereder (UDC), responsable de la sécurité au conseil municipal de Wallisellen, souligne que l’amende pour «crachat délibéré» devrait avoir un effet préventif. L’augmentation prévue à 200 francs vise à garantir que l’amende serve de moyen de dissuasion et sanctionne le non-respect de l’ordre public.

Le durcissement des amendes dans les communes suisses, dont Wallisellen, pour des infractions telles que le crachat, illustre la volonté de maintenir la décence et l’ordre dans l’espace public.

Remarque : Le montant de l’amende est en vigueur au 9 janvier 2024.

Mise en œuvre difficile des amendes

Plusieurs communes du canton de Zurich, dont Wallisellen, prévoient une augmentation drastique des amendes pour le crachat. Dietikon a déjà introduit une amende de 200 francs. À Uster, la sanction est actuellement de 80 francs. À Liestal, dans le canton de Bâle-Campagne, la peine s’élève même à 100 francs depuis 2021. La mise en œuvre est toutefois difficile, car les cracheurs doivent être pris en flagrant délit. L’enregistrement des délits de crachat réels est complexe, car ils sont souvent enregistrés sous la catégorie générale des «salissures». Néanmoins, certaines communes suisses envoient un signal fort contre le crachat désagréable.

Résistance contre les amendes

Les cracheurs sont principalement identifiés comme de jeunes hommes, explique le chef de la police de Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Pour infliger des amendes, la police doit surprendre le coupable en flagrant délit. Gossau SG, Wallisellen ZH et tout le canton d’Obwald imposent également des amendes pour le crachat – dans le canton de montagne, cracher une fois coûte même 100 francs. Depuis le 1er juillet, Birsfelden BL et Bassersdorf ZH font partie des zones sans crachat, après qu’une interdiction correspondante soit entrée en vigueur dans le cadre de l’interdiction de laisser des déchets. Les amendes s’élèvent à 40 et 60 francs. Walter Zilter de l’administration communale de Bassersdorf souligne : «C’est sérieux».

Il reste douteux que les amendes réduisent le crachat : «Il y a une certaine indifférence, les contrevenants acceptent souvent l’amende», explique Wohlgemuth. De nombreux jeunes ne voient rien de mal à l’interdiction de cracher. «Cracher n’est pas quelque chose de grave. La pluie lave la salive», déclare par exemple Pajazit, 16 ans, de Dietikon.


Italian : Wallisellen: 200 franchi di multa per «sputare senza necessità»

Sputare in pubblico, considerato un brutto vizio, può ora costare caro a Wallisellen, nel cantone di Zurigo. Il comune proibisce già dal 2007 di «sputare senza necessità» su suolo pubblico. Finora, chi «sputa per terra» rischiava una multa di 30 franchi. Il consiglio comunale sta ora valutando un aumento drastico a 200 franchi, per garantire che la multa sia percepita nel portafoglio.

La normativa, che vieta lo sputare su suolo pubblico dal 2006 come violazione del regolamento di polizia, mira alla «protezione del suolo». Fino al 2010, venivano inflitte solo una decina di multe ogni anno. La normativa serve principalmente a scopi amministrativi, come si evince dalla relazione.

Il dibattito attuale sull’aumento delle multe sottolinea la necessità di sensibilizzare sull’indegnità dello sputare. Thomas Eckereder (UDC), responsabile della sicurezza nel consiglio comunale di Wallisellen, sottolinea che la multa per lo «sputo deliberato» dovrebbe avere un effetto preventivo. L’aumento previsto a 200 franchi mira a garantire che la multa funzioni come deterrente e sanzioni la mancanza di rispetto dell’ordine pubblico.

Il rafforzamento delle multe nei comuni svizzeri, tra cui Wallisellen, per reati come lo sputare, illustra la volontà di mantenere decenza e ordine nello spazio pubblico.

Nota: L’importo della multa è in vigore al 9 gennaio 2024.

Attuazione difficoltosa delle multe

Diverse comuni nel Canton Zurigo, tra cui Wallisellen, stanno pianificando un aumento drastico delle multe per lo sputare. Dietikon ha già introdotto una multa di 200 franchi. A Uster, la sanzione è attualmente di 80 franchi. A Liestal, nel Canton Basilea Campagna, la pena è addirittura di 100 franchi dal 2021. L’attuazione è tuttavia difficile, poiché gli sputi devono essere colti sul fatto. La registrazione delle effettive infrazioni per sputo è complessa, poiché spesso vengono registrate sotto la categoria generale delle «sporcizie». Tuttavia, alcuni comuni svizzeri stanno inviando un segnale forte contro lo sputare sgradevole.

Resistenza contro le multe

Gli sputi vengono identificati principalmente come giovani uomini, spiega il capo della polizia di Dietikon, Rolf Wohlgemuth. Per infliggere multe, la polizia deve cogliere il colpevole in flagrante. Anche Gossau SG, Wallisellen ZH e l’intero Cantone di Obvaldo sanzionano lo sputo con multe: nel Cantone di montagna sputare una volta costa addirittura 100 franchi. Dal 1 luglio, Birsfelden BL e Bassersdorf ZH fanno parte delle zone senza sputare, dopo che è entrato in vigore il divieto corrispondente nel quadro dell’interdizione di lasciare rifiuti. Le multe ammontano a 40 e 60 franchi. Walter Zilter dell’amministrazione comunale di Bassersdorf sottolinea: «È serio».

Resta dubbio che le multe riducano lo sputare: «C’è una certa indifferenza, spesso i trasgressori accettano la multa», spiega Wohlgemuth. Molti giovani non vedono nulla di male nel divieto di sputare. «Sputare non è nulla di grave. La pioggia lava lo sputo», dice ad esempio Pajazit, 16 anni, di Dietikon.

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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