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WOZ-Mitarbeiter mit sexuellen Belästigungsvorwürfen konfrontiert

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WOZ-Mitarbeiter mit sexuellen Belästigungsvorwürfen konfrontiert Interne Regeln unzureichend! Untersuchung durch Juristin offenbart Schutzlücken für Angestellte

In Zürich ansässige Wochenzeitung (WOZ) sieht sich mit Anschuldigungen konfrontiert, wonach ein ehemaliger Mitarbeiter, während seiner Tätigkeit auf der Plattform «Republik», mehrere Frauen sexuell belästigt haben soll. Nach Bekanntwerden hat die WOZ eine juristische Untersuchung in Auftrag gegeben.

Die unabhängige Untersuchung durch eine Juristin ergab, dass interne Regeln nicht ausreichend waren, um die Angestellten adäquat zu schützen. Es wurde festgestellt, dass der betreffende Journalist bis 2018 bei der WOZ beschäftigt war und später auf der «Republik»-Plattform ähnliche Vorwürfe sexueller Belästigung gegen sich hatte.

Die Vorfälle wurden am 24. August 2023 während der Radio-SRF-4-Sendung öffentlich gemacht. In Reaktion auf die Vorwürfe hat die WOZ eine unabhängige Untersuchung durch eine Juristin eingeleitet und den Mitarbeitern eine vertrauliche Meldestelle für «Verletzungen der persönlichen Integrität» seit 2005 bis heute zur Verfügung gestellt.

Insgesamt wurden achtzehn Meldungen eingereicht, die größtenteils mit den öffentlich gemachten Vorwürfen übereinstimmten. Die Juristin empfiehlt eine Aufarbeitung der vergangenen Vorfälle sowie zusätzliche betriebliche Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeiter.

Die Untersuchung zeigt, dass interne Regeln nicht ausreichend waren, um Verletzungen der persönlichen Integrität zu verhindern. Die WOZ plant die Einrichtung einer externen Meldestelle sowie Schulungen und Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich entschuldigt sich die WOZ bei den Betroffenen, vor allem für die erlebte psychische Belastung und dafür, dass der Betrieb keine vertrauensvolle Unterstützung gewährleisten konnte.

Nach diesen Entwicklungen hat die WOZ zugesagt, die Vergangenheit aufzuarbeiten und weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.

Französisch: Employé de la WOZ accusé de harcèlement sexuel : Les règles internes jugées insuffisantes ! L’enquête d’un juriste révèle des lacunes dans la protection des employés

La semaine dernière, un ancien employé de la WOZ (Wochenzeitung), basé à Zurich, a été accusé d’avoir harcelé sexuellement plusieurs femmes lorsqu’il travaillait ultérieurement sur la plateforme «Republik». Suite à ces révélations, la WOZ a mandaté un juriste pour mener une enquête approfondie.

L’examen indépendant effectué par le juriste a révélé que les règles internes n’étaient pas suffisantes pour protéger adéquatement les employés. Il a été mentionné que le journaliste en question avait travaillé à la WOZ jusqu’en 2018, puis avait été confronté à des accusations similaires de harcèlement sexuel lors de son emploi ultérieur à «Republik».

Les faits ont été rendus publics le 24 août 2023 lors de l’émission Radio-SRF-4. En réponse aux accusations, la WOZ a lancé une enquête indépendante menée par un juriste et a mis en place un mécanisme confidentiel permettant aux employés de signaler des «atteintes à l’intégrité personnelle» depuis 2005 jusqu’à aujourd’hui.

Au total, dix-huit signalements ont été enregistrés, correspondant en grande partie aux accusations rendues publiques. Le rapport du juriste recommande un examen des incidents passés ainsi que des mesures opérationnelles supplémentaires pour protéger l’intégrité personnelle des employés.

L’enquête révèle que les règles internes étaient insuffisantes pour prévenir les atteintes à l’intégrité personnelle. La WOZ envisage la création d’un mécanisme externe de signalement ainsi que des formations et des mesures de prévention. De plus, la WOZ présente des excuses aux personnes concernées, notamment pour la détresse psychologique subie et le manque de soutien fiable de l’entreprise.

Suite à ces développements, la WOZ s’est engagée à examiner le passé et à prendre des mesures supplémentaires pour protéger ses employés.


Italienisch: Dipendente della WOZ accusato di molestie sessuali: Regole interne ritenute insufficienti! L’indagine di un giurista rivela lacune nella protezione dei dipendenti

La scorsa settimana, un ex dipendente della WOZ (Wochenzeitung), con sede a Zurigo, è stato accusato di aver molestato sessualmente diverse donne durante il suo successivo impiego sulla piattaforma «Republik». In seguito a queste rivelazioni, la WOZ ha incaricato un giurista di condurre un’indagine approfondita.

L’indagine indipendente condotta dal giurista ha rivelato che le regole interne non erano sufficienti per proteggere adeguatamente i dipendenti. Si è menzionato che il giornalista in questione aveva lavorato alla WOZ fino al 2018, poi aveva affrontato accuse simili di molestie sessuali durante il suo impiego successivo presso «Republik».

Gli eventi sono stati resi pubblici il 24 agosto 2023 durante il programma Radio-SRF-4. In risposta alle accuse, la WOZ ha avviato un’indagine indipendente condotta da un giurista e ha istituito un meccanismo confidenziale che consente ai dipendenti di segnalare «violazioni dell’integrità personale» dal 2005 fino ad oggi.

In totale sono stati registrati diciotto segnalazioni, in gran parte corrispondenti alle accuse rese pubbliche. La relazione del giurista raccomanda una revisione degli incidenti passati e ulteriori misure operative per proteggere l’integrità personale dei dipendenti.

L’indagine rivela che le regole interne erano insufficienti per prevenire le violazioni dell’integrità personale. La WOZ prevede di istituire un meccanismo esterno di segnalazione, nonché formazioni e misure preventive. Inoltre, la WOZ presenta scuse alle persone coinvolte, in particolare per lo stress psicologico subito e per la mancanza di un sostegno affidabile da parte dell’azienda.

A seguito di questi sviluppi, la WOZ si è impegnata a esaminare il passato e ad adottare ulteriori misure per proteggere i propri dipendenti.

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ESC 2025: Das Moderationsteam ist bekannt

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Die Hosts für den Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) stehen fest: Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer werden durch die verschiedenen Live-Shows führen. Darüber hinaus wird der ESC 2025 durch verschiedene Projekte ein Event für die ganze Gesellschaft.

SRG SSR, Mirjam Kluka / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

SRG SSR, Gian Vaitl / Bildrechte:SRG SSRFotograf:Mirjam Kluka

Die Moderation des ESC 2025 in Basel wird von drei aussergewöhnlichen Frauen übernommen, die das Schweizer Motto des ESC «Welcome Home» auf kongeniale Weise verkörpern. Das «Grand Final» in der St. Jakobshalle am Samstag, 17. Mai 2025, das weltweit von mehr als 160 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wird, wird von Hazel Brugger, Michelle Hunziker und Sandra Studer moderiert. Hazel Brugger und Sandra Studer führen auch durch die beiden Halbfinal-Shows.

Mélanie Freymond und Sven Epiney moderieren die Pre-Show und das Public Viewing in der Arena plus, dem umfunktionierten Fussballstadion St. Jakobs-Park, als Moderationsteam. Während des «Grand Finals» werden sie live in die Show eingebunden und übernehmen als «Spokespersons» die Verkündung der Schweizer Punkte beim legendären Voting.

Hazel Brugger, 31, ist preisgekrönte Stand-up-Comedian und Moderatorin. Die gebürtige US-Amerikanerin, die in der Nähe von Zürich aufwuchs und heute in der Region Darmstadt lebt, begeistert mit trockenem Humor und scharfsinniger Beobachtungsgabe – und hat natürlich eine grosse Leidenschaft für den ESC. Sie ist Gewinnerin des Deutschen Comedypreises, Salzburger Stiers und des Swiss Comedy Award. Die Jury des Deutschen Kleinkunstpreises nannte sie «die Königin der Schlagfertigkeit». Als Stimme der jungen Generation bietet Hazel unterhaltsam, witzig und innovativ eine neue Perspektive auf das Event.

Michelle Hunziker, 47aufgewachsen in Ostermundigen bei Bern, ist eine der bekanntesten Schweizer Persönlichkeiten weltweit und zählt zu den beliebtesten Entertainerinnen Europas. Bekannt wurde sie durch TV-Highlights im Deutschen wie auch Italienischen Fernsehen wie «Wetten, dass…?», «Striscia la Notizia» oder das renommierte «Sanremo-Festival». Die Moderatorin und Unternehmerin hat sich als eine der vielseitigsten Persönlichkeiten in der Europäischen Medienlandschaft etabliert, und beeindruckt mit ihrer glamourösen Strahlkraft, ihrer Lebensfreude und Energie ein weltweites Publikum. Durch ihre erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche, insbesondere in Italien und Deutschland, bringt sie internationales Renommee mit, das den ESC und die Schweiz auf einer globalen Bühne hervorhebt.

Sandra Studer, 55, startete ihre Karriere 1991 – und zwar als Schweizer Teilnehmerin beim ESC. Unter dem Namen Sandra Simó erreichte sie damals den 5. Platz mit dem Titel «Canzone per te». Seither prägt sie als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin die Schweizer Kulturszene. Ihre enge Verbindung zum ESC führte sie von nationalen Vorentscheidungen bis hin zur Rolle als «Spokesperson» oder Kommentatorin. Nun schliesst sich der Kreis für Sandra Studer: Die Grande Dame der Schweizer Unterhaltungsszene wird als ideale Gastgeberin mit Charme, Professionalität und Herzlichkeit den Geist des ESC 2025 einfangen.

Die Wahl des Host-Trios für den Eurovision Song Contest 2025 steht symbolisch für die Werte, die die Schweiz ausmachen: Offenheit, Vielfalt, Vielsprachigkeit und das Gefühl des Zusammenhalts. Sie werden nicht nur die Vielfalt Europas feiern, sondern auch die Werte und den Geist der Schweiz auf die grosse Bühne bringen – ein Land, das für Offenheit, Integration und Gemeinschaft steht.

Public Viewing in der Arena plus

Die Arena plus ist der Ort, um das ESC-Finale gemeinsam mit Tausenden von Fans zu erleben und zu feiern. Eine spektakuläre, 90-minütige Pre-Show mit internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstlern wie beispielsweise Baby Lasagna, DJ Antoine oder Anna Rossinelli heizen den rund 36’000 ESC-Fans im grössten Fussballstadion der Schweiz ein. Anschliessend können die Arena plus-Besucherinnen und -Besucher das ESC-Finale auf übergrossen Screens live mitverfolgen und werden auch live in das Grand-Final zugeschaltet und eingebunden. Die Ticketpreise bewegen sich zwischen CHF 55 und CHF 128. Der Eintritt für Kinder im Family Corner kostet CHF 5. Die Tickets für Arena plus sind ab 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr ohne Pre-Registrierung online bei Ticketcorner erhältlich.

Die Pre-Show und das grosse Public Viewing in der Arena plus wird von Mélanie Freymond und Sven Epiney moderiert.

Mélanie Freymond, 47, ist eine der versiertesten Moderatorinnen des Westschweizer Fernsehen RTS (Radio Télévision Suisse), wo sie zahlreiche Unterhaltungs- und Kultursendungen moderiert. Ihre Karriere begann sie als Moderatorin einer Kindersendung beim Westschweizer Fernsehen. Das war der Auftakt einer erfolgreichen Karriere sowohl als Radio- wie auch als Fernsehmoderatorin und -journalistin.

Sven Epiney, 53, gehört seit den 90er Jahren zu den prominentesten Vertretern der Schweizer Medienlandschaft. Seit 2008 ist er Kommentator des Eurovision Song Contests bei SRF. Als Moderator und Kommentator begleitet der gebürtige Walliser das Publikum durch den Wettbewerb. Mit rund 3000 Fernsehsendungen, 1500 Radiomorgenshows und über 30 eigenen TV-Formaten zählt er zu den vielseitigsten Medienprofis der Schweiz. Zusätzlich zu seiner Moderation in der Arena plus wird er weiterhin den ESC für SRF kommentieren.

Statement der beiden Co-Executive Producers

Die Co-Executive Producer des ESC, Moritz Stadler und Reto Peritz, zur Wahl des Moderationsteams:

«Für die grösste Show der Welt war es uns wichtig, Hosts zu verpflichten, die weit mehr als nur moderieren können – mit zusätzlichen Talenten wie Comedy, Tanz oder Gesang bringen Hazel, Sandra und Michelle eine einzigartige Vielseitigkeit auf die Bühne. Wir sind unglaublich stolz, drei so beeindruckende und unterschiedliche Frauen als Hosts gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Mélanie und Sven, unseren beiden Hosts für das Arena plus Public Viewing im Fussballstadion, bilden sie ein wahres Dream-Team, welches das Publikum weltweit begeistern wird! Gemeinsam spiegelt das Team die kulturelle und sprachliche Vielseitigkeit des Landes wider. Gemeinsam repräsentieren sie die Offenheit der Schweiz, ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen und das Gefühl, ein Zuhause für alle zu sein – getreu unseres Schweizer Mottos <Welcome Home>.»

Der ESC 2025: Ein Fest für alle

Der ESC 2025 soll durch konkrete Projekte und Anlässe ein Event für die ganze Schweizer Gesellschaft und damit mehr als die Shows in der St. Jakobshalle und Arena plus werden. So stehen beispielsweise ab Februar 2025 in Zusammenarbeit mit «SRF school» stufengerechte Unterrichtsmaterialien rund um den ESC in den vier Landessprachen bereit, die interessierte Lehrpersonen frei in ihren Unterricht einbauen können. Ziel ist es, den ESC als spannendes und lehrreiches Thema im Sinne von kultureller und musikalischer Vielfalt den Schülerinnen und Schülern auf kreative Art und Weise näherzubringen. Ergänzt wird das Angebot unter anderem durch Song-Workshops und einen Video-Songcontest für Klassen und Schulbands.

Viele weitere, zusätzliche und vielfältige Projekte ergänzen den ESC 2025: ein Kinderchor in Altersheimen, die wohl weltweit grösste Ü-60 Party, eine Urban-Art-Aktion, spezielle Ausstellungen und etliche kulturelle Initiativen machen den ESC in der ganzen Schweiz spürbar.

Der ESC 2025 geht auch neue Wege, indem ein besonderer Fokus auf der kreativen Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen wie der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der ZHdK und der ZHAW liegt. Auch ist der ESC eine Kooperation mit den «ADC Young Creatives» eingegangen, die als offizieller Kreativpartner fungieren werden.

Der Eurovision Song Contest 2025 setzt damit nicht nur musikalisch neue Massstäbe, sondern öffnet auch Türen für junge Talente aus der Schweiz. Gemeinsam mit engagierten Studierenden werden innovative Social-Media-Konzepte entwickelt und umgesetzt, die den ESC auf eine völlig neue, kreative Ebene heben. Ein besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden: Studierende übernehmen die internationale Übertragung von zwei zentralen ESC-Events – dem «Semi-Final Draw» sowie der glamourösen «Turquoise Carpet & Opening Ceremony».

Diese einzigartige Kollaboration bietet den jungen Talenten eine Plattform, ihre Kreativität und Innovationskraft zu zeigen, praxisorientiert zu lernen und gleichzeitig an einem der grössten Unterhaltungsevents der Welt mitzuwirken. Es ist eine einmalige Chance, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die kreative Energie der Schweiz auf der globalen Bühne zu präsentieren.

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Allgemein

SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

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Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.

Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.

Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.

Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.

Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.

Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.

Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.

#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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