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WOHNEIGENTUM IN DER SCHWEIZ WIRD IMMER TEURER: IMMOBILIENPREISE STEIGEN UM 4,4 PROZENT

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Der Traum vom Eigenheim wird in der Schweiz zunehmend kostspieliger. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 4,4 Prozent gestiegen. Auch im dritten Quartal 2026 setzte sich der Preisanstieg fort. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die am 27. Oktober veröffentlicht wurden.

Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss weiterhin mit steigenden Preisen rechnen.

Gemäss dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) verteuerte sich Wohneigentum zwischen Juli und September 2026 gegenüber dem Vorquartal um 1,7 Prozent.

Der Index erreichte damit 129,8 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres stiegen die Preise um insgesamt 4,4 Prozent.

EINFAMILIENHÄUSER UND EIGENTUMSWOHNUNGEN TEURER

Die Preisentwicklung betrifft beide wichtigen Kategorien des Wohneigentums.

Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 2,1 Prozent.

Bei Eigentumswohnungen betrug der Anstieg 1,3 Prozent.

Im Jahresvergleich zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Die Preise für Einfamilienhäuser lagen 3,3 Prozent höher, während Eigentumswohnungen sogar um 5,4 Prozent teurer wurden.

Damit stiegen die Preise für Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres besonders stark.

WO SIND DIE PREISE AM STÄRKSTEN GESTIEGEN?

Die Entwicklung fällt regional unterschiedlich aus.

Den stärksten Preisanstieg verzeichneten städtische Gemeinden kleiner Agglomerationen sowie städtische Gemeinden ausserhalb von Agglomerationen.

Dort verteuerte sich Wohneigentum gegenüber dem Vorquartal um 3,4 Prozent.

In sogenannten intermediären Gemeinden, die sowohl städtische als auch ländliche Merkmale aufweisen, fiel der Anstieg mit 0,6 Prozent deutlich geringer aus.

Die Zahlen zeigen, dass steigende Immobilienpreise längst nicht nur die grossen Schweizer Städte betreffen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR KAUFINTERESSIERTE?

Für Haushalte, die den Kauf einer Immobilie planen, können die höheren Preise eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Steigt der Kaufpreis einer Immobilie, erhöht sich in der Regel auch der Betrag, den Käuferinnen und Käufer durch Eigenkapital oder eine Hypothek finanzieren müssen.

Neben dem Kaufpreis spielen dabei die Hypothekarzinsen, die Tragbarkeit und die laufenden Unterhaltskosten eine wichtige Rolle.

Die jüngsten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf selbst genutztes und anderes Wohneigentum. Sie dürfen nicht mit der Entwicklung der Wohnungsmieten gleichgesetzt werden.

BUNDESAMT WERTET TAUSENDE IMMOBILIENKÄUFE AUS

Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex wird seit dem dritten Quartal 2020 regelmässig veröffentlicht.

Für die Berechnung wertet das Bundesamt für Statistik durchschnittlich rund 7’000 Immobilientransaktionen aus verschiedenen Regionen der Schweiz aus.

Die Daten stammen von 28 grossen Hypothekarinstituten und ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

EIGENHEIM BLEIBT EINE GROSSE FINANZIELLE HERAUSFORDERUNG

Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass sich der Anstieg der Wohneigentumspreise auch im Sommer 2026 fortgesetzt hat.

Besonders stark fällt die Entwicklung bei Eigentumswohnungen aus, deren Preise innerhalb eines Jahres um 5,4 Prozent gestiegen sind.

Fazit: Trotz des bereits hohen Preisniveaus verteuern sich Häuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz weiter. Für Kaufinteressierte wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Wunsch nach einem Eigenheim zu finanzieren.

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STROMRECHNUNGEN SINKEN 2027: SCHWEIZER HAUSHALTE SPAREN IM MITTEL RUND 53 FRANKEN

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Gute Nachrichten für viele Stromkundinnen und Stromkunden in der Schweiz: Die Stromtarife in der Grundversorgung werden 2027 im landesweiten Mittel um rund vier Prozent sinken. Ein typischer Haushalt kann dadurch jährlich etwa 53 Franken sparen. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleich stark von den tieferen Preisen.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Stromtarife für das Jahr 2027 ausgewertet. Demnach sinkt der mittlere Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung auf rund 26,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Rückgang um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde.

Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Stromrechnung von ungefähr 1’194 Franken pro Jahr. Das sind rund 53 Franken weniger als bisher.

WARUM WIRD STROM GÜNSTIGER?

Hauptgrund für die sinkenden Tarife sind die tieferen Kosten für die Energiebeschaffung.

Die Energieversorgungsunternehmen können Strom teilweise günstiger einkaufen als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Tarife für Haushalte aus.

Allerdings sinken nicht alle Bestandteile der Stromrechnung. Während die Kosten für die Energie tendenziell zurückgehen, steigen einzelne Netzkosten und Messtarife.

Die gesamte Stromrechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der eigentliche Energiepreis, die Netznutzung, Messkosten sowie gesetzliche Abgaben.

GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GEMEINDEN

Die angekündigte Senkung von vier Prozent ist ein landesweiter Medianwert. Sie bedeutet nicht, dass jeder Haushalt automatisch vier Prozent weniger bezahlt.

In der Schweiz legen die jeweiligen Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife fest. Deshalb können sich die Preise von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden.

Entscheidend ist unter anderem, ob ein Versorger eigenen Strom produziert, wie er Energie einkauft und welche Kosten für den Betrieb des Stromnetzes anfallen.

Während einige Haushalte von deutlichen Preissenkungen profitieren, können die Tarife andernorts stabil bleiben oder sogar steigen.

STROMPREISE BLEIBEN EIN WICHTIGER KOSTENFAKTOR

Nach den starken Preisanstiegen in den Jahren 2023 und 2024 hat sich die Lage auf dem Schweizer Strommarkt etwas entspannt.

Dennoch bewegen sich die Tarife weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Für viele Familien bleibt die Stromrechnung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsbudgets.

WO KÖNNEN KUNDEN IHREN TARIF PRÜFEN?

Die Stromtarife für 2027 können auf der offiziellen Strompreisplattform der ElCom nach Gemeinde und Versorgungsunternehmen eingesehen werden.

Damit lässt sich feststellen, ob die Stromrechnung am eigenen Wohnort im kommenden Jahr sinkt oder steigt.

Fazit: Die Strompreise in der Schweiz gehen 2027 im Mittel leicht zurück. Die tatsächliche Entlastung hängt jedoch vom Wohnort, dem Stromversorger und dem individuellen Verbrauch ab.

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13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG

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Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.

WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?

Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.

Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.

Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

WER HAT ANSPRUCH?

Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.

Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?

Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.

ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN

Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.

Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.

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DAS ÄNDERT SICH IM NOVEMBER 2026 IN DER SCHWEIZ: NEUE BIOMETRISCHE ID, FLUGPASSAGIERDATEN UND WEITERE REGELUNGEN

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Im November 2026 treten in der Schweiz verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft. Besonders im Fokus stehen die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte, Änderungen bei der Erfassung von Flugpassagierdaten sowie neue Bestimmungen in den Bereichen soziale Unterstützung, Grenzsicherheit und Tiergesundheit. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

1. NEUE BIOMETRISCHE ID AB 2. NOVEMBER

Ab Montag, dem 2. November 2026, können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen.

Die neue ID verfügt über einen elektronischen Chip, auf dem unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Damit soll der Schutz vor Fälschungen und Identitätsmissbrauch verbessert werden.

Die biometrische ID ist freiwillig. Wer möchte, kann weiterhin eine Identitätskarte ohne Chip beantragen.

Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Auch die Gebühren für die neue biometrische ID bleiben gegenüber der bisherigen Identitätskarte unverändert.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union empfiehlt der Bund die biometrische Variante.

2. NEUES GESETZ ZU FLUGPASSAGIERDATEN

Am 1. November 2026 tritt das neue Flugpassagierdatengesetz in Kraft.

Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bestimmte Buchungs- und Reisedaten von Flugpassagieren zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu verarbeiten.

Die zuständige Passagierinformationsstelle (PIU) beim Bundesamt für Polizei soll ihren Betrieb am 1. Februar 2027 aufnehmen.

Das bedeutet: Das Gesetz tritt bereits im November in Kraft, während die operative Nutzung der Daten im neuen System erst später beginnt.

3. AUS DEM PROVISORISCHEN PASS WIRD DER NOTPASS

Ab dem 2. November erhält der bisherige provisorische Schweizer Pass die offizielle Bezeichnung «Notpass».

Neben dem Namen werden auch das Erscheinungsbild und bestimmte Sicherheitsmerkmale des Dokuments angepasst.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung sowie das Antragsverfahren bleiben grundsätzlich unverändert.

4. ÄNDERUNGEN BEI DER PFLEGEFINANZIERUNG IM KANTON BERN

Im Kanton Bern treten am 1. November neue Regelungen zur Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft.

Bestimmte Personen über 65 Jahre, die in Einrichtungen leben und Ergänzungsleistungen beziehen, müssen sich künftig nicht mehr aus eigenen Mitteln an den Kosten bestimmter ambulanter Pflegeleistungen beteiligen.

Zudem wird klarer geregelt, welche Kosten von Versicherungen und welche vom Kanton übernommen werden.

Diese Änderung gilt ausschliesslich für den Kanton Bern und nicht für die gesamte Schweiz.

5. NEUE REGELN FÜR RINDERHALTENDE BETRIEBE

Auch in der Landwirtschaft gibt es ab November Änderungen.

Im Kampf gegen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD), eine ansteckende Rinderkrankheit, wird die Einstufung von Tierhaltungsbetrieben vereinfacht.

Künftig werden die Betriebe grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: «BVD-frei» und «nicht BVD-frei».

Für BVD-freie Betriebe gelten beim Tierverkehr weniger Einschränkungen. Für andere Betriebe bleiben Schutzmassnahmen bestehen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

6. NEUE BESTIMMUNGEN IM SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM

Am 1. November treten zudem neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem (SIS) in Kraft.

Dabei geht es insbesondere um die Verarbeitung und den Austausch personenbezogener Daten zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden.

Die Änderungen sollen die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden mit anderen Schengen-Staaten bei der Grenzsicherheit und der Bekämpfung schwerer Kriminalität verbessern.

7. ZWEI NATIONALE IMPFWOCHE-AKTIONEN IM NOVEMBER

Vom 2. bis 7. November sowie vom 23. bis 28. November 2026 sind in der Schweiz zwei nationale Aktionswochen rund um Impfungen vorgesehen.

In teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken werden Beratungen und Impfangebote zu Grippe, Covid-19 und RSV bereitgestellt.

Die Teilnahme ist freiwillig. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Impfpflicht.

FAZIT: WAS BETRIFFT DIE BEVÖLKERUNG DIREKT?

Die wohl sichtbarste Neuerung im November ist die Einführung der biometrischen Identitätskarte. Schweizerinnen und Schweizer erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich auszuweisen.

Andere Änderungen, etwa bei Flugpassagierdaten und beim Schengener Informationssystem, betreffen vor allem die Arbeit staatlicher Behörden.

Die neuen Pflegebestimmungen im Kanton Bern und die Regelungen zur Tiergesundheit wirken sich dagegen auf bestimmte Bevölkerungs- und Berufsgruppen aus.

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