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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

VOM KINDHEITSTRAUM ZUR ERFOLGSSTORY: YELIZ CIHAN UND CEKU REINIGUNG GMBH

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Von Cemil Baysal

Yeliz Cihan: Die Gründerin von CEKU Reinigung GmbH, einem Unternehmen, das durch ihren kundenorientierten Serviceansatz und innovative Lösungen in der Reinigungsbranche auffällt. In diesem Interview sprechen wir über ihren Erfolgsweg in der Branche, die Neuerungen, die sie in die Reinigungsdienste eingebracht hat, und ihre Ziele in der Geschäftswelt.


swissperspektive: Frau Yeliz, wie kam die Idee zur Gründung der CEKU Reinigung GmbH zustande? Wie haben Sie sich entschieden, in der Reinigungsbranche zu arbeiten?

Yeliz Cihan: Meine Verbindung zur Reinigungsbranche reicht bis in meine Kindheit zurück. Während ich mit meiner Familie arbeitete, habe ich viel über Reinigung und Gebäudeverwaltung gelernt. Nachdem ich Erfahrungen im Immobilien- und Bauwesen gesammelt hatte, wollte ich mein Interesse an der Reinigung auf ein professionelleres Niveau heben. Im Jahr 2017 gründete ich die CEKU Reinigung GmbH und begann, meinen eigenen Weg in dieser Branche zu gehen. Zunächst starteten wir mit kleinen Aufträgen, aber im Laufe der Zeit wuchsen wir schnell dank unserer Kundenzufriedenheit und unserem Qualitätsanspruch.


swissperspektive: Was ist Ihrer Meinung nach der wichtigste Erfolgsfaktor hinter Ihrem Unternehmen?

Yeliz Cihan: Definitiv Präzision, Vertrauen und Kundenzufriedenheit. Wir betrachten unsere Arbeit nicht nur als Reinigung, sondern als eine Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Mit unserer Abgabegarantie bei Umzugsreinigungen gewährleisten wir einen reibungslosen Service. Das verschafft uns großes Vertrauen und Ansehen. Zudem ist die Detailverliebtheit und Disziplin unseres Teams ein Grundpfeiler unseres Erfolgs. Die Fähigkeit, die speziellen Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen und ihnen passende Lösungen anzubieten, gibt uns die Möglichkeit, unseren Wettbewerbern immer einen Schritt voraus zu sein.


swissperspektive: Welche Dienstleistungen bietet CEKU an? Sie heben sich auch mit Dienstleistungen außerhalb der Reinigung ab.

Yeliz Cihan: Das stimmt. Unsere Reinigungsdienstleistungen werden in einem breiten Spektrum angeboten; wir bieten Umzugsreinigungen, Bauendreinigungen und Hausverwaltung an. Darüber hinaus haben wir uns auch auf Hauswartung und kleine Reparaturarbeiten spezialisiert. Besonders bei Umzügen erleichtern wir den Prozess unserer Kunden durch unsere Reinigungs- und Reparaturgarantien. Mit Dienstleistungen wie Fensterreinigung, Gartenpflege und Schneeräumung decken wir die Bedürfnisse unserer Kunden umfassend ab. Um die Kundenzufriedenheit zu steigern, überprüfen wir unsere Dienstleistungen ständig und passen sie den Bedürfnissen an.


swissperspektive: Was sind Ihre langfristigen Ziele in der Reinigungsbranche? Welche Pläne haben Sie für die Zukunft von CEKU?

Yeliz Cihan: Unser Ziel ist es, eine breitere Zielgruppe in der gesamten Schweiz zu erreichen und unsere Servicequalität kontinuierlich zu steigern. Derzeit bieten wir in vielen Kantonen, darunter Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen, unsere Dienste an. In den kommenden Jahren planen wir, auch in anderen Kantonen wie Luzern zu wachsen. Außerdem möchten wir unser kundenorientiertes Serviceverständnis bewahren und innovative Lösungen in der Branche anbieten. Zukünftig arbeiten wir daran, Technologien in unsere Arbeitsprozesse zu integrieren, um unsere Servicequalität durch verschiedene digitale Plattformen zu verbessern.


swissperspektive: Wie wichtig sind Kundenfeedbacks für Sie? Wie wirken sich diese Rückmeldungen auf Ihre Arbeit aus?

Yeliz Cihan: Kundenfeedback ist das Rückgrat unseres Geschäfts. Wir bewerten jedes Feedback sorgfältig und verbessern unsere Dienstleistungen entsprechend. Kundenzufriedenheit ist eines der wichtigsten Kriterien für langfristigen Erfolg. Daher integrieren wir die Meinungen unserer Kunden in unsere Geschäftsprozesse, um unser Wachstum fortzusetzen. Es ist uns wichtig, ständig mit unseren Kunden in Kontakt zu bleiben; so können wir ihre Bedürfnisse besser verstehen und unsere Dienstleistungen entsprechend gestalten.


swissperspektive: Abschließend, welche Ratschläge würden Sie jemandem geben, der in der Reinigungsbranche ein eigenes Unternehmen gründen möchte?

Yeliz Cihan: Um in dieser Branche erfolgreich zu sein, sind Präzision, Loyalität zur Arbeit und Kundenzufriedenheit unerlässlich. Egal in welchem Bereich Sie tätig sind, Sie müssen Ihre Versprechen gegenüber den Kunden einhalten. Zudem ist es sehr wichtig, ein zuverlässiges Team aufzubauen. Egal, wie gut Sie Ihre Arbeit machen, ohne ein starkes Team hinter sich wird es schwer, erfolgreich zu sein. Ich habe immer Wert auf diszipliniertes Arbeiten und Ehrlichkeit gelegt. Dies ist ein wichtiger Ratschlag für jeden, der in der Reinigungsbranche erfolgreich sein möchte. Bewahren Sie Ihre Leidenschaft für Ihre Arbeit und seien Sie stets offen für neues Lernen. Die Beobachtung der Neuerungen in der Branche kann Ihnen einen großen Vorteil verschaffen.


swissperspektive: Vielen Dank, Frau Yeliz, für dieses angenehme Interview. Es war inspirierend, die Erfolgsgeschichte von CEKU zu hören. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team viel Erfolg.

Yeliz Cihan: Ich danke Ihnen! Es war mir eine große Freude, unsere Geschichte auf dieser Plattform zu teilen. Auch Ihnen danke ich für Ihre Unterstützung!

Link über CEKU GmbH : Hier

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