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Schweiz

Skandal in Biel: Beamter verlangte Sex für Ausländerausweis

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Cemil Baysal – In den letzten Monaten erschütterte eine Serie von Missständen die Stadtverwaltung von Biel, was zu einer eingehenden Untersuchung durch eine externe Kontrollstelle führte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung offenbarten nicht nur bestehende Probleme, sondern deckten auch neue Fälle von Fehlverhalten auf. Dies zwang die Stadt Biel zu einer umfassenden Reorganisation der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste.

Die Enthüllungen ergaben, dass es in der Vergangenheit zu mutmaßlichen Verfehlungen gekommen war, darunter passiver Bestechung und der schockierenden Forderung nach sexuellen Dienstleistungen im Austausch für einen Ausländerausweis.

Im Fall der Veruntreuung hat der beschuldigte Mitarbeiter gestanden und das entwendete Geld zurückgezahlt. Das Arbeitsverhältnis wurde daraufhin fristlos beendet. Ein weiterer Vorfall beinhaltet die Anschuldigung wegen passiver Bestechung, die einige Zeit zurückliegt und der Mitarbeiter hat die Stadtverwaltung bereits vor einiger Zeit verlassen. Er soll für das vermeintlich schnelle Ausstellen eines Ausländerausweises eine Geldzahlung gefordert haben, die jedoch nicht stattfand, da er nicht die erforderlichen Befugnisse hatte.

Ein besonders schockierender Fall betraf die Forderung nach sexuellen Dienstleistungen im Austausch für einen Ausländerausweis. Das Opfer lehnte dieses abscheuliche Angebot ab. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort und auf unbestimmte Zeit freigestellt.

Die Missstände erstreckten sich hauptsächlich auf die Bereiche Migration und Ortspolizei/Sicherheit, Intervention, Prävention innerhalb der Dienststelle. Dass etwas nicht stimmte, wurde bereits im vergangenen August deutlich, als die Stadt wegen Personalmangels und Arbeitsüberlastung die telefonische Erreichbarkeit des Bereichs Migration einschränken musste.

Die neue Gemeinderätin Natasha Pittet leitete sofort Maßnahmen ein und schaltete die externe Kontrollstelle der Stadt ein, als ein Betrugsfall im Bereich Migration aufgedeckt wurde. Die eingeleiteten Untersuchungen brachten zwei Fälle mutmaßlicher passiver Bestechlichkeit im Bereich Ortspolizei ans Licht.

Die Stadtregierung hat mittlerweile Verpflichtungskredite für externe Unterstützung und Begleitung in Höhe von insgesamt 202.000 Franken bewilligt. Die abschließenden Berichte und Maßnahmen werden im Sommer 2024 erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Fälle auftreten und warum es in der betroffenen Dienststelle zu solchen Missständen gekommen ist.

Die betroffenen Abteilungen Migration und Ortspolizei/Sicherheit, Intervention, Prävention gehören zur Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, die wiederum zur Direktion für Soziales und Sicherheit unter der Leitung von Gemeinderätin Natasha Pittet gehört.

En français: Scandale à Bienne : Un fonctionnaire a exigé des services sexuels en échange d’un permis de séjour pour étrangers

Au cours des derniers mois, une série de dysfonctionnements a secoué l’administration de la ville de Bienne, entraînant une enquête approfondie par un organisme de contrôle externe. Les résultats de cette enquête ont révélé non seulement des problèmes existants, mais ont également mis en lumière de nouveaux cas de comportement répréhensible. Cela a contraint la ville de Bienne à une réorganisation complète du service des habitants et services spéciaux.

Les révélations ont montré qu’il y avait eu dans le passé des fautes présumées, notamment de la corruption passive et la demande choquante de services sexuels en échange d’un permis de séjour pour étrangers.

Dans le cas de la détournement de fonds, l’employé accusé a avoué et a remboursé l’argent détourné. Le contrat de travail a ensuite été résilié de manière immédiate. Un autre incident concerne l’accusation de corruption passive remontant à quelque temps, et l’employé a déjà quitté l’administration municipale il y a quelque temps. Il aurait demandé un paiement pour la délivrance rapide d’un permis de séjour pour étrangers, mais cela n’a pas eu lieu car l’employé n’avait pas les compétences nécessaires pour délivrer de tels documents.

Un cas particulièrement choquant concerne la demande de services sexuels en échange d’un permis de séjour pour étrangers. La victime a refusé cette proposition odieuse. L’employé concerné a été immédiatement suspendu de ses fonctions et ce, pour une durée indéterminée.

Les dysfonctionnements ont touché principalement les domaines de la migration et de la police locale/sécurité, intervention, prévention au sein du service. Il est apparu clairement en août dernier que quelque chose n’allait pas, lorsque la ville a dû restreindre l’accessibilité téléphonique du service de la migration en raison d’une pénurie de personnel et d’une surcharge de travail.

La nouvelle conseillère municipale Natasha Pittet a pris des mesures immédiates et a fait appel à un organisme de contrôle externe lorsque des cas de fraude ont été découverts dans le domaine de la migration.

La municipalité a depuis octroyé des crédits d’engagement pour un soutien externe et une assistance d’un montant total de 202’000 francs suisses. Les rapports et les mesures finales sont attendus pour l’été 2024. Il reste à voir si d’autres cas se présenteront et pourquoi de tels dysfonctionnements ont eu lieu dans le service concerné.

Les départements touchés, à savoir la migration et la police locale/sécurité, intervention, prévention, font partie du service des habitants et services spéciaux, qui relève à son tour de la direction des affaires sociales et de la sécurité, dirigée par la conseillère municipale Natasha Pittet.


In italiano: Scandalo a Biel: Funzionario chiedeva sesso in cambio di permesso di soggiorno per stranieri

Negli ultimi mesi, una serie di irregolarità ha scosso l’amministrazione della città di Biel, portando a un’indagine approfondita da parte di un organismo di controllo esterno. I risultati di questa indagine hanno non solo rivelato problemi esistenti, ma hanno anche messo in luce nuovi casi di comportamenti scorretti. Ciò ha costretto la città di Biel a una completa riorganizzazione dell’Ufficio abitanti e servizi speciali.

Le rivelazioni hanno mostrato che in passato si erano verificate presunte irregolarità, tra cui corruzione passiva e la scioccante richiesta di servizi sessuali in cambio di un permesso di soggiorno per stranieri.

Nel caso di appropriazione indebita, l’impiegato accusato ha confessato e ha restituito i soldi sottratti. Il rapporto di lavoro è stato poi risolto con effetto immediato. Un altro incidente riguarda l’accusa di corruzione passiva risalente a qualche tempo, e l’impiegato ha già lasciato l’amministrazione cittadina tempo fa. Avrebbe richiesto un pagamento per l’emissione rapida di un permesso di soggiorno per stranieri, ma ciò non è avvenuto poiché l’impiegato non aveva le competenze necessarie per rilasciare tali documenti.

Un caso particolarmente scioccante riguarda la richiesta di servizi sessuali in cambio di un permesso di soggiorno per stranieri. La vittima ha rifiutato questa proposta odiosa. L’impiegato interessato è stato immediatamente sospeso indefinitamente.

Le irregolarità hanno coinvolto principalmente i settori della migrazione e della polizia locale/sicurezza, intervento, prevenzione all’interno dell’ufficio. Era già chiaro lo scorso agosto che qualcosa non andava, quando la città ha dovuto limitare l’accessibilità telefonica del settore della migrazione a causa della carenza di personale e dell’eccessivo carico di lavoro.

La nuova consigliera comunale Natasha Pittet ha preso provvedimenti immediati e ha coinvolto un organismo di controllo esterno quando è emerso un caso di frode nel settore della migrazione.

Nel frattempo, il municipio ha concesso crediti di impegno per un supporto esterno e una consulenza per un totale di 202.000 franchi svizzeri. I rapporti e le misure finali sono attesi per l’estate del 2024. Resta da vedere se si verificheranno ulteriori casi e perché si siano verificate tali irregolarità nell’ufficio interessato.

I dipartimenti coinvolti, cioè migrazione e polizia locale/sicurezza, intervento, prevenzione, fanno parte dell’Ufficio abitanti e servizi speciali, a sua volta sotto la direzione degli affari sociali e della sicurezza guidata dalla consigliera comunale Natasha Pittet.

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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