Schweiz

Referendum und Volksinitiative

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In der Schweiz ermöglicht das politische System direkte Demokratie, was bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gesetzgebung teilnehmen können. Es gibt zwei Hauptinstrumente dafür: die Volksinitiative und das Referendum.

Volksinitiative: Eine Volksinitiative ist ein Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, Änderungen in der Verfassung vorzuschlagen. Um eine Initiative zu lancieren, müssen die Initiatoren zunächst eine Petition mit einem konkreten Vorschlag für eine Verfassungsänderung erstellen. Diese Initiative muss dann von mindestens 100.000 stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern innerhalb von 18 Monaten unterschrieben werden. Sobald die Unterschriften gesammelt sind, wird die Initiative dem Bundesrat vorgelegt, der sie prüft. Wenn sie den Anforderungen entspricht, wird die Volksabstimmung angesetzt, bei der die Bürger über die vorgeschlagene Verfassungsänderung abstimmen.

Referendum: Das Referendum ermöglicht es den Bürgern, über bereits beschlossene Gesetze des Parlaments abzustimmen. Wenn 50.000 Bürger innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines neuen Gesetzes eine Petition gegen dieses Gesetz unterschreiben, wird das Referendum ergriffen. Dann wird das Gesetz einer Volksabstimmung unterzogen, bei der die Bürger entscheiden, ob das Gesetz angenommen oder abgelehnt wird.

Die Schweiz führt regelmäßig Volksabstimmungen durch, bei denen die Bürger über verschiedene Angelegenheiten, sei es Verfassungsänderungen, Gesetze oder andere wichtige Themen, entscheiden können. Es ist ein System, das die direkte Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung und politischen Entscheidungen fördert.

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