Allgemein
Neun Prozent müssen an Heiligabend arbeiten
Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung müssen in diesem Jahr rund neun Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland an Heiligabend nach 14 Uhr arbeiten. Besonders hoch sind die Anteile der Arbeitnehmer in den Bereichen Gastgewerbe, Verkehr und Logistik, Handel sowie Gesundheits- und Sozialwesen.
HÄLFTE MIT LOHNZUSCHLAG
Laut der Erhebung erhalten rund 50 Prozent derjenigen, die am Nachmittag des Heiligen Abends arbeiten, einen Lohnzuschlag. Dieser Anteil steigt an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf etwa 70 Prozent. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin der Hans-Böckler-Stiftung, betont, dass Tarifverträge während der Festtage eine wichtige Rolle spielen, sowohl bei bezahlten Freistellungen als auch bei Lohnzuschlägen.
Über 7.100 Erwerbstätige nahmen an einer Umfrage teil, die Ende November/Anfang Dezember durchgeführt wurde. Während am Vormittag des 24. Dezember noch 22 Prozent der Befragten arbeiten müssen, ist dieser Anteil im Handel (44 Prozent), Verkehr und Logistik (40 Prozent) sowie im Gastgewerbe (36 Prozent) deutlich höher. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil zwar, aber immer noch müssen neun Prozent arbeiten.
JEDER FÜNFTE ZU SILVESTER
Am Silvestermorgen müssen 22 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als der Anteil bei nur neun Prozent lag. Der Grund für diesen Anstieg liegt darin, dass Silvester 2023 auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil auf elf Prozent. Besonders hoch ist die Quote erneut in den Bereichen Gastgewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Logistik. Auch an Neujahr müssen neun Prozent der Erwerbstätigen arbeiten.