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Schweiz

III. Swiss-Turkish Business Forum: Potenzial auf dem Prüfstand

Am III. Swiss-Turkish Business Forum, das in Zürich stattfand und vom Swiss Turkish Business Council (STBC) organisiert wurde, trafen hochrangige Vertreter aus Diplomatie und Wirtschaft zusammen, um die bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei genauer zu beleuchten. Die Diskussionen und Analysen ergaben ein einstimmiges Bild: Während die gegenwärtigen Wirtschaftsbeziehungen robust sind, liegen noch bedeutende Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung brach.

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III. Swiss-Turkish Business Forum: Erfolgreicher Dialog für Wirtschaftsbeziehungen

Am III. Swiss-Turkish Business Forum, das in Zürich stattfand und vom Swiss Turkish Business Council (STBC) organisiert wurde, trafen hochrangige Vertreter aus Diplomatie und Wirtschaft zusammen, um die bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei genauer zu beleuchten. Die Diskussionen und Analysen ergaben ein einstimmiges Bild: Während die gegenwärtigen Wirtschaftsbeziehungen robust sind, liegen noch bedeutende Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung brach.

Dr. Pia Stebler, die kürzlich als Präsidentin des STBC ernannt wurde, eröffnete die Veranstaltung mit einem Einblick in die sich verändernde Dynamik von Wirtschaft und Gesellschaft infolge der COVID-19-Pandemie und weltweiter Konflikte. Sie betonte, dass Unternehmen vermehrt erkennen, dass entfernte, günstige Produktionsstandorte nicht immer die besten Optionen sind, da sie oft mit erheblichen Risiken einhergehen. Dies biete eine Gelegenheit zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei, da die Türkei geografisch näher an der Schweiz liegt als beispielsweise China oder Indien.

Zu den herausragenden Sprechern gehörte auch der türkische Generalkonsul Dr. Hasan Emre Uygun, der das immense Potenzial der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Türkei betonte. Er wies darauf hin, dass die Schweiz aufgrund des bevorstehenden Fachkräftemangels infolge der Pensionierungen der Babyboomer mit Herausforderungen konfrontiert sei. Die Türkei hingegen verfüge über eine junge, gut ausgebildete Bevölkerung, was ideale Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit darstelle. Die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern sei daher von höchster Priorität.

Stefan Barny von Switzerland Global Enterprise hob in seinem Beitrag die Bedeutung internationaler Netzwerke für erfolgreiche Geschäftsaktivitäten hervor. Er erklärte, dass Switzerland Global Enterprise über sogenannte Swiss Business Hubs in mehr als 30 Ländern verfüge und damit Unternehmen beim Knüpfen solcher internationaler Netzwerke unterstütze.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die großzügige Geste von Turkish Airlines, die zwei Rückflugtickets mit freier Wahl des Reiseziels unter den Gästen verloste. Die Initiative wurde mit großem Applaus und Begeisterung aufgenommen.

Experteneinschätzungen zur Weltwirtschaftslage wurden von Gero Jung, Chefökonom bei der Bank MIRABAUD & Cie SA, präsentiert. Er betonte, dass während in vielen Ländern das Wirtschaftswachstum stockt, die Schweiz zwar mit niedrigeren Wachstumszahlen rechnen müsse, aber einer Rezession im Jahr 2024 wahrscheinlich ausweichen werde.

Osman Nuri Beyhan, Wirtschaftsattaché der türkischen Republik in Bern, präsentierte beeindruckende Zahlen zur Entwicklung der Investitions- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei. Er hob hervor, dass Schweizer Investoren zunehmendes Interesse an der Türkei zeigen, wodurch die Schweiz mit 738 Millionen US-Dollar Direktinvestitionen 2022 zum drittgrößten Investorenland in der Türkei avancierte.

Erfahrungsberichte von erfolgreichen Unternehmern, darunter Demir Dülger von Acemar AG und Deniz Ugur von Bentour Reisen, verdeutlichten die strategischen Entscheidungen von Unternehmen, ihren Hauptsitz in die Schweiz zu verlegen bzw. die Reiselust der Schweizer nach der Pandemie, die sich verstärkt auf qualitativ hochwertige Reiseangebote in der Türkei konzentriert.

Im Anschluss an die Referate stellten sich die hochkarätigen Referenten, welche zuvor durch STBC-Vorstandsmitglied Cemil Baysal vorgestellt wurden, den kritischen Fragen von STBC-Vorstandsmitglied Romeo Maggi.

Das III. Swiss-Turkish Business Forum, organisiert vom STBC in den Räumlichkeiten von Switzerland Global Enterprise, bot eine umfassende Plattform für Ideenaustausch und Diskussionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei. Die Vielfalt der Diskussionen und die positive Atmosphäre geben Anlass zur Hoffnung auf weitere Fortschritte in diesem Bereich. Die Veranstaltung endete mit einer Networking-Session, die den Teilnehmern ermöglichte, Gespräche fortzusetzen und neue Verbindungen zu knüpfen.

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Von links nach rechts: Dr. Gero JUNG, Chefökonom Bank MIRABAUD & Cie SA, Zürich / Osam Nuri BEYHAN, Wirtschaftsattaché Botschaft der türkischen Republik, Bern / Dr. Pia STEBLER, Präsidentin Swiss Turkish Business Council (STBC) / Dr. Hasan Emre UYGUN, türkischer Generalkonsul, Zürich / Demir DÜLGER, stellvertretender Vorsitzender Verwaltungsrat Acemar AG, Luzern / Deniz UGUR, CEO Bentour Reisen, Zürich

III. Swiss-Turkish Business Forum: Enormous Potential – More Than Ever Today

The III. Swiss-Turkish Business Forum held in Zurich, organized by the Swiss Turkish Business Council (STBC), convened distinguished personalities from diplomacy and business to analyze and discuss the economic relations between Switzerland and Turkey. Consensus prevailed: while the economic ties are strong, there remains substantial untapped potential.

Dr. Pia Stebler, the newly appointed President of STBC, welcomed the esteemed attendees, highlighting that the impact of COVID-19 and ongoing global conflicts has spurred a reconsideration in economic and societal paradigms. There’s a growing realization within sectors that more distant and cheaper production sites might not necessarily be more advantageous, often laden with significant risks. Stebler sees this as an opportunity to deepen Swiss-Turkish economic relations, emphasizing Turkey’s proximity to Switzerland compared to, for instance, China or India.

The event witnessed greetings from prominent figures and a surprise announcement. Dr. Hasan Emre Uygun, the Turkish Consul General in Zurich, emphasized the significant economic potential between Switzerland and Turkey. He underscored the impending shortage of skilled workers in Switzerland due to upcoming retirements of baby boomers, whereas Turkey boasts a young and well-educated population, creating an optimal complementarity. The Consul General reiterated that fostering economic ties remains a top priority.

Stefan Barny, Director of Global Network + Institutional Relations at Switzerland Global Enterprise (S-GE), highlighted the importance of transnational networks for successful business activities. He emphasized S-GE’s role in facilitating such networks through Swiss Business Hubs in over 30 countries.

A highlight of the event was Turkish Airlines› surprise offering of two return flight tickets with a choice of destination for guests, greeted with resounding applause and enthusiasm from the attendees.

Expert opinions on the economic landscape were presented by Gero Jung, Chief Economist at Bank MIRABAUD & Cie SA, who succinctly outlined the global economic situation, foreseeing potentially lower growth rates in Switzerland without tipping into a recession in 2024. The Swiss export industry, however, might face challenges given the less promising economic outlook in key markets like Germany.

Osman Nuri Beyhan, the Commercial Attaché of the Turkish Republic Embassy in Bern, presented compelling statistics illustrating the evolution of investment and trade relations between Switzerland and Turkey. Swiss investor interest in Turkey has steadily risen, with Switzerland becoming the third-largest investor in Turkey, recording $738 million in direct investments in 2022, a significant leap from its previous 15th position over the past two decades. The trade volume between the two nations also hit a peak of $3.8 billion (excluding gold) in 2022, signaling positive progress but with room for growth.

Entrepreneurial experiences were shared by Demir Dülger, Deputy Chairman of the Board of Directors of Acemar AG in Lucerne, explaining why the originally Turkish company, active in steel and raw material trading, relocated its headquarters to Switzerland in 2018. Switzerland’s robust infrastructure for international commodity trading, supported by well-qualified personnel, along with factors such as the strong banking system, legal certainty, neutrality, political and economic stability, a robust Swiss franc, and a multicultural and open society, were cited as decisive factors.

Deniz Ugur, CEO of Bentour Reisen in Zurich, expressed delight at the post-pandemic resurgence in Swiss travelers› interest in Turkey. He highlighted the high demand for high-quality travel experiences in Turkey, citing his recent engagement at a symposium in Turkey where he promoted diverse tourism offerings to over 500 travel providers. Ugur emphasized that travel not only brings happiness but also contributes significantly to better intercultural understanding.

The event concluded with a Q&A session moderated by STBC board member Romeo Maggi, where the esteemed speakers fielded critical questions.

The III. Swiss-Turkish Business Forum, hosted by the Swiss Turkish Business Council (STBC) at the premises of Switzerland Global Enterprise (S-GE) in Zurich, provided a rich platform for idea exchange and dialogues aimed at strengthening economic ties between Switzerland and Turkey. The diversity of discussions and the positive ambiance instill hope for further progress in this domain.

The forum wrapped up with a networking session, allowing participants to continue discussions and forge new connections.



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Caption for the image: From left to right: Dr. Gero JUNG, Chief Economist Bank MIRABAUD & Cie SA, Zurich / Osam Nuri BEYHAN, Commercial Attaché Turkish Republic Embassy, Bern / Dr. Pia STEBLER, President Swiss Turkish Business Council (STBC) / Dr. Hasan Emre UYGUN, Turkish Consul General, Zurich / Demir DÜLGER, Deputy Chairman Board of Directors Acemar AG, Lucerne / Deniz UGUR, CEO Bentour Reisen, Zurich

türkisch : https://stbc.ch/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-04-Medienmitteilung-Forum-2023-V1.0-TR.pdf


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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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