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FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
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GLEICHBERECHTIGUNG DAS GANZE JAHR ÜBER – NICHT NUR AM 8. MÄRZ

Jedes Jahr am 8. März wird der Internationale Frauentag gefeiert – mit Blumen, schönen Worten und wohlklingenden Bekundungen. Doch was bleibt von diesen Gesten am nächsten Tag? Während Politiker, Unternehmen und Institutionen ihre Solidarität mit Frauen betonen, setzt sich die Realität der Ungleichheit, Diskriminierung und Gewalt unvermindert fort. Ist ein einziger Tag der Aufmerksamkeit wirklich ausreichend, um die tief verwurzelten Probleme zu lösen?
Frauen kämpfen weltweit nach wie vor für Gleichberechtigung in Bildung, Beruf und Politik. Der Gender Pay Gap ist nach wie vor Realität, Frauen tragen den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und müssen sich gegen strukturelle Benachteiligungen behaupten. In vielen Teilen der Welt kämpfen Frauen um ihre grundlegendsten Rechte, während sie gleichzeitig in modernen, demokratischen Gesellschaften mit subtileren, aber ebenso wirksamen Formen der Benachteiligung konfrontiert sind.
Die große Frage lautet: Reichen symbolische Gesten aus, um echte Gleichberechtigung zu erreichen? Solange Frauen weiterhin in unsicheren Arbeitsverhältnissen stecken, für dieselbe Arbeit weniger Lohn erhalten und alltäglicher Gewalt ausgesetzt sind, bleibt der Internationale Frauentag eine Fassade, die von der eigentlichen Problematik ablenkt. Blumen und freundliche Worte sind kein Ersatz für politische Reformen, strukturelle Veränderungen und eine echte gesellschaftliche Bewusstseinsbildung.
Wenn wir Gleichberechtigung wirklich ernst nehmen, dann muss jeder Tag ein Tag des Kampfes für Frauenrechte sein – nicht nur der 8. März. Es braucht nachhaltige Maßnahmen: Gesetze, die Frauen effektiv schützen, gleiche Löhne für gleiche Arbeit, eine faire Verteilung von Care-Arbeit und eine konsequente Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Solange diese Veränderungen ausbleiben, bleibt der Internationale Frauentag ein bloßes Lippenbekenntnis.
Echte Gleichberechtigung erfordert mehr als einen Tag im Jahr. Sie erfordert eine konsequente gesellschaftliche Anstrengung – 365 Tage im Jahr. Erst wenn strukturelle Benachteiligungen aufgehoben sind und Frauen nicht mehr für ihre Rechte kämpfen müssen, kann der 8. März tatsächlich ein Tag des Feierns sein.
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Erhöhtes Risiko für Krankenhausaufenthalt und Tod bei COVID-19-Genesenen

COVID-19: Krankenhausaufenthalte risikoreich
Sterberisiko sowie organbedingte Erkrankungen treten laut neuer Erhebung deutlich häufiger auf
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COVID-19-Probe: Folgen einer Infektion halten lange an (Foto: pixabay.com, fernando zhiminaicela) |
Patienten, die einen Krankenhausaufenthalt aufgrund von COVID-19 überlebt haben, verfügen über ein erhöhtes Risiko zu sterben oder an organbedingten Erkrankungen zu leiden. Dieses Risiko besteht laut einer Studie des Clinical Investigation Center at Bichat Hospital bis zu zweieinhalb Jahre nach Beendigung dieser Behandlung. Für diese Untersuchung haben die Wissenschaftler die Daten von fast 64.000 in Frankreich lebenden Personen untersucht.
Datensatz aus Frankreich
Ausgewertet worden sind die Daten der nationalen französischen Schadensdatenbank. Dabei sind 63.990 Erwachsene überprüft worden, die zwischen Januar und August 2020 mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Das Durchschnittsalter lag bei 65 Jahren und 53,1 Prozent der Teilnehmer waren Männer. Ihre Daten wurden mit jenen von 319.891 entsprechenden Personen aus der allgemeinen Bevölkerung abgestimmt.
Die Studienteilnehmer wurden bis zu 30 Monate lang nachverfolgt. Dabei wurden Todesfälle und Krankenhausaufenthalte in Hinblick auf jede Ursache und spezifische organbedingten Erkrankungen überwacht. Durch den Vergleich der beiden Datensätze konnten nach Krankenhausaufenthalten aufgrund von COVID-19 erhebliche langfristige Gesundheitsrisiken nachgewiesen werden. Details sind im Fachmagazin «Infectious Diseases» nachzulesen.
Viele Erkrankungen betroffen
COVID-19 Patienten verfügten mit 5.218 pro 100.000 Personenjahren über eine höhere Anzahl von Todesfällen. Bei der Kontrollgruppe war dieser Wert mit 4.013 pro 100.000 Personenjahren deutlich niedriger. Die Studienteilnehmer wurden zudem wahrscheinlicher aufgrund jeder Ursache ins Krankenhaus eingeliefert. Ein besonders hohes Risiko bestand bei neurologischen, psychiatrischen Leiden sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Problemen der Atemwege.
Zwischen Männern und Frauen bestand kein Unterschied bei dem Risiko einer Krankenhauseinweisung, außer bei psychiatrischen Erkrankungen. Davon waren vor allem Frauen betroffen. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Krankenhausaufenthalts war bei allen Altersgruppen erhöht. Patienten über 70 Jahren kamen jedoch häufiger wieder ins Krankenhaus. Das galt auch für organspezifische Erkrankungen.
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SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.
Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.
Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.
Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.
Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.
Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.
Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.
#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion
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