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Schweiz

Die Göttitradition in der Schweiz

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In der Schweiz bezieht sich der Begriff «Götti» oder «Gotta» auf die Pateneltern eines Kindes. Die Patenschaft, Göttischaft genannt, ist ein traditionelles Konzept, das eine besondere Beziehung zwischen dem Kind, den Eltern und den Paten etabliert.

Die Rolle des Göttis oder der Gotta ist oft eine ehrenvolle und bedeutungsvolle Position. Die Pateneltern werden ausgewählt, um das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten, für es da zu sein, Rat zu geben und in manchen Fällen auch für die religiöse Erziehung des Kindes mitverantwortlich zu sein, insbesondere in katholischen Regionen, wo die Taufe eine bedeutende Rolle spielt.

Die Beziehung zwischen Paten und Kind kann von Familie zu Familie variieren. Traditionell sind die Paten oft enge Freunde oder Verwandte der Eltern. Während früher die Paten oft auch das Sorgerecht über das Kind übernehmen sollten, wenn den leiblichen Eltern etwas zustoßen würde, hat die Patenschaft heute vor allem eine symbolische Bedeutung als Unterstützung und Begleitung im Leben des Kindes.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Bedeutung und Relevanz der Patenschaft in der heutigen Zeit unterschiedlich interpretiert und praktiziert werden kann, und nicht alle Familien folgen dieser Tradition in gleicher Weise.

Die Göttitradition in der Schweiz hat historische Wurzeln und wird oft als eine ehrenvolle Verbindung zwischen Pateneltern und Kindern betrachtet. Hier sind einige zusätzliche Details:

Auswahl der Paten: Die Auswahl der Göttis oder Gottas erfolgt oft aufgrund einer engen Verbindung zwischen den Paten und den leiblichen Eltern des Kindes. Diese können enge Freunde, Familienmitglieder oder Verwandte sein, die als vertrauenswürdig, unterstützend und in der Lage angesehen werden, das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten.

Patenschaftszeremonie: In einigen Fällen findet eine offizielle Zeremonie statt, um die Patenschaft zu besiegeln. Dies kann während der Taufe des Kindes erfolgen, wobei die Göttis oder Gottas symbolisch als zusätzliche Unterstützung und Begleitung für das Kind anerkannt werden.

Verantwortlichkeiten der Paten: Die Verantwortlichkeiten der Göttis oder Gottas können je nach Familie und Region variieren. In traditionellen Fällen können sie eine Rolle bei der religiösen Erziehung des Kindes spielen und als Ratgeber oder unterstützende Figur in wichtigen Lebensphasen fungieren.

Symbolische Bedeutung: Heutzutage hat die Patenschaft oft eine mehr symbolische Bedeutung, die die familiäre Verbundenheit und Unterstützung betont. Die Göttitradition kann als eine bedeutungsvolle Tradition betrachtet werden, die die Verbundenheit zwischen Familienmitgliedern und engen Freunden unterstreicht.

Wandel in der Bedeutung: Die Interpretation und Praxis der Patenschaft haben sich im Laufe der Zeit verändert. Während einige Familien immer noch eine tiefe Bedeutung in der Patenschaft sehen und die Tradition respektieren, haben andere Familien eine eher lockerere Herangehensweise, in der die Patenschaft eine weniger formale und mehr symbolische Rolle einnimmt.

Die Göttitradition bleibt eine bedeutende und respektierte Tradition in der schweizerischen Kultur, die die familiären Beziehungen stärken und das Gefühl der Verbundenheit zwischen Generationen fördern kann.

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Allgemein

SCHWEIZ STIMMT ÜBER ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG AB: DEMOKRATIE-INITIATIVE KOMMT ZUR ABSTIMMUNG

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Die Demokratische Initiative, die eine Vereinfachung der Einbürgerung fordert, hat nun die nötige Unterstützung erhalten: Mit 104.569 gültigen Unterschriften ist die Initiative formell zustande gekommen und wird in Kürze zur Abstimmung vorgelegt. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in der Schweiz.

Worum geht es bei der Demokratie-Initiative?
Die Initiative setzt sich für eine großzügigere Vergabe des Schweizer Passes ein. Ziel ist es, den Zugang zur politischen Mitbestimmung für die rund zwei Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu erleichtern. Diese Menschen sind derzeit von der Demokratie ausgeschlossen, da ohne den Schweizer Pass keine politische Teilhabe möglich ist.

Der Aufruf zur Veränderung
Die Initiantinnen und Initianten, vertreten durch die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel, betonen die Dringlichkeit einer Veränderung: «Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist von der Demokratie ausgeschlossen», heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Eine einfache Einbürgerung soll die politische Mitbestimmung der ausländischen Bevölkerung ermöglichen und sie aktiv in die Gesellschaft integrieren.

Kernpunkte der Initiative
Die Demokratie-Initiative fordert, dass Menschen nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit erhalten sollen, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen schwerer Straftaten.

Derzeit sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz sehr streng. Nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C, die mindestens seit zehn Jahren im Land leben, können eingebürgert werden. Laut einer Untersuchung zählt die Schweiz zu den Ländern mit den strengsten Einbürgerungsregeln in Europa – nur Zypern hat noch härtere Vorschriften.

Politische Reaktionen
Die Demokratie-Initiative stößt auf Widerstand. Der Nationalrat hat bereits signalisiert, dass er die Einbürgerung nicht vereinfachen möchte. Doch trotz dieser Ablehnung wird der Volksentscheid letztlich zeigen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht.

Die Zeit für Veränderungen scheint reif zu sein, und die Schweiz könnte bald vor einer historischen Entscheidung stehen, die den Zugang zur Demokratie für viele Menschen grundlegend verändert.

#DemokratieInitiative #Einbürgerung #Schweiz #PolitischeTeilhabe #Inklusion

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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