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DAS ÄNDERT SICH IM NOVEMBER 2026 IN DER SCHWEIZ: NEUE BIOMETRISCHE ID, FLUGPASSAGIERDATEN UND WEITERE REGELUNGEN

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Im November 2026 treten in der Schweiz verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft. Besonders im Fokus stehen die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte, Änderungen bei der Erfassung von Flugpassagierdaten sowie neue Bestimmungen in den Bereichen soziale Unterstützung, Grenzsicherheit und Tiergesundheit. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

1. NEUE BIOMETRISCHE ID AB 2. NOVEMBER

Ab Montag, dem 2. November 2026, können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen.

Die neue ID verfügt über einen elektronischen Chip, auf dem unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Damit soll der Schutz vor Fälschungen und Identitätsmissbrauch verbessert werden.

Die biometrische ID ist freiwillig. Wer möchte, kann weiterhin eine Identitätskarte ohne Chip beantragen.

Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Auch die Gebühren für die neue biometrische ID bleiben gegenüber der bisherigen Identitätskarte unverändert.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union empfiehlt der Bund die biometrische Variante.

2. NEUES GESETZ ZU FLUGPASSAGIERDATEN

Am 1. November 2026 tritt das neue Flugpassagierdatengesetz in Kraft.

Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bestimmte Buchungs- und Reisedaten von Flugpassagieren zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu verarbeiten.

Die zuständige Passagierinformationsstelle (PIU) beim Bundesamt für Polizei soll ihren Betrieb am 1. Februar 2027 aufnehmen.

Das bedeutet: Das Gesetz tritt bereits im November in Kraft, während die operative Nutzung der Daten im neuen System erst später beginnt.

3. AUS DEM PROVISORISCHEN PASS WIRD DER NOTPASS

Ab dem 2. November erhält der bisherige provisorische Schweizer Pass die offizielle Bezeichnung «Notpass».

Neben dem Namen werden auch das Erscheinungsbild und bestimmte Sicherheitsmerkmale des Dokuments angepasst.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung sowie das Antragsverfahren bleiben grundsätzlich unverändert.

4. ÄNDERUNGEN BEI DER PFLEGEFINANZIERUNG IM KANTON BERN

Im Kanton Bern treten am 1. November neue Regelungen zur Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft.

Bestimmte Personen über 65 Jahre, die in Einrichtungen leben und Ergänzungsleistungen beziehen, müssen sich künftig nicht mehr aus eigenen Mitteln an den Kosten bestimmter ambulanter Pflegeleistungen beteiligen.

Zudem wird klarer geregelt, welche Kosten von Versicherungen und welche vom Kanton übernommen werden.

Diese Änderung gilt ausschliesslich für den Kanton Bern und nicht für die gesamte Schweiz.

5. NEUE REGELN FÜR RINDERHALTENDE BETRIEBE

Auch in der Landwirtschaft gibt es ab November Änderungen.

Im Kampf gegen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD), eine ansteckende Rinderkrankheit, wird die Einstufung von Tierhaltungsbetrieben vereinfacht.

Künftig werden die Betriebe grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: «BVD-frei» und «nicht BVD-frei».

Für BVD-freie Betriebe gelten beim Tierverkehr weniger Einschränkungen. Für andere Betriebe bleiben Schutzmassnahmen bestehen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

6. NEUE BESTIMMUNGEN IM SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM

Am 1. November treten zudem neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem (SIS) in Kraft.

Dabei geht es insbesondere um die Verarbeitung und den Austausch personenbezogener Daten zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden.

Die Änderungen sollen die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden mit anderen Schengen-Staaten bei der Grenzsicherheit und der Bekämpfung schwerer Kriminalität verbessern.

7. ZWEI NATIONALE IMPFWOCHE-AKTIONEN IM NOVEMBER

Vom 2. bis 7. November sowie vom 23. bis 28. November 2026 sind in der Schweiz zwei nationale Aktionswochen rund um Impfungen vorgesehen.

In teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken werden Beratungen und Impfangebote zu Grippe, Covid-19 und RSV bereitgestellt.

Die Teilnahme ist freiwillig. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Impfpflicht.

FAZIT: WAS BETRIFFT DIE BEVÖLKERUNG DIREKT?

Die wohl sichtbarste Neuerung im November ist die Einführung der biometrischen Identitätskarte. Schweizerinnen und Schweizer erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich auszuweisen.

Andere Änderungen, etwa bei Flugpassagierdaten und beim Schengener Informationssystem, betreffen vor allem die Arbeit staatlicher Behörden.

Die neuen Pflegebestimmungen im Kanton Bern und die Regelungen zur Tiergesundheit wirken sich dagegen auf bestimmte Bevölkerungs- und Berufsgruppen aus.

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