Schweiz

Bundesrat: „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ Initiative zur Ablehnung empfohlen

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ern- Am 9. Juni 2024 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» abstimmen. Die Initiative fordert, dass die Zustimmung der betroffenen Person für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit erforderlich ist. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen, da das Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem sind die konkreten Auswirkungen einer Annahme der Initiative unklar, insbesondere im Hinblick auf die Polizeiarbeit.

Die Initiative wurde im Herbst 2020 in einem politischen und gesellschaftlichen Umfeld lanciert, das von der Corona-Pandemie geprägt war. Während der Bundesrat drastische Massnahmen ergriff, um die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, begann gleichzeitig die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Virus. Die Initiative fordert Zustimmung für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit und besagt, dass eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden darf.

Das Initiativkomitee betont die Bedeutung der persönlichen Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper. Sie sehen den Körper als letzte Bastion der individuellen Freiheit und argumentieren, dass wahre Freiheit nur dann gegeben sei, wenn jeder selbst darüber entscheiden könne, was in seinen Körper gelange, ohne politische Einmischung.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit bereits in der Verfassung verankert ist und niemand ohne Zustimmung geimpft werden darf. Sie betonen jedoch auch, dass in Ausnahmesituationen vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen erforderlich sein können, um das Gesundheitssystem zu schützen. Die Initiative sei zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie potenziell alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden betreffen könnte, die den menschlichen Körper beeinflussen. Die konkreten Auswirkungen auf die Polizeiarbeit oder andere staatliche Eingriffe wären von der Umsetzung und der Rechtsprechung abhängig.

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