Schweiz

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative

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Am 9. Juni 2024 stimmt die Bevölkerung über die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab. Diese fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden muss. Die dafür nötigen Prämienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Beiträge so mehrheitlich vom Bund übernommen werden müssten. Zudem enthält die Initiative keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Der Bundesrat bevorzugt den ausgewogeneren indirekten Gegenvorschlag.

Die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens einer versicherten Person ausmachen dürfen. Dafür müssten Bund und Kantone die Prämien stärker verbilligen. Die Beiträge müssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund finanziert werden. Die Kantone würden den Rest übernehmen. Im Jahr 2020 hätte die Initiative bei Annahme zu Mehrkosten von 3,5 bis 5 Milliarden Franken für Bund und Kantone geführt.



Argumente des Initiativkomitees
Das Initiativkomitee will die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger schützen, indem die Krankenversicherungsprämien auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens gedeckelt werden. Laut dem Initiativkomitee würde dies nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien zugutekommen. Bei Annahme der Initiative verlagere sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten von den Prämienzahlenden auf die politischen Behörden. Bund und Kantone hätten einen Anreiz, Preissenkungen und Kostendämpfung im Gesundheitswesen voranzutreiben.


Argumente von Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Prämien-Entlastungs-Initiative ab, da sie nur bei der Prämienfinanzierung ansetzt und keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten enthält. Zudem verlangt die Initiative, dass die Prämienverbilligungen mehrheitlich vom Bund getragen werden, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheidungen beeinflusst werden.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien ein Problem darstellt. Er stellt aber auch fest, dass manche Kantone in den letzten Jahren ihren Prämienverbilligungsbeitrag nicht im gleichen Masse erhöht haben wie der Bund. Dieser passt seinen Beitrag an den Anstieg der Gesundheitskosten an.

Im Jahr 2020 belief sich der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken und der Beitrag der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Die kantonalen Beiträge variieren jedoch stark je nach Kanton. Im Jahr 2020 lagen die Beiträge der Kantone an die Prämienverbilligungen zwischen 12 und 67 Prozent, wobei der Bund jeweils den Rest beisteuerte.

Gegenvorschlag mit kostendämpfendem Anreiz
Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie möchten jedoch wirksamer und nachhaltiger auf die finanzielle Belastung der Haushalte durch die Prämien einwirken. Sie legen daher einen indirekten Gegenvorschlag vor, der die Höhe der von einem Kanton zu entrichtenden Prämienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten koppelt.

So müssten Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr zahlen als Kantone mit tieferen Kosten. Dadurch erhalten sie einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP einzudämmen. Gelingt es einem Kanton, das Kostenwachstum in seinem Hoheitsgebiet zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, dann spart er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung.

Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hätten mit dem Gegenvorschlag die Mehrkosten für die Kantone im Jahr 2020 mindestens 360 Millionen Franken betragen, zusätzlich zu den effektiv bezahlten 2,6 Milliarden Franken. Für den Bund brächte der Gegenvorschlag keine Mehrkosten; sein Beitrag würde weiterhin nach der bestehenden Regelung jährlich angepasst.

Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

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