Schweiz

AB 1. JANUAR: 7000 Haushalte betroffen – Serafe-Abgabe wird Pflicht

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Zum Jahreswechsel müssen sich 7000 Haushalte in der Schweiz auf eine neue Regelung einstellen: Die Serafe-Abgabe wird für sie zur Pflicht. Bisher von der Gebühr befreite Haushalte müssen ab dem 1. Januar die Abgabe leisten, die bisher über einen Opting-Out-Antrag davon ausgenommen waren.

Im vergangenen Jahr konnten Haushalte, die über keine Empfangsgeräte zur Nutzung von Radio oder TV verfügten, sich von der Serafe-Gebühr befreien lassen. Doch ab dem neuen Jahr wird diese Ausnahmeregelung aufgehoben.

Laut Angaben des Bundes waren 2022 insgesamt 7833 Haushalte in der Schweiz über diesen Opting-Out-Antrag von den Radio- und TV-Gebühren befreit. Diese Zahl stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Die Prognose für das Jahr 2024 geht davon aus, dass rund 7000 Haushalte nun gebührenpflichtig werden, was zu zusätzlichen Einnahmen von etwa 2,2 Millionen Franken führen würde.

Trotz dieser neuen Regelung bleiben weiterhin Ausnahmen bestehen. Haushalte von Ergänzungsleistungsbeziehern, Diplomatinnen und Diplomaten oder Taubblinden sind weiterhin von der Abgabe befreit.

Ein aktueller Fall verdeutlicht die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen das Radio- und TV-Gesetz: Ende September fand eine Hausdurchsuchung in einer Zürcher Wohnung statt. Zwei Personen, die behaupteten, über keinerlei Geräte mit Empfangsmöglichkeiten zu verfügen, waren das Ziel dieser Durchsuchung. Zwei Bakom-Mitarbeiter und vier Polizisten erschienen vor Ort.

Der Auslöser für diese Hausdurchsuchung war die Serafe-Gebühr. Obwohl der Antrag auf Befreiung von der Abgabe genehmigt wurde, plante das Bakom eine Kontrolle, die jedoch scheiterte, da der Bewohner die Tür nicht öffnete.

Als Reaktion darauf sammelte das Bundesamt Informationen von Telekommunikationsunternehmen und fand heraus, dass auf die beiden Personen zwei Prepaid-Handynummern registriert waren. Zudem hatten sie ein weiteres, nicht näher beschriebenes Abonnement.

Daraufhin ordnete der Direktor des Bakom die Hausdurchsuchung an. Bei der Durchsuchung wurden mehrere elektronische Geräte mit Internetzugang gefunden, was den Verdacht auf Verstoß gegen das Gesetz erhärtete.

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