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Schweiz

40 Neuerungen im Überblick

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Das Jahr 2024 bricht in der Schweiz mit einer Flut von Veränderungen an. 

Die Schweiz 2024: Eine Welle von 40 Neuerungen im Überblick

Cemil Baysal – Das Jahr 2024 bricht in der Schweiz mit einer Flut von Veränderungen an. Die Reformen durchdringen zahlreiche Sektoren, angeführt von signifikanten Neuerungen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die es Rentnern ermöglichen, ihre Rente schrittweise zu beziehen oder zu verschieben, was eine sanfte Reduzierung ihrer Arbeitsbelastung ermöglicht. Ebenso unterstützt die Invalidenversicherung (IV) nun Kinder mit Autismus bis zum neunten Lebensjahr mit Assistenzhunden und erweitert diese Unterstützung auf Mobilitätsbehinderungen ab 16 Jahren.

Die Automobilbranche erlebt ebenso eine Überarbeitung, wobei Reformen die Position der Garagisten stärken und der Polizei erweiterte Befugnisse zur Anordnung von Blut- und Urinproben im Rahmen von Ermittlungen einräumen. Gesundheitswesen und Bildungsbereich sind ebenso im Fokus: Die Krankenpflegeversicherung übernimmt nun erweiterte Kosten für präventive Operationen bei Brustkrebs, während eine umfassende Revision der Matura-Rechtsgrundlagen die fachlichen Kompetenzen im Bildungswesen stärkt.

Die Änderungen erstrecken sich auch auf Steuerbestimmungen, einschließlich der Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautos und neuen Besteuerungsrichtlinien für Grenzgänger, die in Italien arbeiten.

Die Reformen sind umfassend und durchdringen Lebensmittelregulierung, Bildungswesen, Gesundheitsversorgung und Steuergesetze. Sie zielen darauf ab, das Land zukunftsfähiger und gerechter zu gestalten. Von der Förderung von Generika bis zur Ausweitung von Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Einführung neuer rechtlicher Bestimmungen – die Schweiz unterzieht sich einem umfassenden Wandel in verschiedenen Sektoren ihrer Gesetzgebung, alles im Bestreben, das Leben zu verbessern und die Lebensqualität der Bürger zu steigern.

Die Zeitung Blick hat die 40 Neuerungen veröffentlicht. Diese sind hier zu finden.

  1. AHV: Teil-Vorbezug oder Teil-Aufschub der Rente ermöglicht schrittweise Reduzierung der Erwerbsarbeit.
  2. AHV/IV: Finanzierung von Autismusbegleithunden und erweiterter Anspruch auf orthopädische Schuhversorgung.
  3. Autohandel: Verbesserter Rechtsschutz für Garagisten gegen internationale Hersteller.
  4. Blut- und Urinproben: Polizei kann selbstständig Proben für Drogen- oder Medikamententests anordnen.
  5. Brustkrebs: Kostenübernahme für vorsorgliche Operationen bei Hochrisikogenen durch Krankenpflegeversicherung.
  6. Bundespersonal: Teuerungsausgleich und Sonderzulage für Bundespersonal.
  7. Elektroautos: Elektroautos werden der Automobilsteuer unterstellt.
  8. Film: Online- und Fernsehdienste müssen in Schweizer Filmschaffen investieren.
  9. Fitness: Pilotversuch zur Messung der sportlichen Leistungsfähigkeit in der Schweizer Armee.
  10. Gesundheitskosten: Neue Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Gesundheitskosten.
  11. Grenzgänger: Neue Besteuerungsbestimmungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
  12. Hausangestellte: Höhere Mindestlöhne für Hausangestellte.
  13. Herdenschutz: Zusatzbeitrag für Herdenschutz bei Grossraubtieren.
  14. Internet: Schweizer und Einzelunternehmen können .swiss-Domains erwerben.
  15. Justiz: Ausweitung der Informationsrechte für Opfer und Änderungen im Strafbefehlverfahren.
  16. Klima: Verbindliche Klimaberichterstattung für grosse Unternehmen.
  17. Konsumkredite: Erhöhung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite.
  18. Konzernsteuern: Mindeststeuer für grosse international tätige Unternehmen.
  19. Kosovaren: Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte.
  20. Krankenkasse (1. Änderung): Änderung in der Verantwortlichkeit der Krankenkassenprämien für Minderjährige.
  21. Krankenkasse (2. Änderung): Erhöhung der Krankenkassenprämien.
  22. Ladenetzteile: Einführung einheitlicher Ladeprotokolle für Mobiltelefone und Funkanlagen.
  23. Lebensmittel: Neue Regeln im Lebensmittelrecht, z.B. Herkunftsangaben von Backwaren.
  24. Matura: Totalrevision der Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität.
  25. Mehrwertsteuer: Anstieg der Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen.
  26. Miete: Anstieg der Mieten aufgrund des Referenzzinssatzes.
  27. Mobilfunk: Freigabe bestimmter Frequenzen für private lokale Mobilfunknetze.
  28. ÖV (1. Änderung): Neue «Spartageskarte Gemeinde» im öffentlichen Verkehr.
  29. ÖV (2. Änderung): Abschaffung der Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Verkehr.
  30. Post: Preiserhöhung für Briefe und Pakete durch die Schweizerische Post.
  31. Serafe: Gebührenpflicht für Haushalte ohne Geräte zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen.
  32. Sicherheit: Schaffung einer neuen Sicherheitszentrale.
  33. Strassenverkehr: Verschiedene Änderungen u.a. bei Prüfungsrichtlinien und Fahrzeugsicherheitsstandards.
  34. Strom: Anstieg der Strompreise im Mittel um 18 Prozent.
  35. Todesfall: Verlängerter Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub im Todesfall eines Elternteils.
  36. Überwachung: Erweiterung der Überwachungsbefugnisse für Internet- und Telefon-Daten.
  37. Vormundschaft: Erweiterte Informationspflichten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
  38. Vorsorge: Besserer Mindestzins für Guthaben in der beruflichen Vorsorge.
  39. Zivilschutz: Erhöhung des Soldes für Zivilschutzleistende.
  40. Zölle: Abschaffung der Einfuhrzölle für Industrieprodukte.
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Schweiz

WOHNEIGENTUM IN DER SCHWEIZ WIRD IMMER TEURER: IMMOBILIENPREISE STEIGEN UM 4,4 PROZENT

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Der Traum vom Eigenheim wird in der Schweiz zunehmend kostspieliger. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 4,4 Prozent gestiegen. Auch im dritten Quartal 2026 setzte sich der Preisanstieg fort. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die am 27. Oktober veröffentlicht wurden.

Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss weiterhin mit steigenden Preisen rechnen.

Gemäss dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) verteuerte sich Wohneigentum zwischen Juli und September 2026 gegenüber dem Vorquartal um 1,7 Prozent.

Der Index erreichte damit 129,8 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres stiegen die Preise um insgesamt 4,4 Prozent.

EINFAMILIENHÄUSER UND EIGENTUMSWOHNUNGEN TEURER

Die Preisentwicklung betrifft beide wichtigen Kategorien des Wohneigentums.

Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 2,1 Prozent.

Bei Eigentumswohnungen betrug der Anstieg 1,3 Prozent.

Im Jahresvergleich zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Die Preise für Einfamilienhäuser lagen 3,3 Prozent höher, während Eigentumswohnungen sogar um 5,4 Prozent teurer wurden.

Damit stiegen die Preise für Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres besonders stark.

WO SIND DIE PREISE AM STÄRKSTEN GESTIEGEN?

Die Entwicklung fällt regional unterschiedlich aus.

Den stärksten Preisanstieg verzeichneten städtische Gemeinden kleiner Agglomerationen sowie städtische Gemeinden ausserhalb von Agglomerationen.

Dort verteuerte sich Wohneigentum gegenüber dem Vorquartal um 3,4 Prozent.

In sogenannten intermediären Gemeinden, die sowohl städtische als auch ländliche Merkmale aufweisen, fiel der Anstieg mit 0,6 Prozent deutlich geringer aus.

Die Zahlen zeigen, dass steigende Immobilienpreise längst nicht nur die grossen Schweizer Städte betreffen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR KAUFINTERESSIERTE?

Für Haushalte, die den Kauf einer Immobilie planen, können die höheren Preise eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Steigt der Kaufpreis einer Immobilie, erhöht sich in der Regel auch der Betrag, den Käuferinnen und Käufer durch Eigenkapital oder eine Hypothek finanzieren müssen.

Neben dem Kaufpreis spielen dabei die Hypothekarzinsen, die Tragbarkeit und die laufenden Unterhaltskosten eine wichtige Rolle.

Die jüngsten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf selbst genutztes und anderes Wohneigentum. Sie dürfen nicht mit der Entwicklung der Wohnungsmieten gleichgesetzt werden.

BUNDESAMT WERTET TAUSENDE IMMOBILIENKÄUFE AUS

Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex wird seit dem dritten Quartal 2020 regelmässig veröffentlicht.

Für die Berechnung wertet das Bundesamt für Statistik durchschnittlich rund 7’000 Immobilientransaktionen aus verschiedenen Regionen der Schweiz aus.

Die Daten stammen von 28 grossen Hypothekarinstituten und ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

EIGENHEIM BLEIBT EINE GROSSE FINANZIELLE HERAUSFORDERUNG

Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass sich der Anstieg der Wohneigentumspreise auch im Sommer 2026 fortgesetzt hat.

Besonders stark fällt die Entwicklung bei Eigentumswohnungen aus, deren Preise innerhalb eines Jahres um 5,4 Prozent gestiegen sind.

Fazit: Trotz des bereits hohen Preisniveaus verteuern sich Häuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz weiter. Für Kaufinteressierte wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Wunsch nach einem Eigenheim zu finanzieren.

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Schweiz

STROMRECHNUNGEN SINKEN 2027: SCHWEIZER HAUSHALTE SPAREN IM MITTEL RUND 53 FRANKEN

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Gute Nachrichten für viele Stromkundinnen und Stromkunden in der Schweiz: Die Stromtarife in der Grundversorgung werden 2027 im landesweiten Mittel um rund vier Prozent sinken. Ein typischer Haushalt kann dadurch jährlich etwa 53 Franken sparen. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleich stark von den tieferen Preisen.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Stromtarife für das Jahr 2027 ausgewertet. Demnach sinkt der mittlere Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung auf rund 26,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Rückgang um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde.

Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Stromrechnung von ungefähr 1’194 Franken pro Jahr. Das sind rund 53 Franken weniger als bisher.

WARUM WIRD STROM GÜNSTIGER?

Hauptgrund für die sinkenden Tarife sind die tieferen Kosten für die Energiebeschaffung.

Die Energieversorgungsunternehmen können Strom teilweise günstiger einkaufen als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Tarife für Haushalte aus.

Allerdings sinken nicht alle Bestandteile der Stromrechnung. Während die Kosten für die Energie tendenziell zurückgehen, steigen einzelne Netzkosten und Messtarife.

Die gesamte Stromrechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der eigentliche Energiepreis, die Netznutzung, Messkosten sowie gesetzliche Abgaben.

GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GEMEINDEN

Die angekündigte Senkung von vier Prozent ist ein landesweiter Medianwert. Sie bedeutet nicht, dass jeder Haushalt automatisch vier Prozent weniger bezahlt.

In der Schweiz legen die jeweiligen Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife fest. Deshalb können sich die Preise von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden.

Entscheidend ist unter anderem, ob ein Versorger eigenen Strom produziert, wie er Energie einkauft und welche Kosten für den Betrieb des Stromnetzes anfallen.

Während einige Haushalte von deutlichen Preissenkungen profitieren, können die Tarife andernorts stabil bleiben oder sogar steigen.

STROMPREISE BLEIBEN EIN WICHTIGER KOSTENFAKTOR

Nach den starken Preisanstiegen in den Jahren 2023 und 2024 hat sich die Lage auf dem Schweizer Strommarkt etwas entspannt.

Dennoch bewegen sich die Tarife weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Für viele Familien bleibt die Stromrechnung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsbudgets.

WO KÖNNEN KUNDEN IHREN TARIF PRÜFEN?

Die Stromtarife für 2027 können auf der offiziellen Strompreisplattform der ElCom nach Gemeinde und Versorgungsunternehmen eingesehen werden.

Damit lässt sich feststellen, ob die Stromrechnung am eigenen Wohnort im kommenden Jahr sinkt oder steigt.

Fazit: Die Strompreise in der Schweiz gehen 2027 im Mittel leicht zurück. Die tatsächliche Entlastung hängt jedoch vom Wohnort, dem Stromversorger und dem individuellen Verbrauch ab.

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13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG

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Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.

WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?

Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.

Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.

Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

WER HAT ANSPRUCH?

Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.

Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?

Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.

ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN

Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.

Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.

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