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13. AHV-RENTE KOMMT: RENTNERINNEN UND RENTNER ERHALTEN IM DEZEMBER ERSTMALS EINE ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG

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Für rund 2,6 Millionen AHV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz steht eine wichtige Neuerung bevor: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Die zusätzliche Zahlung soll die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Ein separater Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nun wird der Entscheid erstmals umgesetzt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Dezember 2026 zusätzlich zu ihrer regulären Altersrente eine weitere Zahlung.

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich ausbezahlt. Sie ist somit keine dauerhafte Erhöhung der monatlichen AHV-Rente, sondern eine zusätzliche Jahresleistung.

WIE HOCH FÄLLT DIE ZAHLUNG AUS?

Die Höhe der 13. AHV-Rente richtet sich nach den im betreffenden Kalenderjahr bezogenen AHV-Altersrenten.

Wer während des gesamten Jahres 2026 eine Altersrente bezogen hat, erhält grundsätzlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrentenleistungen.

Bei Personen, die erst im Laufe des Jahres pensioniert wurden, fällt die zusätzliche Zahlung entsprechend tiefer aus.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

WER HAT ANSPRUCH?

Anspruch haben Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alters- und Invalidenversicherung: Wer ausschliesslich eine IV-Rente bezieht, erhält nicht automatisch eine 13. IV-Rente.

Auch bei Hinterlassenenrenten gelten andere Bestimmungen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN?

Die zusätzliche AHV-Zahlung soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass die 13. AHV-Rente durch eine entsprechende Kürzung dieser Unterstützung wieder aufgehoben wird.

ENTLASTUNG IN EINER ZEIT STEIGENDER KOSTEN

Die zusätzliche Rentenzahlung kommt in einer Zeit, in der insbesondere Krankenkassenprämien, Wohnkosten und alltägliche Ausgaben viele Haushalte belasten.

Für Menschen, die hauptsächlich von ihrer AHV-Rente leben, kann die einmalige Zahlung im Dezember eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Fazit: Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Anspruchsberechtigte müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Die zusätzliche Leistung wird künftig jährlich ausbezahlt.

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