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Schweiz

Schweizer Neuwagenverkäufe 2023: Tesla dominiert erneut

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Das Jahr 2023 war erneut ein Triumph für Tesla, das zum dritten Mal in Folge die Schweizer Verkaufscharts anführte. Das Model Y behauptete seine Spitzenposition, während sich zwei Skoda-Modelle in den Top-Rängen platzierten. Doch insgesamt blieb das Schweizer Autojahr hinter den Erwartungen zurück.

Ein Wechsel an der Spitze

Nach jahrzehntelanger Dominanz des VW Golf übernahm 2017 der Skoda Octavia die Führung und sicherte sich dreimal den Titel des meistverkauften Autos. 2021 eroberte Tesla mit dem Model 3 die Spitze, gefolgt im letzten Jahr vom Model Y. 2023 festigte sich der Crossover erneut an der Spitze der Schweizer Neuwagen-Statistik. Mit 6173 verkauften Einheiten übertraf das Model Y nicht nur die Zahlen von 2022 deutlich, sondern distanzierte die Konkurrenz noch stärker als zuvor.

Top 10 Verkaufscharts

  • Tesla Model Y: 6173 Verkäufe
  • Skoda Enyaq: 5159 Verkäufe
  • Skoda Octavia: 4943 Verkäufe
  • Audi Q3: 4083 Verkäufe
  • VW Tiguan: 4023 Verkäufe
  • VW Polo: 3783 Verkäufe
  • Audi Q4: 3666 Verkäufe
  • Mercedes GLC: 3659 Verkäufe
  • BMW X1: 3586 Verkäufe
  • VW Golf: 3526 Verkäufe

Tesla in den Top Ten

Trotz nur 2584 Verkäufen der anderen Tesla-Modelle (3, S und X) schaffte es das Unternehmen mit insgesamt 8757 Verkäufen erneut in die Top Ten der Marken-Statistik.

Beliebteste Automarke: VW

VW behält mit 28’350 Neuzulassungen seine Position als beliebteste Marke in der Schweiz. BMW und die Überraschung durch Skoda auf dem dritten Platz mit 21’160 Verkäufen folgen.

Herausforderungen auf dem Markt

Trotz eines Wachstums von 11,6 Prozent bei den Neuzulassungen auf 252’214 Personenwagen blieb das Autojahr 2023 deutlich unter dem langjährigen Niveau vor der Pandemie von rund 300’000 Neuzulassungen zurück.

Elektrische Fahrzeuge auf dem Vormarsch

Elektrisch aufladbare Steckerfahrzeuge erreichten einen Rekordmarktanteil von 30,1 Prozent, wobei 20,9 Prozent rein elektrisch betrieben werden.

Ausblick für 2024

Auto Schweiz erwartet weiteres Marktwachstum, doch die Marke von 300’000 Neuimmatrikulationen wird voraussichtlich auch 2024 „außer Reichweite“ bleiben.

Tesla domine encore en 2023

L’année 2023 a été marquée par le triomphe continu de Tesla, qui s’est une fois de plus hissé en tête des ventes en Suisse. Le Model Y a conservé sa position de leader, tandis que deux modèles Skoda se sont également distingués parmi les meilleures ventes. Malgré cette victoire, l’année automobile suisse a globalement déçu.

Un changement de leader

Pendant des décennies, la VW Golf a été le best-seller incontesté, se plaçant 41 fois en tête des ventes entre 1975 et 2016. En 2017, la Skoda Octavia a pris la tête et a remporté trois fois le titre de la voiture la plus vendue, avant que Tesla, pionnier des voitures électriques, ne remporte les faveurs des acheteurs suisses en 2021. En 2021, la compacte Model 3 a pris la première place, suivie l’année dernière par le Model Y techniquement apparenté. En 2023, le crossover s’est à nouveau solidement installé en tête des statistiques suisses pour les voitures neuves. Avec 6173 unités vendues, le Model Y a non seulement dépassé nettement les chiffres d’immatriculation de 2022, mais a également distancé encore plus nettement la concurrence par rapport à l’année précédente.

Classement des meilleures ventes de voitures en Suisse en 2023 :

  • Tesla Model Y : 6173 ventes
  • Skoda Enyaq : 5159 ventes
  • Skoda Octavia : 4943 ventes
  • Audi Q3 : 4083 ventes
  • VW Tiguan : 4023 ventes
  • VW Polo : 3783 ventes
  • Audi Q4 : 3666 ventes
  • Mercedes GLC : 3659 ventes
  • BMW X1 : 3586 ventes
  • VW Golf : 3526 ventes

Tesla ancora al comando nel 2023

Il 2023 ha visto un nuovo trionfo di Tesla, che ha conquistato ancora una volta la prima posizione nelle vendite in Svizzera. Il Model Y ha mantenuto la sua posizione di vertice, mentre due modelli Skoda si sono distinti tra le migliori vendite. Nonostante questa vittoria, l’anno dell’auto in Svizzera è rimasto al di sotto delle aspettative.

Un cambio al vertice

Per decenni, la VW Golf è stata la regina incontrastata delle vendite, posizionandosi 41 volte al primo posto tra il 1975 e il 2016. Nel 2017 la Skoda Octavia ha preso il comando e ha conquistato tre volte il titolo di auto più venduta, prima che Tesla, pioniere delle auto elettriche, conquistasse i favori degli acquirenti svizzeri nel 2021. Nel 2021, la compatta Model 3 si è posizionata al primo posto, seguita l’anno scorso dal Model Y tecnicamente correlato. Nel 2023, il crossover si è nuovamente solidamente posizionato in testa alle statistiche svizzere per le auto nuove. Con 6173 unità vendute, il Model Y non solo ha superato nettamente i numeri di immatricolazione del 2022, ma ha anche distanziato nettamente la concorrenza rispetto all’anno precedente.

Classifica delle auto più vendute in Svizzera nel 2023:

  • Tesla Model Y: 6173 vendite
  • Skoda Enyaq: 5159 vendite
  • Skoda Octavia: 4943 vendite
  • Audi Q3: 4083 vendite
  • VW Tiguan: 4023 vendite
  • VW Polo: 3783 vendite
  • Audi Q4: 3666 vendite
  • Mercedes GLC: 3659 vendite
  • BMW X1: 3586 vendite
  • VW Golf: 3526 vendite
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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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