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Schweiz

Deutsche und Schweizer Pässe weiterhin stark!

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Henley & Partners› 2024 Passport Index: Deutsche und Schweizer Pässe weiterhin stark!

Der von der International Air Transport Association (IATA) erstellte Henley & Partners 2024 Passport Index hat die Reisefreiheit weltweit festgelegt. Laut dem neuesten Bericht stehen die Pässe von sechs Ländern als die stärksten Pässe der Welt im Vordergrund.

Gemäß dem Index haben die Pässe von Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, Japan und Singapur eine starke Position im internationalen Tourismus. Sie ermöglichen visumfreies Reisen zu 194 von 227 Destinationen. Im Jahr 2024 steht die Türkei auf Platz 52 und erlaubt visumfreien Zugang zu 118 Ländern.

Der russische Föderationspass hingegen ermöglicht den visumfreien Zugang zu 119 Ländern und belegt somit den 50. Platz auf der Liste. Dies weist insbesondere auf eine enge Verbindung zu Ländern in Afrika, Lateinamerika, dem Nahen Osten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) hin.

Christian H. Kaelin, der Präsident von Henley & Partners, sagte in einer Erklärung zum Thema: «Die durchschnittliche Anzahl von Zielen, die Reisende ohne Visum erreichen können, hat sich von 58 im Jahr 2006 auf fast 111 im Jahr 2024 fast verdoppelt.» Dies zeigt einen bedeutenden Anstieg der globalen Reisefreiheit.

Gemäß dem 2024 Passport Index sind die stärksten Pässe der Welt wie folgt aufgelistet:

  • Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Singapur, Spanien (194 Ziele)
  • Finnland, Südkorea, Schweden (193 Ziele)
  • Österreich, Dänemark, Irland, Niederlande (192 Ziele)
  • Belgien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweiz, Vereinigtes Königreich (193 Ziele)
  • Griechenland, Malta (190 Ziele)
  • Tschechische Republik, Neuseeland, Polen (189 Ziele)
  • Kanada, Ungarn, Vereinigte Staaten (188 Ziele)
  • Estland, Litauen (187 Ziele)
  • Lettland, Slowakei, Slowenien (186 Ziele)
  • Island (185 Ziele)

Derselbe Index hat auch die zehn schwächsten Pässe der Welt ermittelt:

  • Iran, Libanon, Nigeria und Sudan (45 Ziele)
  • Eritrea und Sri Lanka (43 Ziele)
  • Bangladesch und Nordkorea (42 Ziele)
  • Libyen, Nepal und Palästinensische Gebiete (40 Ziele)
  • Somalia (36 Ziele)
  • Jemen (35 Ziele)
  • Pakistan (34 Ziele)
  • Irak (31 Ziele)
  • Syrien (29 Ziele)
  • Afghanistan (28 Ziele)

Henley & Partners› Passport Index bleibt eine wichtige Orientierungshilfe für Reisebegeisterte und setzt fort, die Reisemöglichkeiten und -beschränkungen weltweit transparent zu machen.

#PASAPORTENDEKSİ #Reise #HenleyPartners

France : Henley & Partners 2024 Passport Index: Les passeports allemands et suisses restent forts !

L’Index des passeports 2024 de Henley & Partners, élaboré par l’Association internationale du transport aérien (IATA), a établi la liberté de voyager à l’échelle mondiale. Selon le dernier rapport, les passeports de six pays se démarquent comme les plus puissants au monde.

Selon l’Index, les passeports de la France, de l’Espagne, de l’Italie, de l’Allemagne, du Japon et de Singapour, considérés comme des concurrents du tourisme pour la Turquie, occupent une position forte en offrant la possibilité de voyager sans visa vers 194 destinations sur 227. En revanche, la Turquie se classe au 52e rang de la liste en 2024, avec la possibilité d’entrer sans visa dans 118 pays.

Le passeport de la Fédération de Russie permet, quant à lui, l’accès sans visa à 119 pays, se classant ainsi au 50e rang de la liste. Cela souligne notamment une forte connexion avec des pays d’Afrique, d’Amérique latine, du Moyen-Orient et de la Communauté des États indépendants (CEI).

Christian H. Kaelin, président de Henley & Partners, a déclaré dans une déclaration sur le sujet : «Le nombre moyen de destinations accessibles sans visa par les voyageurs est passé de 58 en 2006 à près de 111 en 2024.» Cela témoigne d’une augmentation significative de la liberté de voyager à l’échelle mondiale.

Selon l’Index des passeports 2024, les passeports les plus puissants du monde sont classés comme suit :

  • France, Allemagne, Italie, Japon, Singapour, Espagne (194 destinations)
  • Finlande, Corée du Sud, Suède (193 destinations)
  • Autriche, Danemark, Irlande, Pays-Bas (192 destinations)
  • Belgique, Luxembourg, Norvège, Portugal, Suisse, Royaume-Uni (193 destinations)
  • Grèce, Malte (190 destinations)
  • République tchèque, Nouvelle-Zélande, Pologne (189 destinations)
  • Canada, Hongrie, États-Unis (188 destinations)
  • Estonie, Lituanie (187 destinations)
  • Lettonie, Slovaquie, Slovénie (186 destinations)
  • Islande (185 destinations)

Le même index a également identifié les dix passeports les plus faibles au monde :

  • Iran, Liban, Nigéria et Soudan (45 destinations)
  • Érythrée et Sri Lanka (43 destinations)
  • Bangladesh et Corée du Nord (42 destinations)
  • Libye, Népal et Territoires palestiniens (40 destinations)
  • Somalie (36 destinations)
  • Yémen (35 destinations)
  • Pakistan (34 destinations)
  • Irak (31 destinations)
  • Syrie (29 destinations)
  • Afghanistan (28 destinations)

L’Index des passeports de Henley & Partners demeure un guide important pour les passionnés de voyages, continuant à rendre transparentes les opportunités et restrictions de voyage à travers le monde.

#PASAPORTENDEKSİ #Voyage #HenleyPartners

Italian : Henley & Partners 2024 Passport Index: Passaporti tedeschi e svizzeri ancora forti!

L’Index dei passaporti 2024 di Henley & Partners, redatto dalla International Air Transport Association (IATA), ha stabilito la libertà di viaggiare a livello mondiale. Secondo l’ultimo rapporto, i passaporti di sei paesi emergono come i più potenti al mondo.

Secondo l’Indice, i passaporti di Francia, Spagna, Italia, Germania, Giappone e Singapore, considerati concorrenti nel turismo per la Turchia, occupano una posizione forte offrendo la possibilità di viaggiare senza visto verso 194 destinazioni su 227. Al contrario, la Turchia si posiziona al 52º posto della lista nel 2024, con la possibilità di entrare senza visto in 118 paesi.

Il passaporto della Federazione Russa, d’altra parte, consente l’accesso senza visto a 119 paesi, posizionandosi al 50º posto della lista. Ciò indica in particolare una stretta connessione con paesi in Africa, America Latina, Medio Oriente e Comunità degli Stati Indipendenti (CSI).

Christian H. Kaelin, presidente di Henley & Partners, ha dichiarato in una nota sull’argomento: «Il numero medio di destinazioni raggiungibili senza visto dai viaggiatori è passato da 58 nel 2006 a quasi 111 nel 2024.» Questo testimonia un significativo aumento della libertà di viaggiare a livello globale.

Secondo l’Index dei passaporti 2024, i passaporti più potenti al mondo sono elencati come segue:

  • Francia, Germania, Italia, Giappone, Singapore, Spagna (194 destinazioni)
  • Finlandia, Corea del Sud, Svezia (193 destinazioni)
  • Austria, Danimarca, Irlanda, Paesi Bassi (192 destinazioni)
  • Belgio, Lussemburgo, Norvegia, Portogallo, Svizzera, Regno Unito (193 destinazioni)
  • Grecia, Malta (190 destinazioni)
  • Repubblica Ceca, Nuova Zelanda, Polonia (189 destinazioni)
  • Canada, Ungheria, Stati Uniti (188 destinazioni)
  • Estonia, Lituania (187 destinazioni)
  • Lettonia, Slovacchia, Slovenia (186 destinazioni)
  • Islanda (185 destinazioni)

Lo stesso indice ha identificato anche i dieci passaporti più deboli al mondo:

  • Iran, Libano, Nigeria e Sudan (45 destinazioni)
  • Eritrea e Sri Lanka (43 destinazioni)
  • Bangladesh e Corea del Nord (42 destinazioni)
  • Libia, Nepal e Territori Palestinesi (40 destinazioni)
  • Somalia (36 destinazioni)
  • Yemen (35 destinazioni)
  • Pakistan (34 destinazioni)
  • Iraq (31 destinazioni)
  • Siria (29 destinazioni)
  • Afghanistan (28 destinazioni)

L’Index dei passaporti di Henley & Partners rimane una guida importante per gli appassionati di viaggi, continuando a rendere trasparenti le opportunità e le restrizioni di viaggio in tutto il mondo.

#PASAPORTENDEKSİ #Viaggio #HenleyPartners

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Interviews

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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Allgemein

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH

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Interview: Cemil Baysal

Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.

Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.

Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.

Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?

Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.

Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?

Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.

Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.

Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.

Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.

Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:

  • Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
  • Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
  • Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
  • Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.

Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?

Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:

  • Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
  • Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
  • Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.

Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.

Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
  2. Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).

Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

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Schweiz

Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen

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Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.

Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.

Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.

Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.

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