Schweiz
Bundesrat trifft wichtige Entscheidungen – Tabaksteuer wird erhöht
Cemil Baysal – Nach einer einwöchigen Pause aufgrund des WEF kam der Bundesrat am Mittwoch zu seiner dritten Sitzung des Jahres zusammen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse im Überblick. Eine der beachtenswertesten Entscheidungen betrifft die Erhöhung der Tabaksteuer.
Die Regierung sieht sich in den kommenden Jahren mit einem Milliardenloch konfrontiert – bis 2025 wird erwartet, dass der Fehlbetrag etwa 2,5 Milliarden Franken erreichen wird. Um dieses Haushaltsdefizit zu decken, hat der Bundesrat folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die Tabaksteuer wird erhöht, um zusätzliche Einnahmen von mindestens 35 Millionen Franken zu generieren. Allerdings wurden die Nationalen und Interkantonalen Wirtschaftskommissionen zu diesem Thema noch nicht konsultiert.
- Der Beitrag an die ETH wird einmalig um 100 Millionen Franken reduziert.
- Temporär fordert der Bundesrat mehr Flexibilität bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Diese Änderung soll die Dienstleistungen des Arbeitsamts nicht beeinträchtigen.
- Es werden Möglichkeiten zur Kostensenkung im Asyl- und S-Bereich untersucht.
- Ein Konzept zur Unterstützung von familienunterstützender Pflege soll frühestens im Jahr 2026 in Kraft treten.
Zusätzlich dazu wurde ein schlechtes Zeugnis für die Bundesverwaltungsleiter veröffentlicht. Die Führungsebene der Bundesangestellten erhält von ihren Mitarbeitern eine geringe Zufriedenheitsbewertung. Die Manager erzielten 61 Punkte von 100 und erhielten insbesondere in der Bewältigung akuter Probleme einen niedrigen Punktwert von 57.
Trotzdem betont der Bundesrat, dass in der Bundesverwaltung Mitarbeiter mit hoher Leistung und Engagement tätig sind, ohne sich zu stark auf Kritik zu konzentrieren.
Eine weitere bedeutende Entwicklung ist die Ernennung von Christa Hostettler zur neuen Leiterin des Bundesamts für Verkehr. Diese prestigeträchtige Position umfasst die oberste Führungsebene aller Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Hostettler, derzeit bei PostAuto Schweiz tätig, hat sich insbesondere mit der Aufklärung des PostAuto-Subventions-Skandals befasst.
Bundesrat lehnt Feuerwerksverbot ab
Während die Regierung die Volksinitiative «Für ein Feuerwerksverbot» ablehnt, verzichtet sie gleichzeitig auf einen Gegenvorschlag. Der Bundesrat argumentiert, dass die Kantone und Gemeinden bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für die Beschränkung von Feuerwerken haben. Obwohl er sich bewusst ist, dass einige Menschen laute Feuerwerke als störend empfinden und bei einigen Tieren «Reaktionen» hervorrufen, betont der Bundesrat, dass viele Schweizer Feuerwerke positiv mit Emotionen verbinden.
Die Ernennung von Stefan Walter zum neuen Direktor der Finanzmarktaufsicht FINMA gehört ebenfalls zu den wichtigen Entscheidungen der Sitzung. Walter, der den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Urban Angehrn ersetzt, ist derzeit bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt tätig und bringt umfangreiche Erfahrung im Bereich der Finanzmarktaufsicht mit.
Die Regierung plant, sich mit der Untersuchung von Lecks zu befassen, die dazu geführt haben, dass Corona-Entscheidungen an die Medien gelangt sind. Als Reaktion auf die Untersuchung des Parlamentarischen Kontrollausschusses plant sie, das sogenannte «Verwaltungs- und Organisationsgesetz» zu ändern. In Zukunft sollen die Strafverfolgungsbehörden und andere einsehen können, wer ein Protokoll einer Bundesratssitzung überprüft hat, um sicherzustellen, dass es nicht an die Medien oder andere weitergegeben wurde.
Zusätzlich dazu plant die Regierung, eine Informationsnotiz für neue Mitarbeiter der Bundesverwaltung zu erstellen, um deren Sensibilität gegenüber Lecks zu stärken. Die weiteren Empfehlungen des Parlaments werden als umgesetzt betrachtet.
Abschließend billigt der Bundesrat die Verwendung von Doppelnamen für Verheiratete und ermöglicht es Kindern, die Doppelnamen ihrer Eltern zu tragen – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Es wird geplant, Doppelnamen künftig mit oder ohne Bindestrich zu verwenden.
Der Bundesrat bringt einen Gesetzentwurf in das Parlament ein, der aufgrund der Annahme eines Vorschlags, der eine Überordnung kantonaler Regelungen über allgemeine Arbeitsverträge fordert, erarbeitet wurde. Gleichzeitig fordert der Bundesrat das Parlament auf, den Gesetzentwurf aufgrund seiner Meinung nach grundlegenden Prinzipien des schweizerischen Rechts nicht anzunehmen. Ergebnis: Der Bundesrat legt heute einen Gesetzentwurf vor und fordert gleichzeitig das Parlament auf, ihn abzulehnen.
Französisch:
MERCREDI : Le Conseil fédéral prend des décisions cruciales – Hausse de la taxe sur le tabac
Après une pause d’une semaine due au WEF, le Conseil fédéral s’est réuni mercredi pour sa troisième séance de l’année. Voici un aperçu des décisions importantes prises lors de la réunion. L’une des décisions les plus marquantes concerne l’augmentation de la taxe sur le tabac.
Le gouvernement est confronté à un déficit budgétaire de plusieurs milliards de francs au cours des prochaines années – on estime qu’il atteindra environ 2,5 milliards de francs d’ici 2025. Afin de combler ce déficit, le Conseil fédéral a décidé des mesures suivantes :
- La taxe sur le tabac sera augmentée, permettant au gouvernement de générer au moins 35 millions de francs de revenus supplémentaires. Cependant, les commissions économiques nationales et intercantonales n’ont pas encore été consultées à ce sujet.
- La contribution à l’ETH sera réduite de manière ponctuelle de 100 millions de francs.
- Temporairement, le Conseil fédéral demande davantage de flexibilité dans les cotisations à l’assurance-chômage. Cette modification est prévue de manière à ne pas affecter les services de l’Office cantonal de l’emploi.
- Des méthodes de réduction des coûts dans les domaines de l’asile et des situations d’urgence seront examinées.
- Un projet de soutien aux soins familiaux devrait entrer en vigueur au plus tôt en 2026.
En outre, un rapport défavorable a été publié pour les cadres de l’Administration fédérale. La direction du personnel de la Confédération obtient une note de satisfaction basse de la part de ses employés – les cadres ont obtenu 61 points sur 100, avec un faible score de 57 en ce qui concerne la gestion des problèmes urgents, selon le sondage annuel du personnel de la Confédération.
Malgré cela, le Conseil fédéral souligne qu’il existe du personnel de haute performance et engagé au sein de l’Administration fédérale, sans se concentrer excessivement sur les critiques.
Un autre développement majeur est la nomination de Christa Hostettler à la tête de l’Office fédéral des transports. Cette position prestigieuse englobe la haute direction de tous les aspects des transports publics en Suisse. Actuellement en poste chez PostAuto Suisse, Hostettler s’est notamment occupée de la gestion du scandale des subventions de PostAuto.
Opposition à l’interdiction des feux d’artifice
Le gouvernement propose de rejeter l’initiative populaire «Pour une interdiction des feux d’artifice», renonçant par la même occasion à une contre-proposition. Le Conseil fédéral soutient que les cantons et les communes disposent déjà de bases légales suffisantes pour limiter les feux d’artifice. Bien qu’il soit conscient que certains considèrent les feux d’artifice bruyants comme dérangeants et qu’il y a des «réactions» chez certains animaux, le Conseil fédéral souligne que de nombreux Suisses associent positivement les feux d’artifice à des émotions.
La nomination de Stefan Walter en tant que nouveau directeur de la surveillance des marchés financiers, la FINMA, figure également parmi les décisions importantes de la séance. Actuellement en poste à la Banque centrale européenne à Francfort, l’Allemand de 59 ans est décrit par le Conseil fédéral comme ayant une «large gamme d’expérience dans la surveillance des marchés financiers».
Le gouvernement prévoit de s’attaquer à l’enquête sur les fuites ayant conduit à la divulgation dans les médias des décisions liées au coronavirus. En réponse à l’enquête de la Commission de contrôle du Parlement, il prévoit de modifier la prétendue «Loi sur l’organisation et la gestion», permettant ainsi aux forces de l’ordre et à d’autres de voir qui a examiné un procès-verbal d’une réunion du Conseil fédéral et de s’assurer qu’il n’a probablement pas été transmis aux médias ou à d’autres personnes.
En outre, le gouvernement envisage de préparer une note d’information sur les fuites pour les nouveaux employés de l’Administration fédérale, afin de renforcer leur sensibilité à ce problème. Les autres recommandations du Parlement sont considérées comme mises en œuvre.
Enfin, le Conseil fédéral approuve l’utilisation de doubles noms pour les personnes mariées et permet aux enfants de porter le double nom de leurs parents – qu’ils soient mariés ou non. Il est prévu que les doubles noms puissent être utilisés à l’avenir avec ou sans trait d’union.
Le Conseil fédéral soumet au Parlement un projet de loi élaboré en raison de l’adoption d’une proposition demandant la supériorité des réglementations cantonales sur les contrats de travail généraux. Dans le même temps, le Conseil fédéral appelle le Parlement à ne pas accepter le projet de loi en raison de son opposition à certains principes fondamentaux du droit suisse. Résultat : Le Conseil fédéral présente aujourd’hui un projet de loi et appelle simultanément le Parlement à le rejeter.
Italienisch:
MERCOLEDÌ: Il Consiglio federale prende decisioni cruciali – Aumento dell’imposta sul tabacco
Dopo una pausa di una settimana dovuta al WEF, mercoledì il Consiglio federale si è riunito per la terza sessione dell’anno. Ecco un riepilogo delle decisioni importanti prese durante la riunione. Una delle decisioni più significative riguarda l’aumento dell’imposta sul tabacco.
Il governo si trova di fronte a un disavanzo di diversi miliardi di franchi nei prossimi anni – si stima che raggiungerà circa 2,5 miliardi di franchi entro il 2025. Per coprire questo disavanzo di bilancio, il Consiglio federale ha deciso le seguenti misure:
- L’imposta sul tabacco verrà aumentata, consentendo al governo di generare almeno 35 milioni di franchi di entrate aggiuntive. Tuttavia, le commissioni economiche nazionali e intercantonali non sono ancora state consultate su questo tema.
- Il contributo all’ETH sarà ridotto di 100 milioni di franchi in modo unico.
- Temporaneamente, il Consiglio federale chiede maggiore flessibilità nei contributi all’assicurazione contro la disoccupazione. Questa modifica è pianificata in modo da non influenzare i servizi dell’Ufficio cantonale del lavoro.
- Saranno esaminate le modalità di riduzione dei costi nei settori dell’asilo e delle situazioni di emergenza.
- Un progetto di sostegno all’assistenza familiare dovrebbe entrare in vigore al più presto nel 2026.
Inoltre, è stato pubblicato un rapporto negativo per i dirigenti dell’Amministrazione federale. La dirigenza del personale della Confederazione ottiene una bassa valutazione di soddisfazione da parte dei propri dipendenti – i dirigenti hanno ottenuto 61 punti su 100, con un punteggio basso di 57 per quanto riguarda la gestione di problemi urgenti, secondo l’indagine annuale del personale della Confederazione.
Nonostante ciò, il Consiglio federale sottolinea che ci sono dipendenti con un alto rendimento e impegno all’interno dell’Amministrazione federale, senza concentrarsi eccessivamente sulle critiche.
Un altro sviluppo importante è la nomina di Christa Hostettler a capo dell’Ufficio federale dei trasporti. Questa posizione prestigiosa include la massima dirigenza in tutte le questioni dei trasporti pubblici in Svizzera. Attualmente in servizio presso PostAuto Svizzera, Hostettler si è occupata in particolare della gestione dello scandalo delle sovvenzioni di PostAuto.
Opposizione al divieto di fuochi d’artificio
Il governo propone di respingere l’iniziativa popolare «Per un divieto dei fuochi d’artificio», rinunciando contemporaneamente a un controprogetto. Il Consiglio federale sostiene che i cantoni e i comuni dispongono già di basi giuridiche sufficienti per limitare i fuochi d’artificio. Anche se è consapevole che alcuni considerano i fuochi d’artificio rumorosi come fastidiosi e che ci sono «reazioni» in alcuni animali, il Consiglio federale sottolinea che molti svizzeri associano positivamente i fuochi d’artificio a emozioni.
La nomina di Stefan Walter come nuovo direttore dell’Autorità di vigilanza sui mercati finanziari, la FINMA, figura anch’essa tra le decisioni importanti della sessione. Attualmente in servizio presso la Banca centrale europea a Francoforte, il tedesco di 59 anni è descritto dal Consiglio federale come avente una «vasta esperienza nella vigilanza dei mercati finanziari».
Il governo prevede di affrontare l’indagine sulle fughe di notizie che hanno portato alla divulgazione sui media delle decisioni legate al coronavirus. In risposta all’indagine della Commissione di controllo del Parlamento, prevede di modificare la cosiddetta «Legge sull’organizzazione e la gestione», consentendo così alle forze dell’ordine e ad altri di vedere chi ha esaminato un verbale di una riunione del Consiglio federale e di assicurarsi che non sia stato probabilmente trasmesso ai media o ad altri.
Inoltre, il governo prevede di redigere una nota informativa sulle fughe di notizie per i nuovi dipendenti dell’Amministrazione federale, al fine di rafforzare la loro sensibilità su questo problema. Le altre raccomandazioni del Parlamento sono considerate attuate.
Infine, il Consiglio federale approva l’uso dei doppi nomi per le persone sposate e consente ai bambini di portare il doppio nome dei loro genitori – che siano sposati o meno. Si prevede che i doppi nomi possano essere utilizzati in futuro con o senza trattino.
Il Consiglio federale presenta al Parlamento una bozza di legge elaborata a causa dell’adozione di una proposta che chiede la superiorità delle normative cantonali sui contratti di lavoro generali. Allo stesso tempo, il Consiglio federale invita il Parlamento a non accettare la bozza di legge a causa della sua opposizione a alcuni principi fondamentali del diritto svizzero. Risultato: Il Consiglio federale presenta oggi una bozza di legge e chiede contemporaneamente al Parlamento di respingerla.
Interviews
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Swissperspektive“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Allgemein
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
Werbejingles und Ihr Einfluss auf Kaufentscheidungen
Werbejingles sind weit mehr als nur unterhaltsame Melodien – sie prägen das Konsumverhalten und bleiben oft tief in unseren Erinnerungen verankert. Eine Umfrage zeigt, dass 45 % der Briten noch immer Jingles aus ihrer Kindheit mitsingen können. Dies hat die Musikpsychologin Kelly Jakubowski von der Durham University untersucht.
Ein eingängiger Jingle kann Marken langfristig im Gedächtnis verankern. Beliebte Jingles verwenden oft nostalgische Melodien, wie der „Go Compare“-Jingle, der auf dem traditionellen Lied „Over There“ basiert. Diese emotionalen Verbindungen beeinflussen das Kaufverhalten erheblich.
Jingles, die ein flottes Tempo haben, werden zu Ohrwürmern und bleiben im Gedächtnis. Sie wecken Erinnerungen und verstärken die emotionale Bindung zur Marke. Moderne Marken nutzen nostalgische Jingles, um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wie Maybelline, das seinen Jingle neu interpretiert hat, um die Generation Z zu erreichen.
Fazit: Einprägsame Jingles haben einen messbaren Einfluss auf Kaufentscheidungen und sollten in Marketingstrategien berücksichtigt werden.
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